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Reise antreten oder Stornogebühren zahlen
Seite 1 - AFP vom 15.04.2002

Reise antreten oder Stornogebühren zahlen

- Verängstigte Tunesien-Urlauber rechtlich ohne Möglichkeiten

Bis zur vergangenen Woche war die Vorfreude bei vielen Tunesienurlaubern groß - nun zweifeln nicht wenige an ihrem Reiseziel. Und mit diesen Zweifeln werden sie allein gelassen. Weder die Justiz noch das Auswärtige Amt und auch nicht die Veranstalter geben verängstigten Urlaubern nach der Explosion auf Djerba Ausweich- oder Rücktrittsmöglichkeiten:

RECHTLICH ist die Lage ganz klar: Eine für den Urlauber völlig kostenfreie Kündigung des Reisevertrags ist nur möglich, wenn ein Fall von "höherer Gewalt" vorliegt. Dies betrifft ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat und die für ihn mit einem erheblichen Sicherheitsrisiko verbunden sind. Nach der Rechtsprechung gehören einzelne Terroranschläge jedoch zum allgemeinen Lebensrisiko. Also auch, wenn sich der Anschlagsverdacht auf Djerba bestätigen würde, würde es noch keinen Rücktrittsgrund geben. Anders ist es, wenn gezielt auf Touristen weitere Anschläge stattfinden oder angekündigt werden.

Ein wichtiges Indiz für das Vorliegen "höherer Gewalt" sind Reisewarnungen des AUSWÄRTIGEN AMTS. Diese gibt es für Tunesien bislang nicht. Allerdings rät das Ministerium zu erhöhter Vorsicht "an öffentlichen Orten mit hohen Besucherzahlen". Für einen kostenlosen Reiserücktritt reicht diese Warnung nicht aus.

Auch die REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG hilft nicht weiter. Denn die Angst vor Anschlägen wird von ihr nicht abgedeckt. Sie sichert lediglich das Risiko ab, das im Bereich des Versicherten liegt - etwa wenn er erkrankt, einen Unfall erleidet oder ein naher Angehöriger stirbt.

Also können Urlauber nur noch auf die Großzügigkeit der REISEVERANSTALTER setzen. Diese gab es beispielsweise nach den Terroranschlägen in den USA, als Reisen zumindest kostenlos zu anderen Zielen umgebucht werden konnten. Doch diesmal zeigen sich die Veranstalter alles andere als großzügig. Selbst die gemeinhin als relativ kulant geltenden Branchengrößen TUI und Thomas Cook (Condor und Neckermann) wollen keine Sonderregeln für Tunesienreisende aufstellen.

Wer trotzdem von seiner gebuchten Tunesien-Reise zurücktreten will, muss wohl oder übel die üblichen STORNOGEBÜHREN zahlen. Diese sind bei Flugpauschalreisen gestaffelt; sie liegen um so höher, je näher der Abreisetermin rückt. Bis 30 Tage vor Reisebeginn werden üblicherweise 15 Prozent des Reisepreises berechnet. Wer erst zwei Tage vor dem Start zurücktritt, muss in der Regel mit 80 Prozent Stornogebühr rechnen.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002



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