Reicht das für Stalking/Übele Nachrede ?

22. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
SarahN
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reicht das für Stalking/Übele Nachrede ?

Hallo zusammen,


Es geht um folgendes: Person A hat einen sehr guten Freund (Person B), mit dem sie außer ein freundschaftliches Verhältnis keine weitere Beziehung hat und auch nicht haben wird. Nun gibt es aber eine weitere Person (Person C), die da anderer Meinung ist, wie sie darauf kommt weiß Person A nicht und es ist ihr eigentlich auch relativ egal. Person B hat allerdings Frau und Kind, und denen ist das verständlicherweise nicht egal.


Nun kam es dazu dass Person C, Person B erzählt hat dass Person A im Ort erzählen würde dass Person A, und Person B eine gemeinsame Beziehung haben! Person A hat das aber definitiv nicht erzählt!


Nach einiger Zeit in der nichts passierte bekam Person B) dann Fotos von seinem Auto auf dem Hof von Person A von Person C via Handy zugesendet, und wurde regelrecht angegangen wie sie dazu käme etwas mit Person A anzufangen obwohl Person B Frau und Kind Zuhause hat..darauf hin sprach Person B Person A an und sie hatten sich deswegen ziemlich in der Wolle, da dieses Gerücht natürlich auch bei der Frau von Person B ankam...


Nun ja..Verhältnisse waren Jedenfalls unter Person A und B wieder alle geklärt und es stand nichts mehr im Raum. Plötzlich klingelt es an der Haustür von Person A und Person C steht im Flur, macht Person A regelrecht runter und droht ihr dass das ganze noch ein Nachspiel haben werde, und was Person A sich dabei denke und so weiter..., nach dem Person A Person C mehrere male dazu aufgefordert hat die Wohnung zu verlassen tat Person C es immer noch nicht, bzw erst nach dem Person A sie sanft in Richtung Ausgang geschoben hat!


Person A bekommt schon Magenschmerzen wenn sie mit dem Hund raus geht und denkt bei Jedem vorbeikommenden Passanten dass dieser über sie redet! Person A fragt sich jeden Abend in ihrem Bett was sie verkehrt gemacht hat und bekomme Schwindel wenn ich daran denke..


Hat Person A da irgendeine wirksame Möglichkeit das Geschehen endlich zu beenden ?


Viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119629 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man könnte Anzeige wegen Hausfriedenbruch, übler Nachrede und weiterer Straftaten stellen.
Des weiteren einen Anwalt beauftragen der sich um eine entsprechende einstweilige Verfügung kümmert.

B und seine Frau stünden ja bei Bedarf als Zeugen zur Verfügung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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