Reisebüro storniert Flug ohne Auftrag
Hallo,
ich möchte Euch von dem folgenden Fall berichten:
Es wird über ein deutsches Vertragsreisebüro einer ausländischen Fluggesellschaft ein Hin-und Rückflug zu einem Sonderpreis gebucht.
Ausserdem wurde per E-Mail um die Einbuchung von zwei Flügen innerhalb des Ziellandes gebeten. Die Flüge wurden allesamt bestätigt und der Betrag von der Kreditkarte abgebucht.
Nach einer Woche wird von Seiten des Buchenden bei dem Reisebüro angefragt, ob eine Vorverlegung der Flüge möglich ist (gemeint ist ob noch Sitzplätze zu dem gewünschten Datum verfügbar sind, die Umbuchung ist bei der Fluggesellschaft grundsätzlich kostenfrei möglich). Weiter wurde mitgeteilt, dass um die Stornierung der Inlandsflüge gebeten wird.
In der Antwort des Reisebüros heisst es, dass der Flug zum gewünschten Datum bereits ausgebucht sei und man den Storno aber gerne kostenfrei ausführen werde. Daraufhin wurde mit einer kurzen Rückmeldung bestätigt: "Ich bitte um Stornierung der (!) Inlandsflüge". Kurz darauf wird die gewünschte Stornierung bestätigt. Da die Inlandsflüge noch nicht abgebucht waren, wurde auch kein Geld zurückerstattet. Die Hauptsumme für den internationalen Flug blieb -wie gewünscht- abgebucht.
Einige Wochen danach sieht der Passagier zufälligerweise, dass nun ein Flug zum gewünschten Datum frei geworden ist. Daher geht der Passagier direkt zur Niederlassung der Fluggesellschaft in Deutschland und möchte den Flug umbuchen. Hierbei fällt der Angestellten auf, dass die internationalen Flüge zusammen mit den nationalen Flügen komplett storniert wurden. Aufgrund der darauffolgenden langwierigen Klärung mit dem Reisebüro war nun der gewünschte Flug wieder ausgebucht. In der Erklärung des Reisebüro heisst es lapidar, ich hätte den Flug ja umbuchen wollen was nicht möglich war, somit ging man davon aus, dass auch an den internationalen Flügen kein Interesse mehr besteht. Der Tatsache, dass der Passagier in der E-Mail mitteilte, dass er die Inlandsflüge stornieren möchte, wurde dadurch entgegnet, dass man in der Beantwortung der E-Mail mitgeteilt habe, man könne DIE Flüge kostenfrei stornieren. Dass das bezahlte Geld nicht zurückerstattet wurde, sei ein bedauerlicher Fehler der Buchhaltung.
In der Folge musste nun auf eine andere Fluggesellschaft ausgewichen werden, da auch der ursprünglich gebuchte Flug bereits ausgebucht war.
Hierdurch sind im Verhältnis zu dem ursprünglichen günstigen Flug erhebliche Mehrkosten entstanden. Davon abgesehen sind zusätzliche Flugzeiten von über 8 Stunden hinzunehmen.
Wie sehr Ihr die Rechtslage im geschilderten Fall?
Ich würde nach meiner Erfahrung aus dem Bereich des Immobilienrechts heraus argumentieren, dass die Stornierung nicht beauftragt wurde und der Passagier somit einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten aufgrund eines Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben hat.
Sind Euch Urteile zu ähnlichen Fällen bekannt?
Ich freue mich auf Eure Antworten. Vielen Dank!!!
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von SverigeHH am 27.07.2010 18:58
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>Reisebüro storniert Flug ohne Auftrag
Hallo und ersteinmal Danke für die Antwort.
Du hast grundsätzlich Recht, dass die Wünsche so präzise wie möglich geäussert werden sollten. Dennoch sollte es für das Reisebüro ja grundsätzlich möglich nationale von internationalen Flügen zu unterscheiden.
Hinsichtlich der Buchung des wieder frei gewordenen Fluges möchte ich gerne ergänzen, dass die Einbuchung des Fluges durch die Fluggesellschaft ausdrücklich auf Wunsch des Reisebüros unterblieben ist, da man zu dem Zeitpunkt den Vorgang noch nicht genau rekonstruieren konnte und eine eventuelle Doppelbuchung vermeiden wollte.
Davon abgesehen wäre der Preis des Fluges bei einer kompletten Neubuchung ohnehin genauso hoch gewesen (aufgrund des nicht mehr vorhandenen Sonderangebotes), wie der der nun auch an die andere Fluggesellschaft gezahlt wurde.
Viele Grüße
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von SverigeHH am 29.07.2010 00:56
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