Hallo liebes Forum,
ich hoffe ich bin in der richtigen Kategorie und jemand kann mir weiterhelfen.
Kurz die Geschichte, befinde mich im europaeischen Ausland seit 6 Jahren, allerdings ist sowohl mein Reisepass als auch mein Perso seit 2 Jahren abgelaufen. Dazu muss ich noch sagen das ich strafrechtlich zur "Aufenthaltsermittlung" ausgeschrieben bin (Verfahren in Einstellung mit Anwalt)
Nun meine Frage:
Kann ich hier zum Konsulat gehen und mir einen "vorlauefigen Reispass" ausstellen lassen? Koennten Sie das verweigern?
Bin nur in Besitz von beiden "abgelaufenen" Paessen
In Deutschland bin ich mit Sicherheit von Amtswegen abgemeldet.
Danke fuer jegliche Hilfe
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-- Editiert Moderator am 06.04.2013 14:29
Reisepass im Ausland abgelaufen
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Aufenthaltserlaubnis im europaeischen Ausland ist mir neu!bin halt "gereist"
Ich weiss ja was ich habe/fehlt, ich denke aber kaum das ich meine Staatsangehoerigkeit verliere, schliesslich bin ja in Besitz von beiden Paessen.
Haette wenn und aber nuetzt mir wenig, waere nett wenn jemand helfen koennte
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quote:
Haette wenn und aber nuetzt mir wenig, waere nett wenn jemand helfen koennte
Das sollte Dein Anwalt am besten können. Denn er könnte eventuell fehlende Bescheinigungen besorgen, die Aufenthaltsbestimmungen des Landes ermiteln in dem Du gerade bist und prüfen.
Vor allem würde er dir mitteilen, das diese Aktion im derzeitgen Stadium eventuell nicht gerade unproblematisch ist.
Denn eine Aufenthaltsermittlung ist durchaus auch der Vorlauf zur Ausschreibung der Verhaftung.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Niemand ist hier patzig geworden, ich weiss durchaus das es alles falsch war, ich meinte nur das Belehrungen mir sehr wenig weiterhelfen, thats all.
Mein Anwalt meint nach Akteneinsicht ich solle einfach zum Konsulat gehen.Alles was ich wollte sind Tipps was ich mitbringen soll oder ähnliches.
Trotzdem danke
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Die deutschen Auslandsvertretungen sind nicht dazu da, Straftätern weiterhin den Auslandsaufenthalt zu ermöglichen.
Einzig und alleine werden die Vertretungen eine Bescheinigung zur einmaligen Einreise in die Bundesrepublik ausstellen. Die Auslandsvertretungen haben Zugriff auf die
Ausschreibungen.
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Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will
(aus § 7 PaßG).
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Aufenthaltermittlung bedeutet doch aber das ich lediglich meinen Aufenthaltsort mitteilen muss,oder?
Waere es demnach sinnvoller direkt nach Deutschland zu fahren und sich beim Amt "vorzustellen"
Ich will dazu betonen das ich sehr gern auch dem Gericht meinen Aufenthalt mitteile, Sinn ist ja nach D zurueck.
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