364.854
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » Reinigung muss auch alte Kleidung bei Schä...

Reinigung muss auch alte Kleidung bei Schäden voll ersetzen

AFP VOM 28.3.2012 | Nachrichten - Allgemein | 683 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Reinigungen, Kleidungsstücke, Verbraucherzentrale

Landgericht urteilt zugunsten der Kunden

Reinigungen müssen grob fahrlässige Schäden auch an alten Kleidungsstücken voll ersetzen. Die Begrenzung auf einen tabellarischen Zeitwert ist unzulässig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Ein entsprechendes Urteil hatte das Landgericht Berlin auf Klage der Verbraucherschützer gefällt.

Mit der Entscheidung wurde eine branchenübliche Haftungsklausel des Deutschen Texilreinigungsverbands für ungültig erklärt. Auch die Begrenzung bei leicht fahrlässig verursachten Schäden auf das 15-fache des Reinigungspreises ist demnach unzulässig.

28.03.2012 - 16:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



123recht.net ist Rechtspartner von:

364854
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109995
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Ralf Mydlak
Berlin-Charlottenburg
Arbeitsrecht, Familienrecht, Maklerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
 Jetzt anrufen 1,9 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?