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Reisebüro storniert Flug ohne Auftrag

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Reisebüro storniert Flug ohne Auftrag

Hallo,

ich möchte Euch von dem folgenden Fall berichten:

Es wird über ein deutsches Vertragsreisebüro einer ausländischen Fluggesellschaft ein Hin-und Rückflug zu einem Sonderpreis gebucht.
Ausserdem wurde per E-Mail um die Einbuchung von zwei Flügen innerhalb des Ziellandes gebeten. Die Flüge wurden allesamt bestätigt und der Betrag von der Kreditkarte abgebucht.

Nach einer Woche wird von Seiten des Buchenden bei dem Reisebüro angefragt, ob eine Vorverlegung der Flüge möglich ist (gemeint ist ob noch Sitzplätze zu dem gewünschten Datum verfügbar sind, die Umbuchung ist bei der Fluggesellschaft grundsätzlich kostenfrei möglich). Weiter wurde mitgeteilt, dass um die Stornierung der Inlandsflüge gebeten wird.

In der Antwort des Reisebüros heisst es, dass der Flug zum gewünschten Datum bereits ausgebucht sei und man den Storno aber gerne kostenfrei ausführen werde. Daraufhin wurde mit einer kurzen Rückmeldung bestätigt: "Ich bitte um Stornierung der (!) Inlandsflüge". Kurz darauf wird die gewünschte Stornierung bestätigt. Da die Inlandsflüge noch nicht abgebucht waren, wurde auch kein Geld zurückerstattet. Die Hauptsumme für den internationalen Flug blieb -wie gewünscht- abgebucht.

Einige Wochen danach sieht der Passagier zufälligerweise, dass nun ein Flug zum gewünschten Datum frei geworden ist. Daher geht der Passagier direkt zur Niederlassung der Fluggesellschaft in Deutschland und möchte den Flug umbuchen. Hierbei fällt der Angestellten auf, dass die internationalen Flüge zusammen mit den nationalen Flügen komplett storniert wurden. Aufgrund der darauffolgenden langwierigen Klärung mit dem Reisebüro war nun der gewünschte Flug wieder ausgebucht. In der Erklärung des Reisebüro heisst es lapidar, ich hätte den Flug ja umbuchen wollen was nicht möglich war, somit ging man davon aus, dass auch an den internationalen Flügen kein Interesse mehr besteht. Der Tatsache, dass der Passagier in der E-Mail mitteilte, dass er die Inlandsflüge stornieren möchte, wurde dadurch entgegnet, dass man in der Beantwortung der E-Mail mitgeteilt habe, man könne DIE Flüge kostenfrei stornieren. Dass das bezahlte Geld nicht zurückerstattet wurde, sei ein bedauerlicher Fehler der Buchhaltung.

In der Folge musste nun auf eine andere Fluggesellschaft ausgewichen werden, da auch der ursprünglich gebuchte Flug bereits ausgebucht war.
Hierdurch sind im Verhältnis zu dem ursprünglichen günstigen Flug erhebliche Mehrkosten entstanden. Davon abgesehen sind zusätzliche Flugzeiten von über 8 Stunden hinzunehmen.

Wie sehr Ihr die Rechtslage im geschilderten Fall?
Ich würde nach meiner Erfahrung aus dem Bereich des Immobilienrechts heraus argumentieren, dass die Stornierung nicht beauftragt wurde und der Passagier somit einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten aufgrund eines Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben hat.

Sind Euch Urteile zu ähnlichen Fällen bekannt?

Ich freue mich auf Eure Antworten. Vielen Dank!!!



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von SverigeHH am 27.07.2010 18:58
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>Reisebüro storniert Flug ohne Auftrag
Eine wunderbare Konstellation hast Du Dir da ausgedacht. Wider jeder Vernunft sozusagen, aber so ist das Leben. Grundsätzlich sollte ja Buchungs-, Umbuchungs- und Stornierungswünsche bzw. deren Bestätigungen so präzise wie nur irgend möglich sein (Vertragsnummern, Flugnummern, Preise etc.).

Der generelle Fehler dürfte wohl in so einem Fall beim Reisebüro liegen. Wenn eindeutig, um irgendeine Änderung an den inländischen Flügen gebeten wird, kann nicht an den internationalen operiert werden.

Der nachfolgende Fehler dürfte beiden Seiten zuzuschreiben sein. Die Fluggesellschaft selbst hat ja die Stornierung aufgedeckt. Wenn zu diesem Zeitpunkt die originalen Flüge (wieder/noch) verfügbar sind, müssten Sie doch gleich gebucht werden. Wozu lange zanken? Ich spreche mich also für eine Mitschuld seitens des Fliegenden aus. 50/50?

PS: Urteile dieser Art sind mir nicht bekannt. Bei solchen "Missvertändnissen" ist es immer recht schwierig eine 1:1-Vergleichbarkeit zu erreichen.


von AntoniaW am 28.07.2010 14:45
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>Reisebüro storniert Flug ohne Auftrag
Hallo und ersteinmal Danke für die Antwort.

Du hast grundsätzlich Recht, dass die Wünsche so präzise wie möglich geäussert werden sollten. Dennoch sollte es für das Reisebüro ja grundsätzlich möglich nationale von internationalen Flügen zu unterscheiden.

Hinsichtlich der Buchung des wieder frei gewordenen Fluges möchte ich gerne ergänzen, dass die Einbuchung des Fluges durch die Fluggesellschaft ausdrücklich auf Wunsch des Reisebüros unterblieben ist, da man zu dem Zeitpunkt den Vorgang noch nicht genau rekonstruieren konnte und eine eventuelle Doppelbuchung vermeiden wollte.
Davon abgesehen wäre der Preis des Fluges bei einer kompletten Neubuchung ohnehin genauso hoch gewesen (aufgrund des nicht mehr vorhandenen Sonderangebotes), wie der der nun auch an die andere Fluggesellschaft gezahlt wurde.

Viele Grüße

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von SverigeHH am 29.07.2010 00:56
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Reisebüro storniert Flug ohne Auftrag
Hallo,

Sie beschreiben die Sachlage etwas umstaendlich. Aber wie ich das Ihren Ausfuehrungen entnehme, haben Sie Flüge von Deutschland ins Ausland gebucht und dort in diesem Land Inlandsfluege. Alle Fluege haben Sie ueber ein Reisebuero gebucht, dass offensichtlich als Agentur fuer die Fluggesellschaft, die Sie fuer die Fluege ausgewaehlt haben, taetig ist.

Zu einem spaeteren Zeitpunkt haben Sie versucht, die eingebuchten Daten fuer den internationalen Flug auf andere Daten umzubuchen, was jedoch nicht moeglich war, da die Fluege bereits ausgebucht waren.

Gleichzeitig haben Sie das Reisebuero gebeten, die Inlandsfluege zu stornieren. Diese Stornierung wurde vom Reisebuero durchgefuehrt.

Wenn ich das so richtig interpretiere, dann muss eine Einbuchung fuer die internationalen Fluege erfolgt sein, da man die Flugpreise ueber Ihre Kreditkarte abrechnete. Sie muessten also im Besitz einer Buchungsbestaetigung (ein so genanntes 'filekey') sein. Daraus gehen alle relevanten Daten hervor, Flugdaten, Flugnummern, Destinationen, Vorgangsnummer.

Hat das Reisebuero nun, obwohl dafuer kein ausdruecklicher Auftrag Ihrerseits vorlag, die internationalen Fluege storniert, hat es meiner Auffassung nach die kompletten Mehrkosten, die durch eine Neubuchung entstehen, zu tragen. Da wuerde ich mich an Ihrer Stelle auf kein 'wenn und aber' einlassen.

Ich sehe auch nicht, dass andere Beteiligte, also Sie und die Fluggesellschaft, da irgendwo eine Mitschuld trifft. Da scheint das Reisebuero einen Tiefschlaf gehalten zu haben, und versucht sich nun irgendwie aus der Verantwortung zu nehmen.


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"


von bernardoselva am 29.07.2010 14:24
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>Reisebüro storniert Flug ohne Auftrag
Der Verweis auf die etwaige Doppelbuchung scheint mir ein Schachzug zu sein, um Zeit zu gewinnen. Die Fluggesellschaft hat ja die Stornierung bereits bestätigt, dafür wird man ja auch Schriftstück erhalten haben. Wer weiss, ob auf Schnäppchenflüge oder die Kundenvergesslichkeit gehofft wurde.

Bzgl. der Schuldfrage geben ich also nach dem zweiten Beitrag von SverigeHH meinem Vorschreiber bernardoselva vollkommen Recht.


von AntoniaW am 29.07.2010 22:35
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