Reiserücktritt bei bestehender Erkrankung?
Hallo :-)
mein Mann ist bereits seit längerem arbeitsunfähig geschrieben.
Meine Frage:
Würden wir heute für Januar eine Reise buchen, wenn nach ärztlicher Sicht bis dahin zu erwarten ist, daß mein Mann wieder gesund ist und wir für uns (Frau mit 2 Kindern) eine Reiserücktrittversicherung abschliessen, mein Mann aber widererwartens bis dahin immer noch nicht gesund ist oder gar noch schwerer erkrankt, müssen wir dann die Reise antreten bzw. die Stornierungskosten selbst tragen?
Kurz: Hat eine RRV Sinn, wenn sich die Familie ohne den Erkrankten versichert?
Für mich wäre es ausgeschlossen, daß wir ohne meinen Mann verreisen, die Versicherung würde in dem Fall aber doch sowieso nicht leisten.
Klar, die Versicherung für uns hat Sinn, falls einer von uns ( ich oder die Kinder) erkranken.
Habe ich das so richtig verstanden?
Danke und lieben Gruß, sarina
von sarina1975 am 05.09.2010 20:24
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>Reiserücktritt bei bestehender Erkrankung?
Hallo,
ich bin der Auffassung, dass aufgrund der
AGB der RRVersicherungen keine Zahlung erfolgt, wenn Ihr Ehemann an der bestehenden
Krankheit weiterhin erkrankt bleibt. Auch dann, wenn der Arzt bescheinigt, dass Besserung bis Januar eintritt.
Denn die AGB der Versicherungen sagen ganz klar aus, dass die Krankheit 'ploetzlich' und 'unerwartet' auftreten muss. Deshalb denke ich mir, dass sich alle Versicherungen quer stellen fuer den Fall der Faelle.
Wuerden Sie jedoch oder eines Ihrer Kinder bei einer bestehenden RRV ploetzlich und unerwartet krank werden, dann waere Ihr Ehemann mitversichert, da er ja den Versicherungsfall nicht ausloesen wuerde.
Ich wuensche gute Besserung.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
von bernardoselva am 06.09.2010 08:52
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