Reisepass UND Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen. WAS TUN?

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
ElviraDo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisepass UND Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen. WAS TUN?

Hallo

ich habe festgestellt, dass mein bosnischer Reisepass (+ Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland) seit 2003 abgelaufen ist und wollte einen neuen beantragen. Da ich dazu die Staatsangehörigkeitsbescheinigung von BiH und den Auszug aus dem Geburtsregister von BiH benötige, wollte ich mich erkundigen an wen ich mich wenden muss um diese Papiere zu erhalten. Ich wurde 1986 in Deutschland geboren und habe ununterbrochen hier gelebt. Da ich zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung einen gültigen Reisepass benötige, wollte ich fragen, wie ich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung einen Reisepass beantragen kann? Oder kann man ohne gültigen Reisepass die Aufenthaltsgenehmigung verlängern? Ohne gültigen Ausweis keine Aufenthaltsgenehmigung und andersrum wiederrum auch nicht. Was ist zu tun?

Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen

Grüße aus Dortmund

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Das fällt Dir aber früh ein, inzwischen haben wir 2007.
Also schnellstens bei der Botschaft einen neuen Pass beantragen und dann zur Ausländerbehörde.
Zur Zeit bist Du illegal in Deutschland, ganz ohne Konsequenzen wird das sicher nicht ausgehen.
Wenn das mit dem Pass länger dauert, dann schnellstens zur ABH und eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen.


-- Editiert von Saxonicus am 21.08.2007 00:11:36

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerNachbar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo ElviraDo,

wird dir nicht viel anders uebrig bleiben, zur zustaendigen Botschaft zu gehen. Ausreisen/Einreisen kannst Du jedenfalls ohne Papiere nicht (auch nicht nach Bosnien).
Vermutlich wirst du von denen nach den von dir genannten Papieren gefragt. Und die musst du dir ueber Dritte besorgen lassen. Hast du Verwandte in Bosnien, die dir alles besorgen und zuschicken koennen? U.U. akzeptiert die Botschaft auch ein Fax der jeweiligen Behoerden in Bosnien.

Viel Spass beim Behoerdenlauf in Bosnien (kostet Kraft und Geld). ABER viel Glueck bei der ABH in Deutschland. Denn hier hast du wenigstens eine Ordnungswidrigkeit begangen (siehe Antwort von Saxonicus). Jetzt liegt es wohl am Beamten.

DerNachbar


-- Editiert von DerNachbar am 27.08.2007 11:42:35

-- Editiert von DerNachbar am 27.08.2007 11:43:17

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

Ordnungswidrigkeit? Illegaler Aufenthalt ist eine Straftat, insofern ist mit einem Strafverfahren zu rechnen. Mich wundert ohnehin, daß 4 Jahre lang niemand die Papiere der TS sehen wollte...

Gruß vom mümmel

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerNachbar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:
Illegaler Aufenthalt ist eine Straftat

Hatte ja geschrieben 'mindestens'.
OK, ElviraDo, kommt noch was auf dich zu.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Da hast Du aber Glück, daß Du das hier in Deutschland gemacht hast und es deshalb auf eine Geld- oder Bewährungsstrafe hinauslaufen wird.
In anderen Ländern würdest Du dafür nämlich in den Knast wandern.
.
Guckst Du hier:
Aufenthaltsgesetz § 95

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dina26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

ich habe ein ähnliches Problem. Mein Pass ist seit 2004 abgelaufen aber ich habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Mir ist das erst jetzt aufgefallen, als ich umgezogen bin. Vorher ist es niemandem aufgefallen.

Ich habe richtig Panik jetzt zur bosnischen Botschaft zu fahren aus Angst vor Konsequenzen.

Womit muss ich rechnen ?

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Seitens Deiner Botschaft wirst Du wohl kaum mit Schwierigkeiten rechnen müssen, lediglich von deutscher Seite könnte/wird es Ärger geben, wenn Du mit ungültigen Passdokument angetroffen wirst.

2x Hilfreiche Antwort

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