Reisebüro Japanreise gebucht / Hotels halb so teuer

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
divorce51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisebüro Japanreise gebucht / Hotels halb so teuer

Hallo

Ich habe bei einem der größten Anbieter für Japanreise eine Reise mir zusammen stellen lassen .. normalerweise mach ich alles selbst aber aktuell hatte ich einfach aus arbeitswechsel nicht die Zeit dafür und dachte ich begebe mich in profihände ..

Es waren 12 Tage geplant und das Angebot belief sich auf 2200€ für die Hotels und Touren und 1100€ für den Flug ..

Bei dem ersten Paket war im Angebot wie folgt es aufgeteilt

3 Nächte Tokio Ibis
1 Ausflug nach Hakone mit Hotel
Zwei halbtags Touren
3 Nächte Kyoto Ibis
1 Tagesausflug
3 Nächte Tokio Ibis nochmal
Sowie noch zwei Ausflüge mit Hotels
Sowie der 7 Tages pass für den Zug ..

Preise wurden als pro Person angeben

Hier stand bei Ibis 6ÜF Tokio 564€ und Kyoto 499€ ÜF

Jedoch habe ich vor Ort gesehen beziehungsweise erfahren das die Preise pro Person den Zimmerpreisen entspricht

Somit habe ich die Vermutung angelegt dass das Reisebüro vielleicht ein Fehler gemacht hat und statt den Preis durch zwei zu teilen einfach in der Rechnung pro Person geschrieben hat.. da ich wusste Japan ist teuer hab ich auch bis jetzt ( bin noch in Japan. ) keinen Verdacht gehabt das hier etwas nicht stimmt. Aber auch bei der Recherche nun habe ich gesehen das die Hotels immer so um diese preis liegen egal wann und wenn um die 10-20€ hoch oder runter gehen ..

Ich habe natürlich sofort die Agentur angeschrieben um zu prüfen ob da ein Fehler vorliegt diese jedoch haben einfach geantwortet ich hab so gebucht und Pech gehabt und das wären die Preise so gewesen

Nun meine Frage was habe ich hier für Möglichkeiten ?

Kann man sowas anfechten beziehungsweise den Nachweis anwaltlich verlangen das dies tatsächlich deren kosten sich so belaufen haben oder geht das nicht und ich muss mit dem Gefühl leben mit. 50% Zuschlag über den Tisch gezogen worden zu sein?

Wie gesagt ich ging ins Reisebüro da ich dachte ich werde da korrekt betreut und nicht betrogen ( so kommt es mir vor )

Was noch erwähnt sei ist das das Reisebüro sowieso schon vorher glänzte und ich zum Glück erkannte vor dem Abflug das deren Planung bzgl Flugzeiten ein Fehler enthielt und wir dadurch ein Tag weniger in Japan sind ( Abflug war am 1.10 und die erste Tour sollte an 2.10 7h starten .. aber die Reisebüro Dame vergaß das die zeitverschiebung nicht so ist das man am selben Tag landet sondern +1 Tag und somit war eine Nacht Hotel Zuviel veranschlagt und das erste Ausflugspaket hätten wir verpasst .. aber dies konnte ich zum Glück vermeiden durch meine Aufmerksamkeit ..

Ist hier durch schon eine Abweichung entstanden vielleicht welche den ersten vertag anfechtbar macht um auch wegen der zu hohen Hotelpreise hier anzu setzen ?

Danke vorab und Grüße aus Japan

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
divorce51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal für die Antwort und Einschätzung.. ich gebe zu das man hier blind dem Reisebüro vertraut hat .. ich ging auch halt davon aus das die Angebote stimmen und hätte bei normalen Preisunterschiede nichts gesagt auch die von Ihnen genannte preisdynamik ist mir bekannt und bewusst .. jedoch wie gesagt sind die niedrige Preise das ganze Jahr so .. daher mutmaße ich auch das hier ein Fehler vorliegt .. das man mir einen Tag indirekt unterschlagen hat zeigt ja auch das die Fehler machen .. und ja ich hätte prüfen sollen .. aber wenn ich alles immer dreifach prüfen muss dann muss ich sagen braucht man auch keine Reisebüros mehr ..

Das man mir hier das doppelte abverlangt hat ist aber nachweisbar und denke daher auch Wucher .. zudem wie geschrieben durch den Fehler mit den Flugzeiten sich mein erstes Angebot welches ich angenommen hatte verändert hat .. wenn ich hier richtig liege..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie haben einen Anbieter mit der Zusammenstellung von Reiseleistungen beauftragt. Dieser hat Ihnen ein Angebot unterbreitet, das Ihren Vorstellungen entsprach.

Wenn sich vor Ort nun herausstellt das man Ihnen Hotelleistungen angeboten und verkauft hat, die, haetten Sie direkt beim Hotel gebucht, nur gut die Haelfte gekostet haetten, ist das sicherlich nicht die feine englische Art. Es waere Ihnen jedoch moeglich gewesen den Weg der Direktbuchung zu waehlen, worauf Sie verzichteten.

Zitat (von divorce51):
.....Was noch erwähnt sei ist das das Reisebüro sowieso schon vorher glänzte und ich zum Glück erkannte vor dem Abflug das deren Planung bzgl Flugzeiten ein Fehler enthielt und wir dadurch ein Tag weniger in Japan sind ( Abflug war am 1.10 und die erste Tour sollte an 2.10 7h starten .. aber die Reisebüro Dame vergaß das die zeitverschiebung nicht so ist das man am selben Tag landet sondern +1 Tag und somit war eine Nacht Hotel Zuviel veranschlagt und das erste Ausflugspaket hätten wir verpasst .. aber dies konnte ich zum Glück vermeiden durch meine Aufmerksamkeit..... .

Uns Sie sprechen davon, dass Sie bei einem der 'grössten Japananbieter' gebucht haetten und dieser Veranstalter macht derart laeppische Anfaengerfehler???? Sorry, das vermag ich nicht zu glauben.

Wenn Ihr Mitgeteiltes den Tatsachen entspricht, sollten Sie sich kuenftig einen faehigeren Reiseveranstalter suchen. Jetzt aber praktisch nach Beendigung der Reise gegen den vereinbarten Reisepreis anzustinken, das halte ich fuer nicht machbar, also fuer aussichtslos.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Man sollte sich auch die Frage stellen, ob man die vor Ort Preise überhaupt mit dem Preis aus dem Reisebüro sinnvoll vergleichen kann.

Das Reisebüro hat z.B. auch ein gewisses Haftungsrisiko.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Man hat ein Angebot erhalten und diese Angebot auch angenommen.
Damit ist der Drops eigentlich gelutscht.

Es gibt zwar im BGB den § mit Wucher, aber davon sind wir hier wohl weit entfernt.


Und wenn die Preise zum Zeitpunkt der Buchung tatsächlich so waren, dann war es halt so.
Das Reisebüro ist verpflichtet bei Buchung des Kunden die Hotels etc. zu buchen und nicht zu warten ob es dann noch irgenwann eventuell "Schnäppchen" gibt.



Und ganz unruristisch:
Manchmal frage ich mich vom welchem Planeten so macher Frager hier kommt.

Hast man den auch schon mal überlegt den Supermarkt zu verklagen? Den Metzger, den Bäcker? Den Klamottenladen?
Auch diese unverschämten Gesellen wagen es tatsächlich beim Verkauf einen Aufschlag auf die eingekauften Produkte zu nehmen, teilweise sogar 200 % oder mehr.



Schon mal darüber nachgedacht wovon so ein Reisebüro leben soll, wenn die Produkte 1:1 zum Einkaufspreis verkauft werden?
Da sind ja nicht nur Gehälter, Miete und Infrastruktur zu zahlen. Das die Profis auch Profis bleiben ist auch nicht ganz billig (Stichwort Weiterbildung).


Ach ja, dann gibt es auch noch Wechselkursschwankungen zwischen Yen und Euro, da braucht es auch eine Reserve welche diese auffängt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

@divorce51
Eigentlich sollte dir doch klar sein, dass jeder Zwischenhändler die Hand aufhält. Selber buchen ist immer günstiger als sich eine Reise zusammenstellen zu lassen. Du bezahlst deine Reise ja schliesslich an das Reisebüro und nicht an das Hotel. Das Reisebüro besteht nicht aus Samaritern, die möchten für deren Leistung schon bezahlt werden.

Zitat (von divorce51):
diese jedoch haben einfach geantwortet ich hab so gebucht und Pech gehabt
Und genau so ist es. Wenn du nicht bereit bist die Leistung von anderen zu honorieren, dann buch doch einfach nächstes mal selbst, dann wird es billiger.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
divorce51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal an alle für deren Meinungen und Einschätzungen .. jedoch werde ich wohl etwas missverstanden .. das ich das Angebot ungeprüft angenommen habe ist mein Versäumnis .. keine Frage ! Das steht auch nicht zur Debatte ! Mir geht es mehr darum das ich vermute das ein FEHLER im Angebot passiert ist .. sprich statt zu schreiben Preise gelten pro Zimmer wurde Preise pro Person genannt .. ein kleiner aber nicht unerheblicher Fehler wie ich meine .. den Expedia und die hotelpreise decken sich und egal ob jetzt oder von jetzt bis jeden Monat im Mai .. daher habe ich dieses ungute Gefühl das ein Fehler im Angebot gewesen ist und ich stelle die Frage ob ich irgendwie zb verlangen kann Einsicht in deren Hotelpreise zu bekommen .. mir ist klar das selber buchen billiger ist und das die von etwas leben müssen etc .. lebe nicht hinterm Mond .. und eine Marge akzeptiere ich auch ohne wenn und aber wie oben bereits erwähnt da ich eine Dienstleistung erhalten habe .. aber wenn ich das Gefühl habe das ein Fehler passiert ist möchte ich Gewissheit .. hoffe mein Standpunkt beziehungsweise Problem wird nun besser verstanden .. danke

Und zu Bernard: ja dadurch das drei Personen an dem Angebot gearbeitet haben ist beim Switch von gabelflug zu direkt Flug dieser Anfängerfehler passiert .. Zuviele Köche verderben den Brei ..

Und genau deswegen werde ich das Gefühl nicht los das hier auch etwas nicht stimmte ..

Aber die sagen nur Nö alles ok was ich nach wie vor fraglich ansehe

-- Editiert von divorce51 am 11.10.2017 14:15

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von divorce51):
jedoch werde ich wohl etwas missverstanden
Nein, du wirst nicht missverstanden! Versteh es doch bitte. Es gab ein Angebot und du hast dieses angenommen. Fertig. So einfach ist das. Es spielt überhaupt keine Rolle ob bei denen ein Fehler passiert ist und die sich bei der Angebotserstellung verrechnet haben. Du hast das Angebot angenommen und damit ist die Sache durch!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
divorce51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit der Aussage kann ich nun etwas anfangen .. danke :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von divorce51):
ob ich irgendwie zb verlangen kann Einsicht in deren Hotelpreise zu bekommen

Ja, verlangen kann man es.
Nur wenn die dann nicht kooperieren, gibt es keine Möglichkeit sie dazu zu zwingen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ach ja, es hindert einen keiner daran eine Bewertung und wahrheitsgemäße Schilderung des Sachverhaltes auf den gänigen Portalen zu hinterlassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
divorce51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dann werde ich es nochmal ganz höflich erfragen mir einen Nachweis zu geben damit ich meinen Seelenfrieden finden kann..

Sollte es sich bewahrheiten das deren raten so beschissen sind hab ich klar Pech gehabt und Lehrgeld bezahlt ..

Ergebnis poste ich dann sobald ich mehr weiß

Ansonsten danke an alle nochmals

Und werde dann entsprechende Posts überall machen ! Das ist Fakt :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von divorce51):
Und werde dann entsprechende Posts überall machen !
Was für entsprechende Posts? Dass du ein Angebot von dem Reisebüro, zu einem Preis der für dich in Ordnung war, angenommen und die Reise, wie gebucht, durchgeführt hast? Das darfst du gerne schreiben, denn genau das ist passiert! Mit anderen Dingen solltest du SEHR vorsichtig sein, denn es ist dem Reisebüro rein gar nichts vorzuwerfen!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
divorce51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Je nach dem wie es aus geht werde ich wie es mir auch zu steht im Falle das es abzocke war beziehungsweise Wucher andere darüber informieren und warnen .. wahrheitsgemäß selbstverständlich.. da brauche ich nicht vorsichtig sein .. dafür sind bewertungsportale schließlich da !

Aber nochmals ... Thema ist vorerst abgehakt und ich warte nun auf Info von Reisebüro

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13748 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Je nach dem wie es aus geht werde ich wie es mir auch zu steht im Falle das es abzocke war beziehungsweise Wucher andere darüber informieren und warnen .. wahrheitsgemäß selbstverständlich..
Finde den Widerspruch.

Ich möchte eindringlich davor warnen, mit Klarnamen irgendetwas in Richtung Abzocke oder Wucher zu posten, das kann ganz schnell sehr teuer werden. Und zwar weil du die Vorwürfe nicht nachweisen kannst, schon alleine weil sie deiner bisherigen Schilderung nach einfach unzutreffend sind.

Eine Mehrpreis von 100% ist speziell bei Reisen auch sicher kein Wucher; ich wette ich finde dir für fast jede Reise zwei vergleichbare Angebote welche im Preis um diesen Prozentsatz variieren.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Er schreib doch

Zitat (von divorce51):
im Falle das es abzocke war beziehungsweise Wucher

Dann wird man auch über entsprechende Beweise verfügen die das belegen und nicht nur ein "Bauchgefühl".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von divorce51):
.......sprich statt zu schreiben Preise gelten pro Zimmer wurde Preise pro Person genannt... .

In der Tat! In Asien werden generell Zimmerpreise ausgeschrieben, die dann bis zu einer bestimmten Anzahl von Personen belegt werden koennen. Hier koennte wirklich ein Fehler entstanden sein.

Sie sollten hoeflich beim Reiseveranstalter versuchen dies zu klaeren. Kommen Sie mit Ihrer Praxis 'wenn nicht dann' oder 'ich will Einsicht in ihre Kalkulation' wird das nichts und der Veranstalter stellt auf stur.

Einen Anspruch darauf haben Sie nicht, hier kommt es einzig auf den Reiseveranstalter an.

Zitat (von -Laie-):
......Selber buchen ist immer günstiger als sich eine Reise zusammenstellen zu lassen......

Ach ja, Sie scheinen ja den absoluten Durchblick zu haben. So haben wohl weit ueber 100000 andere Reisende auch gedacht, als sie ihre Reise so buchten, Flug und Hotel direkt, das spart. Nun ist die Airline pleite, das Geld fuer den Flug ist futsch, da Konkursmasse.
Und wenn man jetzt auch noch Pech hat, dann darf man das gebuchte Hotel auch bezahlen, denn den Hotelier interessiert es nicht, wie die Gaeste anreisen, gebucht ist gebucht!

Das waere natuerlich bei einer Buchung bei einem Reiseveranstalter nicht passiert.

Und was ist bei Reklamationen???? Bei Direktbuchungen nimmt sich das Hotel Reklamationen in der Regel nicht an, der Reiseveranstalter schon, weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13748 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
In der Tat! In Asien werden generell Zimmerpreise ausgeschrieben, die dann bis zu einer bestimmten Anzahl von Personen belegt werden koennen.
Wenn das wirklich so ist, dann haben wir doch eine übliche Berechnungsmethode. Auf die kann sich ein Kunde durchaus berufen bzw. davon ausgehen, dass auch so angeboten wird/wurde.
Kommt aber auch auf die genaue Formulierung an, und auch darauf, ob am Ende ein Gesamtpreis ausgewiesen wurde (was ich vermute).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Ach ja, Sie scheinen ja den absoluten Durchblick zu haben. So haben wohl weit ueber 100000 andere Reisende auch gedacht, als sie ihre Reise so buchten, Flug und Hotel direkt, das spart. Nun ist die Airline pleite, das Geld fuer den Flug ist futsch, da Konkursmasse.
Und wenn man jetzt auch noch Pech hat, dann darf man das gebuchte Hotel auch bezahlen, denn den Hotelier interessiert es nicht, wie die Gaeste anreisen, gebucht ist gebucht!

Ja und? was hat das mit mir zu tun??? Habe ich mich beschwert, dass mir eine Reise zu teuer wäre und mir der Service eines Reisebüros das nicht wert wäre???
Der Fragesteller beschwert sich darüber, dass es auch billiger hätte sein können, nicht ich! Bitte einfach lesen und verstehen!
Davon abgesehen, selbst wenn ich alles selbst buchen würde, dann wäre ich mir der Risiken bewusst und es wäre einzig und alleine meine Angelegenheit ob ich ein Reisebüro als Ansprechpartner würde haben wollen oder nicht. Wäre das verwerflich?

-- Editiert von -Laie- am 13.10.2017 14:42

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
......Ja und? was hat das mit mir zu tun???......

Eigentlich nichts! Wenn Sie aber etwas in die Diskussion einfliessen lassen, dann muessen Sie auch eine Reaktion hinnehmen.

Ich koennte ja noch weiter argumentieren, dass Preise, die an der Zimmertuere angebracht sind generell fuer Direktbuchungen gelten. Lokale Incomingagenturen, die mit dem Hotel zusammenarbeiten und auch vielfach den Belegungsvertrag mit dem Reiseveranstalter abschliessen, vereinbaren in der Regel Preise, die deutlich unter den Preisen an der Zimmertuere bleiben, dafuer verspricht man eine gewisse Belegungsanzahl.

Dieser Einkaufspreisvorteil loest sich durch die Kalkulation der lokalen Incomingagentur und des Reiseveranstalters auf, so dass der Zimmertuerpreis oft identiosche mit dem ist, was der Reiseveranstalter verlangt.

Da aergert es einen, der mit der Branche sehr vertraut ist, wenn dann ein -Laie- um die Ecke gelatscht kommt und mal eben so in den Raum wirft, dass direkte Buchungen bei den Fluggesellschaften und bei den Hotels sich fuer den Verbraucher immer guenstiger darstellen.

Zitat (von -Laie-):
.....Davon abgesehen, selbst wenn ich alles selbst buchen würde, dann wäre ich mir der Risiken bewusst.....

Hoffentlich.......

Zitat (von reckoner):
......Auf die kann sich ein Kunde durchaus berufen bzw. davon ausgehen, dass auch so angeboten wird/wurde.....

Nicht unbedingt. In Deutschland ist die Preisausschreibung bei Reisen auf je Person fixiert.

Und der Einkauf bei einem Reiseveranstalter weiss, wenn er nicht ganz bloed ist, dass in Asien oder beispielsweise auch in den USA von Zimmerpreisen ausgegangen wird, die man umzurechnen hat. Sie sollten das einmal naeher recherchieren, denn oft wird man in der Preistabelle finden, Zimmer bei einer Belegung von 4 Personen (2 Granslitsbetten koennen mit je 2 Personen belegt werden) kostet je Person xx Euro, bei 3 Personen xy Euro, bei 2 Personen yy Euro, Einzelbelegung zz Euro.

Daher meine Mutmassung aufgrund der Schilderung des TE, das da moeglicherweise doch irgendwo ein Fehler passiert ist und meine Empfehlung das mit dem Reiseveranstalter zu klaeren. Ob dieser darauf eingeht bleibt abzuwarten, verpflichtet ist er dazu nicht da der Kunde den Preis, den man ihm angeboten hat so akzeptierte.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Da aergert es einen, der mit der Branche sehr vertraut ist, wenn dann ein -Laie- um die Ecke gelatscht kommt und mal eben so in den Raum wirft, dass direkte Buchungen bei den Fluggesellschaften und bei den Hotels sich fuer den Verbraucher immer guenstiger darstellen.
Dann lies doch bitte einfach noch einmal was ich geschrieben habe und versteh es! Ich habe NIRGENDWO geschrieben, dass direkte Buchungen für den Verbraucher günstiger sind! Ich habe BILLIGER geschrieben. Du kennst sicherlich den Unterschied zwischen "billig" und "günstig".

-- Editiert von -Laie- am 13.10.2017 16:31

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
.......Ich habe BILLIGER geschrieben......

Aua, aua - jetzt fuehle ich mich aber verpruegelt. :dau: Gut, dann eben billiger. Das aendert aber nichts an meiner Feststellung, das man als -Laie- nicht irendwelche Behauptungen aufstellen sollte von Sachen, von denen man so gut wie keine Ahnung hat.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Das aendert aber nichts an meiner Feststellung, das man als -Laie- nicht irendwelche Behauptungen aufstellen sollte von Sachen, von denen man so gut wie keine Ahnung hat.
Tue ich auch nicht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Ich bin da einfach mal sprachlos. Kunde findet das Angebot gut (und bucht) und später fühlt sich dieser betrogen, weil die Preise günstiger hätten sein können.

Wieso bucht man dann?

Darüber hinaus ist die Direktbuchung sowieso ein Problem in sich (zumal außerhalb EU).

1.: Bei Pleite der Fluggesellschaft bleibt der Kunde auf dem Boden - aktueller Fall Airberlin.
2.: Bei Pleite des Hotels vor Ort darf der Kunde auf der Straßen pennen.

Was vergessen wird: Bei Buchung in einer Reiseagentur gilt deutsches Recht. Und der Kunde kann somit in DE klagen.

Aber lieber 200,- sparen und sich hinterher ärgern...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Ok dann werde ich es nochmal ganz höflich erfragen mir einen Nachweis zu geben damit ich meinen Seelenfrieden finden kann..


Du verstehst das Prinzip eines Reiseveranstalters nicht. Das Dir gemachte Angebot beinhaltetet den Hotelpreis den Dir der Reiseveranstalter anbietet. Dieser kann auch deutlich höher sein als der Preis den der Reiseveranstalter selbst an das Hotel zahlt.
Und ich würde mich wundern wenn ein Reiseveranstalter Dir seine "Einkaufspreise" offenlegt.

Machst Du bei MediaMarkt auch diesen Aufstand beim Kauf eines Fernsehers wenn Du das gleiche Gerät eine Woche später direkt auf der Herstellerseite 50% günstiger siehst? Verlangst Du von MM dann auch dass Sie dir Ihren Einkaufspreis offenlegen?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.387 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen