Reisekosten Anwalt zahlen, bei geringem Streitwert?

4. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
lampenschirm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten Anwalt zahlen, bei geringem Streitwert?

Hallo,

zu einem Gütetermin in Konstanz über einen Streitwert von 470,- Euro hat die Gegenpartei ihren Anwalt ca. 750 km aus Cloppenburg anreisen lassen. Das Gericht hat die Zuständigkeit abgeleht und an das Amtsgericht Cloppenburg weitergereicht.

Fragen: Muss ich die Reisekosten des Anwalts aus Cloppenburg zahlen? Falls ja, wie hoch werden diese ausfallen?

Was gilt bei Verfahren mit geringem Streitwert? Da sonst
insbesondere bei weiten Entfernungen unverhältnismäßige
Fahrtkosten verursacht würden?

Vielen Dank für eine Antwort!!!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Es gibt sogenannte Korrespondenz-Anwälte, die den Termin vor Ort wahrnehmen können. Aber dem muss derjenige, der sich durch den Anwalt vertreten lässt, natürlich zustimmen. Ich glaube kaum, dass sich die Gegenseite davon überzeugen lässt, einen Korrespondenz-Anwalt zu nehmen, damit die Kosten für Sie geringer ausfallen. Die gegnerischen Kosten müssen Sie nur tragen, wenn Sie vor Gericht unterliegen. Das ist eben die generelle Frage, ob man bei einem geringen Streitwert überhaupt klagt, da können die ganzen Gebühren und Honorare schnell den eigentlichen Streitwert überschreiten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das Gericht hat die Zuständigkeit abgeleht und an das Amtsgericht Cloppenburg weitergereicht.

Das hätte man ja geschickterweise schon vorher klären können. Waren Sie selbst nicht anwaltlich vertreten?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Kosten sind nicht zu übernehmen, wenn die Klage vor dem unzuständigen Gericht eingereicht wurde.

Die hierfür anfallenden Kosten waren ja nicht zur Rechtsverteidigung notwendig.

Warum das Gericht Koblenz seiner Hinweispflicht
bezüglich der Zuständigkeitsbedenken
nicht bereits vor dem Termin nachgekommen ist, ist das eigentliche Problem.

Dann hätten sich die Parteien dazu äußern können und im Zweifel Verweisungsantzrag stellen können.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.895 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen