Hallo Forum,
ein Bekannter hat einen Unfall gebaut. Da er etwas getrunken hatte, Blutergebnis 0,49 mit Rückrechnung 0,61, verlangt jetzt die Versicherung Regress.
Ja es ist richtig er hat den Unfall verschuldet und daher muss er grade stehen.
Die Frage ist was vom rechtlichen her angemessen ist. Ich habe mich im Internet etwas informiert und bin etwas durcheinander gekommen.
Da steht mal Staffellung drin, da steht auch oft dass Regress erst ab 1,3 Promile verlangt wird wenn ich das richtig in Erinnerung habe! Muss er die 5000 Euro die verlangt werden bezahlen oder kann er mit weniger rechnen?
Wie ist es mit dem Vollkaskoschaden? Kann er vom Scahden des eigenen Autos einen Betrag von der Versicherung zurückerstatt werden?
Ich wollte mich hier etwas informieren, um zu sehen, ob er einen RA beauftragen soll oder nicht.
Vielen Dank im voraus!
MfG
gregor
Regress und Kaskoschaden bei Unfall
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
Fahren unter ALkohol ist eine Obliegenheitsverletzung, unabhängig von der Menge und berechtigt den Vers. zu Leistungsfrreiheit bis 5000€.
In der Kasko ist sogar eine vollständige Leistungsfreiheit möglich.
Wie das der einzelne Verisicherer bewertet ist Entscheidung des Unternehmes ( Regulierungspraxis), lt. Vertrag ist dies aber definitiv möglich.
mfg
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danke für die Info,
ich frage weil die Gerichte immer unterschiedlich entscheiden.
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quote:
Ich wollte mich hier etwas informieren, um zu sehen, ob er einen RA beauftragen soll oder nicht.
Das kommt darauf an, wie viel die Versicherung einbehält.
Ganz gut beschrieben ist das hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/AlkVersicherung.php
Das dort besprochene Urteil hat der BGH bestätigt.
Eine totale Leistungskürzung ist danach ab absoluter Fahruntüchtigkeit = 1,1 Promille relativ sicher, grobe Fahrlässigkeit, Grenzgebiet zum bedingten Vorsatz.
Darunter kommt es dann immer auf den Einzelfall an, der Versicherer muss die grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Die relative Fahruntüchtigkeit beginnt bei 0,3 Promille, hinzu kommen müssen aber alkoholtypische Ausfallerscheinungen. Aber der Unfall ist schliesslich passiert, den Alkoholbezug wird man nicht wegdiskutieren können.
Dann ist nach dem "flexiblen Quotenmodell" der Grad des Verschuldens des VN fest zu stellen, danach kann die Versicherungsleistung entsprechend gekürzt werden.
Was da am Ende heraus kommt, ist also letztendlich von den konkreten Umständen und ggf. vom richterlichen Ermessen anhängig.
Beim o.g. OLG Hamm waren es 0,59 Promille = 50% Kürzung. verallgemeinern kann man das aber sicher nicht.
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1067.htm
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vielen Dank für die Informationen.
Eine zusätzliche Frage, wenn er jetzt genen die Versicherung klagt landet er dann auf die "schwarze Liste" der Versicherer?
Auch wenn er bei 30% Prozent ist? Hat er dann Probleme eine Versicherung abzuschliessen oder sind die Probleme nur bei der Vollkaskoversicherung?
Von der Versicherung weiss er dass trotz des Unfalles bei 30% bleibt, weil er zu viele Schadensfreie Jahre hatte.
Vielen Dank für die anteilnahme und Rückmeldung
Gruß
Gregor
quote:
Eine zusätzliche Frage, wenn er jetzt genen die Versicherung klagt landet er dann auf die "schwarze Liste" der Versicherer?
Nein, das sind ja Fälle, in denen die Versicherung betrogen wird, Prämien nicht bezahlt werden, etc.
Damit hat das hier nichts zu tun. Aber die Versicherung kann selbstverständlich immer ordentlich kündigen. Das entscheidet sich danach, ob der Vertrag für den Versicherer lukrativ ist, ob er Gewinn macht oder drauf legt.
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