Reisekosten zu AHB von Rentenversicherung abgelehnt

4. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
kalomba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten zu AHB von Rentenversicherung abgelehnt

Hallo zusammen,
ich habe mich von meiner Frau zur 600 Km entfernten Rehaeinrichtung fahren lassen. Dieses wurde im Vorfeld durch die Rentenversicherung bewilligt, alternativ hätte ich auch ein bestimmtes Taxiunternehmen beauftragen können. Die reine Fahrzeit betrug incl. Staus und einem Tankstopp exakt 7h. Da wir es nicht für verantwortlich hielten, das Sie am gleichen Tag den Rückweg antritt, hat Sie eine Übernachtung eingeschoben.
Die Rehaklinik hat die reinen Fahrtkosten die bei max.130€ gedeckelt sind , in bar beglichen.
Nun wollte ich den Verdienstausfall, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschale nachträglich geltend machen.
Bei der Ablehnung der Rentenversicherung wurde zwar die Rechtmäßigkeit der Forderungen anerkannt, aber mit folgenden Begründungen Zahlungen abgelehnt:
Verdienstausfall: Meine Frau habe Tarifurlaub genommen, damit sei kein Verdienstausfall entstanden.
Meine Begründung bei Antragstellung, das meine Frau keinen unbezahlten Urlaub genehmigt bekommen hat und deswegen Tarifurlaub nehmen musste, wurde nicht drauf eingegangen.
Übernachtungskosten: Meine Frau wäre zuzumuten den Rückweg am gleichen Tag anzutreten da sie den Wohnort bis 22.00 Uhr hätte erreichen können. Laut Google Maps wäre die Fahrzeit hin 5h31min und zurück 5h41min. Mit Pause von 1h also möglich gewesen.
Verpflegungspauschale: Wurde anerkannt für den Tag der Hinreise mit 12€. Der Rest, wegen siehe oben, natürlich nicht.

So, jetzt meine eigentliche Fragen:
Beim Verdienstausfall hätte man jede andere Person Geld bezahlt die mich zur Reha fährt , meiner berufstätigen Frau steht dieses aber nicht zu? Sie hätte an den 2 Tagen genauso gut arbeiten gehen können und sich den Urlaub auszahlen lassen können.
Gesetzlich liegen die Fahrzeiten bei max. 10 h , die Rentenversicherung bezieht sich alleine auf eine Rückkehrzeit von 22 Uhr .
Auf welches Gesetz, Norm bezieht sich das? Wo kann ich das im I-Net finden? Wer würde bezahlen, wenn man nach 12h Fahrzeit wegen Übermüdung einen Unfall baut, und die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit den Schaden nicht übernimmt? (Die Rentenversicherung bestimmt nicht, oder?) Seit wann werden bei Fahrzeiten theoretische Werte zugrunde gelegt ?
Ich will Einspruch gegen den Bescheid einlegen, wie würdet ihr das am besten begründen?
Vielen Dank im Vorraus.


-- Editier von kalomba am 04.02.2017 14:08

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von kalomba):
Beim Verdienstausfall hätte man jede andere Person Geld bezahlt die mich zur Reha fährt , meiner berufstätigen Frau steht dieses aber nicht zu?

Doch. Nur gab es der Schilderung nach ja gar keinen Verdienstausfall. Also auch nichts was ersetzt werden muss.



Zitat (von kalomba):
Gesetzlich liegen die Fahrzeiten bei max. 10 h

Ein derartiges Gesetz ist mir nicht bekannt.
Wo will denn das gelesen haben?



Zitat (von kalomba):
die Rentenversicherung bezieht sich alleine auf eine Rückkehrzeit von 22 Uhr .
Auf welches Gesetz, Norm bezieht sich das?

Sollte man sinnigerweise die Versicherung fragen.



Zitat (von kalomba):
Seit wann werden bei Fahrzeiten theoretische Werte zugrunde gelegt ?

Schon immer.
Wie soll man denn sonst im nachhinein vergleichen, ob etwas möglich/zumutbar gewesen wäre?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Die sogenannte Lenkzeiten gelten nicht für Privatleute.

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"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
kalomba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Doch. Nur gab es der Schilderung nach ja gar keinen Verdienstausfall. Also auch nichts was ersetzt werden muss."

Das bedeutet wenn mich ein Arbeitsloser fährt,bekommt der nichts , da kein Verdienstausfall.
Das bedeutet wenn mich der Vorstandsvorsitzender von VW fährt, 30.000€ pro Tag Verdienstausfall
Gut zu wissen fürs nächste Mal.

"Ein derartiges Gesetz ist mir nicht bekannt.
Wo will denn das gelesen haben?"
Ich hab mich auf die gesetzlichen Lenkzeiten vom gewerblichen Güter- oder Personenverkehr bezogen. Im Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit im Durchschnitt 8 Stunden, maximal 10 Stunden.


"Sollte man sinnigerweise die Versicherung fragen."
So ein Ratschlag ist nicht zielführend, ich habe mir erhofft das jemand sagen kann wo ich das nachlesen kann!


"Schon immer.
Wie soll man denn sonst im nachhinein vergleichen, ob etwas möglich/zumutbar gewesen wäre?"
Kann ich nur bedingt für die Planung nachvollziehen , bei Abrechnung mit dem Kunden wurden von mir die wirklichen Fahrtzeiten abgerechnet. Auch von anderen Kunden kenne ich das nur so, außer es handelt sich um ein Pauschalbetrag.
,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von kalomba):
Das bedeutet wenn mich ein Arbeitsloser fährt,bekommt der nichts , da kein Verdienstausfall.

Etwas das nicht existent ist, kann logischerweise auch nicht ersetzt werden.
Kein Verdienst = kein Verdienstausfall



Zitat (von kalomba):
Das bedeutet wenn mich der Vorstandsvorsitzender von VW fährt, 30.000€ pro Tag Verdienstausfall

Nö, denn als Versicherter hat man die Pflicht die Kosten entsprechend gering zu halten. Macht man das nicht, bleibt man auf dem Rest sitzen.
Würde also z.B. 100 EUR Verdienstausfall für Vorstandsvorsitzenden von VW von der Versicherung bedeuten und 29.900 EUR für Dich.



Zitat (von kalomba):
Ich hab mich auf die gesetzlichen Lenkzeiten vom gewerblichen Güter- oder Personenverkehr bezogen.

Deine Frau fuhr aber privat, von daher sind die irrelevant.



Zitat (von kalomba):
So ein Ratschlag ist nicht zielführend, ich habe mir erhofft das jemand sagen kann wo ich das nachlesen kann!

Der ist sogar sehr zielführend.
Woher sollen wir denn wissen, welche Quellen die Versicherung hat? Glaskugel hat hier keiner und telepatisch in den Kopf vom Sachbearbeiten kann sich auch keiner reinbeamen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16552 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Das bedeutet wenn mich ein Arbeitsloser fährt,bekommt der nichts , da kein Verdienstausfall.

Richtig.

Zitat:
Das bedeutet wenn mich der Vorstandsvorsitzender von VW fährt, 30.000€ pro Tag Verdienstausfall

Jein.
Zum einen wird man dann die Frage beantworten müssen, warum eine Fahrt mit dem Vorstandsvorsitzenden nötig war und warum man nicht das billigere Taxi genommen hat. Zum anderen wird wird es auch Höchstgrenzen geben. Im JVEG, was z.B. den Verdienstausfall von Zeugen, die während der Arbeitszeit vor Gericht erscheinen müssen, regelt, beträgt die Maximal-Entschädigung 21€ pro Stunde und 210€ pro Tag. D.h. wenn der Vorstandsvorsitzende ganztätig bei einer Gerichtsverhandlung als Zeuge aussagen muss und deshalb einen Verdienstausfall von 30.000€ hat, bekommt er vom Gericht trotzdem nur 210€ erstattet.

Zitat:
Gesetzlich liegen die Fahrzeiten bei max. 10 h , die Rentenversicherung bezieht sich alleine auf eine Rückkehrzeit von 22 Uhr .

Die gesetzliche Fahrzeit gilt nur für gewerbliche Fahrer - wie schon erwähnt.
Nach den Verwaltungsvorschriften zu den Reisekostengesetzen gilt es bei Dienstreisen als zumutbar, auf eine Hotelübernachtung zu verzichten und noch am selben Tag nach Hause zu fahren, wenn der Heimatort bis 24 Uhr(!) erreicht werden kann.
Hier z.B. die Regelung für Baden-Württemberg - woanders ist es ähnlich.
http://www.asg.holfter.de/evaluation/media/media/text/texte_07/texte_0702/Landesreisekostengesetz.pdf (Punkt 2.2)

Zitat:
Wer würde bezahlen, wenn man nach 12h Fahrzeit wegen Übermüdung einen Unfall baut, und die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit den Schaden nicht übernimmt? (Die Rentenversicherung bestimmt nicht, oder?) Seit wann werden bei Fahrzeiten theoretische Werte zugrunde gelegt ?

Hier wird man wieder die Frage beantworten müssen, warum man das angebotene Taxi nicht genutzt hat. Das hätte einen wahrscheinlich auch am gleichen Tag hin und zurück gebracht.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
kalomba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Die gesetzliche Fahrzeit gilt nur für gewerbliche Fahrer - wie schon erwähnt.
Nach den Verwaltungsvorschriften zu den Reisekostengesetzen gilt es bei Dienstreisen als zumutbar, auf eine Hotelübernachtung zu verzichten und noch am selben Tag nach Hause zu fahren, wenn der Heimatort bis 24 Uhr(!) erreicht werden kann.
Hier z.B. die Regelung für Baden-Württemberg - woanders ist es ähnlich.
http://www.asg.holfter.de/evaluation/media/media/text/texte_07/texte_0702/Landesreisekostengesetz.pdf (Punkt 2.2)

Die Regelung bricht aber nicht das Arbeitzeitgesetz, ich kann mir nicht vorstellen das Beamte oder eine andere Berufsgruppe davon ausgenommen sind.


Zitat:
Hier wird man wieder die Frage beantworten müssen, warum man das angebotene Taxi nicht genutzt hat. Das hätte einen wahrscheinlich auch am gleichen Tag hin und zurück gebracht.

Stimmt nur bedingt: Angestellte Taxifahrer müssen sich auch nach dem Arbeitszeitgesetz halten. Selbständige Taxifahrer dürfen so lange fahren wie Sie wollen, was verständlicherweise umstritten ist. Bei der Rückfahrt von der Reha habe ich ein Taxi genommen. Der Taxifahrer ist morgens un 7.00 Uhr los gefahren, 15 min Pause , um 13.15 Uhr von der Reha losgefahren. Mehre Stopps wegen Müdigkeit, um 20.00 Uhr angekommen. Wohlfühlen ist was anderes!
Wenn es um die Kosten geht, hiermal eine kurze Aufstellung:
2 Tage Verdienstausfall: 160€, Übernachtungskosten: 52€, Spesen: 36€, Kilometergeld: 130€ macht zusammen 378€.
Gibt man die Taxifahrt bei Taxi-Rechner.de ein kommt man auf 990€. Selbst wenn das Taxiunternehmen mit Pauschbeträgen abrechnet, kann ich mir nicht vorstellen das diese weniger als 400€ abrechnen.
Der eventuelle Vorwurf, ich wollte die Rentenversicherung schröpfen, lasse ich dementsprechend nicht zu. Um auch dies klar zu stellen: eine Bahnfahrt kam aus medizinischen Gründen nicht in Frage.
Meiner Meinung nach bin ich der Rentenversicherung entgegengekommen, leider ist der Versicherung dies egal.
Aber leider kann nicht nur die Rentenversicherung sondern auch die Forummitglieder meine Argumentation nicht folgen.
Wenn meine Frau Urlaub nehmen muss, um mich zur Reha zu bringen , wird Sie nicht entlohnt. Das die entgangene Freizeit nicht entlohnt wird, kann ich nicht nachvollziehen. Das man aus Sicherheitsgründen nicht länger als 10h pro Tag hinterm Steuer sitzt, ist gesetzlich geregelt durch das Arbeitszeitgesetz. Das hier mit zweierlei Mass gemessen wird, und es einem zum Nachteil angerechnet wird das man privat unterwegs ist und damit den teuren gewerblichen Taxifahrer ersetzt, will mir auch nicht ganz einleuchten. Trotzdem sehe ich ein, das gefühlsmäßig rechthaben und Rechtsprechung oft weit auseinander driften.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von kalomba):
das meine Frau keinen unbezahlten Urlaub genehmigt bekommen hat
Zitat (von kalomba):
Wenn meine Frau Urlaub nehmen muss, um mich zur Reha zu bringen , wird Sie nicht entlohnt.

Doch, war doch bezahlter Urlaub.



Zitat (von kalomba):
Das die entgangene Freizeit nicht entlohnt wird, kann ich nicht nachvollziehen.

Tja, damals vor den Altar, "In guten wie in schlechten Zeiten" man erinnert sich? Ehepartner haben eine gewisse Sorgepflicht gegeneinander.
Und wenn die Frau sich freiwillig entscheidet ihre Freizeitgestlatungn in Formeiner Fahrt mit Dir zu gestalten, ist das keine "entgangene Freizeit". Die käme nur zum tragen wenn das unfreiwillig geschehen wäre.



Zitat (von kalomba):
Das man aus Sicherheitsgründen nicht länger als 10h pro Tag hinterm Steuer sitzt, ist gesetzlich geregelt durch das Arbeitszeitgesetz.

Nö, da ist zum einen falsch (da gibt es verschiedene Werte), zum anderen gilt das hier ja nicht.



Zitat (von kalomba):
Das hier mit zweierlei Mass gemessen wird, und es einem zum Nachteil angerechnet wird das man privat unterwegs ist und damit den teuren gewerblichen Taxifahrer ersetzt, will mir auch nicht ganz einleuchten.

Stimmt, das ist unlogisch. Dummerwiese hat der Gesetzgeber das so entschieden, von daher ist das derzeit nicht änderbar.



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#8
 Von 
fb367463-2
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-- Editiert von fb367463-2 am 05.02.2017 16:41

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#9
 Von 
fb367463-2
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#10
 Von 
fb367463-2
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#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich glaube, der Ansatz ist falsch: "Meiner Meinung nach bin ich der Rentenversicherung entgegengekommen, leider ist der Versicherung dies egal." - Sie möchten Ihre eigenen Vorstellungen durchsetzen, die sich halt nicht mit den Vorgaben der Versicherung decken.

Übrigens lässt man für die Heimfahrt nicht einen Taxifahrer von zu Hause aus kommen, sondern nimmt einen vor Ort und schon fühlt man sich wieder wohl. Was der dann danach macht, kann Ihnen ja egal sein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16552 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Die Regelung bricht aber nicht das Arbeitzeitgesetz, ich kann mir nicht vorstellen das Beamte oder eine andere Berufsgruppe davon ausgenommen sind.

Zum einen sind Beamte tatsächlich vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen - ob Sie es glauben wollen oder nicht.
Zum anderen stellt es keinen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (auch nicht für normale Angestellte / Arbeiter) dar, wenn man 3 Stunden von zu Hause zu einem auswärtigen Dienstort färt, dort 8 Stunden arbeitet und dann 3 Stunden wieder zurück nach Hause fährt.

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