Regressforderung des Auftraggebers bei fristgerechter Eigenkündigung

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gabriele S.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Regressforderung des Auftraggebers bei fristgerechter Eigenkündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht könne Sie mir weiter helfen. Ich bin als Krankenschwester in der Häuslichen Intensivpflege angestellt mit einem Arbeitsvertrag, der sich auf einen Patienten (ein Kind) bezieht. Wegen Unstimmigkeiten kündigte mir die Mutter dieses Kindes im November an, dass sie mich ab März nicht mehr in der Pflege haben möchte.
Für den Fall, dass ich früher als zum Anfang März kündige, will sie nun Regressforderungen (?) an mich stellen und meine Frage ist, ob sie dafür irgendwelche rechlichen Grundlagen hat.
Die Forderung von 120 - 240 € erklärt sie wie folgt: Momentan ist sie darauf angewiesen, dass ich bei ihrem Kind bleibe, um ihre Termine wahrnehmen zu können. Fallen diese Termine aus, muss sie pro Woche 120 € erstatten. Diese Summe fordert sie nun von mir ein, auch wenn ich regulär mit meiner Künigungsfrist von 2 Wochen (Probezeit) kündige.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen und vielleicht einige Argumentationshilfen in die Hand geben könnten!
Mit freundlichen Grüßen
GS

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sokrates
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Vorbehaltich der Prüfung ihres Arbeitsvertrages bleibt es ihnen schlichtweg unbenommen in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen, ohne daß sie GEfahr Laufen schadensersatzpflichtig zu sein.

Die Drohgebärden ihrer jetzigen Arbeitgeberin sind barer Unsinn. Eine Rechtsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch gibt es hier nicht!!

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