Reinigungsfrauen bei Klinikprivatisierung in Hamburg benachteiligt
AFP VOM 2.6.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1105 Aufrufe Mehr zum Thema:Reinigungskräfte
Bundesverfassungsgericht fordert gesetzliche Neuregelung
Bei der Privatisierung der Landeskrankenhäuser hat das Land Hamburg die Reinigungskräfte verfassungswidrig benachteiligt. Mit einem am Mittwoch in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschluss forderte das Bundesverfassungsgericht das Land auf, dies bis zum Jahresende gesetzlich zu bereinigen. (Az: 1 BvL 8/08)
Der dem Stadtstaat gehörende Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) Hamburg hatte im Jahr 2000 die Reinigungsarbeiten auf ein eigenes Tochterunternehmen ausgegliedert. 2005 wurden auch die Kliniken selbst rechtlich in eine GmbH privatisiert. Dabei erhielten die LBK-Beschäftigten ein Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst, sollte Hamburg seine Mehrheitsbeteiligung aufgeben. Inzwischen gehört der LBK Hamburg mit heute rund 10.000 Beschäftigten zum Asklepios-Konzern, die Hansestadt hält noch 25,1 Prozent.
Das Bundesverfassungsgericht gab nun einer seit 1987 in der Klinik Altona beschäftigten Reinigungsfrau recht. Für ihre Benachteiligung gebe es keinen sachlichen Grund. Wie die Mitarbeiter der LBK seien die Reinigungskräfte Mitarbeiter einer zuvor landeseigenen GmbH gewesen.
2. Juni 2010 - 12.04 Uhr
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