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Reisebuchung zum "besten garantierten Preis"

2.2.2012 | Ratgeber - Reiserecht | 192 Aufrufe
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Reise, Buchungsbestätigung, Reisepreis, Reisevertrag

Frage: Ich habe online eine Reise zum "besten garantierten Preis" gebucht. Der Preis wurde mir erst per Mail in der Buchungsbestätigung geschickt. Ich dachte, ich bekomme den Preis vorher während der Buchung genannt. Im Reisbüro bestehen die darauf, dass meine Buchung gültig ist.

123recht.net: Wenn Ihnen vorher kein Preis genannt wurde, dann ist noch kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Die Mail mit dem Endpreis ist vielmehr wie ein Angebot des Reisebüros zu werten, das Sie annehmen oder ablehnen können. Das Reisebüro wird seinen Anspruch nicht durchsetzen können.

Frage: Wie soll ich vorgehen? Die wollen Stornokosten!

123recht.net: Weisen Sie den Anbieter darauf hin, dass kein gültiger Vertrag über die Reise zustande gekommen ist. Da hier eine wirksame Annahme durch Sie fehlt, können auch gar keine Stornokosten anfallen. Wenn das Reisebüro nicht einlenkt, sollten Sie einen Anwalt, mindestens aber den Verbraucherschutz einschalten.

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