Reise mit Freunden gebucht, fahre nun nicht mehr mit - Geld zurück?

17. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
frankfurter123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Reise mit Freunden gebucht, fahre nun nicht mehr mit - Geld zurück?

Hallo alle,

ich wusste nicht wirklich, wohin mit diesem Thema, daher jetzt also hier. Falls es hier falsch ist kann der Thread natürlich gerne verschoben werden.

Ich vermute ohnehin schon, dass ich in dieser Sache sehr schlechte Karten habe, aber mein Problem ist folgendes:

Ich habe vor einigen Monaten mit Freunden eine Reise in ein Ferienhaus gebucht. Die Unterkunft wird insgesamt und nicht pro Mitreisendem gezahlt. Den Betrag haben wir bereits geleistet.
Nun hat sich die Lage inzwischen dahingehend verändert, dass ich selbst nicht mehr mitfahren werde, da es zu einem größeren Streit kam, der mich mehr oder minder aus der Gruppe ausschließt.
Natürlich hätte ich nun gerne mein Geld zurück, da ich das Zimmer ja nicht in Anspruch nehmen werde. Meine Freunde wollen mir mein Geld selbstverständlich nicht erstatten, schließlich ist es ja meine Schuld, dass ich nicht mitfahre.

Was sagt die Rechtslage dazu? Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, nach der ich mein Geld einfordern kann?

Vielen Dank und beste Grüße
N.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von frankfurter123):
Natürlich hätte ich nun gerne mein Geld zurück, da ich das Zimmer ja nicht in Anspruch nehmen werde.



Und das ist deine eigene Entscheidung - da können die anderen nichts für.
Du könntest es ja in Anspruch nehmen; du möchtest nur nicht.


Zitat (von frankfurter123):
Die Unterkunft wird insgesamt und nicht pro Mitreisendem gezahlt.



Doch, in eurer Vereinbarung schon.
Pauschalpreis geteilt durch die Anzahl der Personen.


Zitat (von frankfurter123):
Was sagt die Rechtslage dazu? Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, nach der ich mein Geld einfordern kann?



Sehe ich ehrlich gesagt wenig Chancen.


gruß charly




Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von frankfurter123):
Natürlich hätte ich nun gerne mein Geld zurück, da ich das Zimmer ja nicht in Anspruch nehmen werde.
Ich kann keinen Anspruch zur Durchsetzung dieses Begehrs erkennen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von frankfurter123):
Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, nach der ich mein Geld einfordern kann?

Dazu benötigt es gar keine rechtliche Grundlage, denn fordern darf man immer.

Allerdings fangen die Probleme immer dann an, wenn es ans durchsetzen der Forderungen geht:
Zitat (von radfahrer999):
Ich kann keinen Anspruch zur Durchsetzung dieses Begehrs erkennen.




Kommt darauf an, wie genau das hier
Zitat (von frankfurter123):
da es zu einem größeren Streit kam, der mich mehr oder minder aus der Gruppe ausschließt.
ablief.
Wenn der Streit damit begann, das einer aus der Gruppe Dir eine Flasche über den Kopf gehauen hat, ist das etwas anderes als wenn es um die Fraben im Vereinswappen geht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt darauf an, wie genau das hier ablief.

Imho irrelevant, da der TE im EP darstellt, er wolle nicht mehr mitfahren.
Diesen Willen kann er ja gerne kundtun, aber das bringt ihn nicht "sein Geld" zurück!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Diesen Willen kann er ja gerne kundtun, aber das bringt ihn nicht "sein Geld" zurück!

Stimmt. Aber wenn die Ursache/Verantwortlichkeit für diesen Willen nicht bei ihm liegt und auch die Relevanz hoch genug ist, könnte das relevant werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
frankfurter123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Ich fürchte die Ursache für meinen Willen die Reise nicht anzutreten wird von der Gegenpartei bestritten werden (Aussage gegen Aussage).

Mal ganz blöd gefragt - der Herausgabeanspruch greift hier nicht, oder?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Mal ganz blöd gefragt - der Herausgabeanspruch greift hier nicht, oder?

Doch schon. Aber der Herausgabeanspruch bezieht sich auf den Anteil des Gemeinschaftsvermögens, der zum Zeitpunkt des Austritts aus der Gemeinschaft vorhanden ist. Und das Gmeinschaftsvermögen besteht lt. Sachverhaltsschilderung aus dem Nutzungsrecht während der gebuchten Zeit an einem Ferienhaus. D.h. man hat Anspruch auf Herausgabe von "Anteil an dem Ferienhaus während der gebuchten Zeit" - aber nicht auf Herausgabe von Geld.
(Wäre das Ferienhaus zum Zeitpunkt Ihres Enschlusses, aus der Gemeinschaft der Reisewilligen auszutreten, noch nicht gebucht gewesen, sondern "nur" das Geld eingesammelt gewesen, dann hätte wahrscheinlich auch ein Herausgabeanspruch auf Geld bestanden. Aber nach der Buchung nicht mehr, denn da ist das eingesammelte Geld ausgegeben, bzw. durch die Buchung gebunden.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Aber (...)
Sehr schön erklärt! :pc:

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

bedeutend waere in diesem Fall - was wurde im Innenverhaeltnis der Gruppe vereinbart? Was passiert beispielsweise, wenn einer der Mitreisenden nicht teilnehmen kann, z.B. bei kurzfristiger ploetzlicher Krankheit, oder wenn einer verunfallt? Was geschieht dann mit den bereits anteilig gezahlten Geldern? Erhoeht sich dann fuer den Rest der Teilnehmer der anteilige Reisepreis entsprechend?

Wenn Sie keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben dann wird in Ihrem Fall das Geld futsch sein, denn dann wird sicherlich aus der restlichen Gruppe heraus die Behauptung aufgestellt, wer nicht mitreist hat halt Pech gehabt. Das waere so abgesprochen gewesen.

Ich gehe davon aus, dass Sie aber in jedem Fall nach wie vor einen Anspruch auf 'Ihr' Zimmer im Ferienhaus haben! Will die Gruppe Ihnen Ihren gezahlten Anteil nicht erstatten sagen Sie denen doch einfach das Sie mitreisen und Ihren Anspruch geltend machen. Oder Sie haetten einen Bekannten, der fuer Sie mitreisen wuerde. Solche Behauptungen werden dann wahrscheinlich Unruhe in die Gruppe tragen und man wird sich vermutlich Verhandlungsbereiter zeigen.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#10
 Von 
richter.m
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Um das Geld wieder zu bekommen solltest du dafür vorher extra gezahlt haben

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von richter.m):
.......Um das Geld wieder zu bekommen solltest du dafür vorher extra gezahlt haben.......

Gigantische Argumentation, siehe hier:
Zitat (von frankfurter123):
....Den Betrag haben wir bereits geleistet.....



Viele Gruesse
bernardoselva

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