Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Einschätzung zu folgendem Fall:
Ein etablierter Reiseblogger aus den USA betreibt seit ca. 10 Jahren gewerblichen ein Business unter dem Namen justtravel(Beispiel). Ein neuer Reiseblog in Deutschland entsteht mit dem Namen just-travel, ebenfalls mit gewerblicher Anmeldung (Kleingewerbe). Es handelt sich um die gleiche Art von Geschäftsmodell ,jedoch mit leichter Veränderung im Firmennamen (durch den Bindestrich) sowie einem anderen Logo.
Zwar behauptete der Reisebloger aus den USA, dass die Marke eingetragen worden ist, allerdings liefert das DPMA dazu keine Ergebnisse.
Kann der neue Reiseblogger juristische Probleme bekommen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Reiseblog - Markenschutz?
24. Juni 2017
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Frage vom 24. Juni 2017 | 22:17
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Reiseblog - Markenschutz?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2017 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann der neue Reiseblogger juristische Probleme bekommen? :
Ja, kann er.
Kommt darauf an an welchen Nutzerkries sich der Blog richtet, also mit dem anderne überschneidet.
ZitatZwar behauptete der Reisebloger aus den USA, dass die Marke eingetragen worden ist, allerdings liefert das DPMA dazu keine Ergebnisse. :
Markenschutz gilt in Deutshcland auch ohne EIntragung beim DPMA.
#2
Antwort vom 24. Juni 2017 | 22:59
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Tatsächlich bezieht sich das Gewerbe auf den gleichen Nutzerkreis allerdings sind die User beim ersten ENGLISCHSPRACHIG und beim neuen Reiseblog DEUTSCHPRACHIG. Gibts hier dann eine Überschneidung? . Die Formulierung "just travel" ist doch allgemeiner Sprachgebrauch, wie kann man so einen Namen schützen lassen?
-- Editiert von go380570-58 am 24.06.2017 23:00
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