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Reiserecht - Die Minderung des Reisepreises
Seite 1 - del vom 17.10.2000

Johann Muster Irgendwo, den 28.7.02
Tränengasse 7b
90210 Irgendwo
Tel. :12345678
Email:jmuster@adresse.de

Reise in das "Urlaubsparadis" vom 10.7.02 bis 24.7.02
Minderung des Reisepreises

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 10.7.02 bis 24.7.02 hatte ich mit meiner Familie aus Ihrem Katalog das Haus "Villa Sarai" im "Urlaubsparadis" gebucht. Die Reise kostete mit Vollpension 2.250 Euro, der Flug war im Preis inbegriffen. Im Katalog war das Haus als ruhig gelegen beschrieben.

Leider war Tatsache, dass das Haus an einer Hauptverkehrsstraße lag. Von ruhig konnte keine Rede sein, auch nachts nicht, da auf der Straße ständig reger Verkehr herrschte. Die "ruhige Atmosphäre" war eindeutig nicht gegeben, ein ungestörtes Schlafen unmöglich.

Dies habe ich der Reiseleitung vor Ort mehrmals angezeigt (so am 11.7., 13.7. und 19.7.02), leider erfolglos. Frau Griesgram entgegnete auf unsere Beschwerde, dass Sie nichts machen könne und wir mit dem zufrieden sein sollten, was wir hätten.

Aus den genannten Gründen liegt ein Mangel der Reise vor, den ich in Anlehnung an die "Frankfurter Tabelle" wie folgt berechne: Erheblicher Lärm am Tage als Mangel der Unterkunft mit 20 %, und erheblicher Lärm in der Nacht mit 25%. Zusammen ergibt das eine Minderung von 45 % = 1.012,50 Euro.

Ich fordere Sie auf, die 1.012,50 Euro bis zum 15.8.02 auf untenstehendes Konto zu überweisen.
Bei Fristüberschreitung werde ich Klage einreichen. Zur Glaubhaftmachung vor Gericht dienen umfassende und dokumentierende Fotos der beschriebenen Mängel sowie Zeugenaussagen anderer Reisender.

Anbei finden Sie eine Kopie der schriftlichen Mängelanzeige am Urlaubsort vom 13.7.02.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Muster





Bankverbindung: Irgendwo Bank Konto:1237564 BLZ:12312123



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Rüdiger Kuhn, Minden
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und hat Interessensschwerpunkte: Verkehrsrecht, Mietrecht.
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