Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 
Regisseur Roman Polanski scheitert vor US-Gericht - 1/1
AFP vom 08.05.2009   |   2298 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Regisseur Roman Polanski scheitert vor US-Gericht

Vergewaltigungsverfahren wird nicht eingestellt

Oscar-Preisträger Roman Polanski muss weiter mit seiner Festnahme bei einer Einreise in die USA rechnen. Der Starregisseur scheiterte mit dem Antrag, ein im US-Bundesstaat Kalifornien gegen ihn anhängiges Vergewaltigungsverfahren nach mehr als 30 Jahren einzustellen. Richter Peter Espinoza vom Superior Court in Los Angeles lehnte Polanskis Ersuchen ab, weil dieser nicht zu einer Anhörung erschienen war.

Nach einer im Februar gesetzten Frist, hätte Polanski bis zum 7. Mai in Los Angeles erscheinen müssen, um sein Anliegen persönlich vorzutragen. Der in Frankreich lebende 75-Jährige und seine Anwälte ließen den Gerichtstermin jedoch verstreichen. Polanskis Anwesenheit sei "weder notwendig, noch nützlich", urteilten die Anwälte. Polanski gilt in den USA als flüchtig, weil er sich 1978 nach einem Schuldspruch durch Ausreise einem Urteil entzog.

Der gebürtige Pole hatte sich sexueller Handlungen mit einer damals 13-Jährigen schuldig bekannt. Die Eltern des Mädchens hatten Polanski verklagt. Nach 47 Tagen unter therapeutischer Beobachtung im Gefängnis floh der Filmemacher dann kurz vor der Urteilsverkündung nach Frankreich, weil ihm eine längere Haftstrafe drohte. Seither meidet er die USA. Sein damaliges Opfer hatte sich vergeblich dafür eingesetzt, dass das Verfahren eingestellt würde.

8. Mai 2009 - 08.08 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94207
beantwortete Fragen
21
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal