Zwei Monate nach seiner Festnahme in der Schweiz soll der Filmemacher Roman Polanski gegen Auflagen wieder auf freien Fuß kommen. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona habe die Freilassung des Star-Regisseurs angeordnet, teilte das Justizministerium mit. Polanski soll 4,5 Millionen Franken (knapp drei Millionen Euro) Kaution zahlen, seine Ausweise abgeben und elektronisch überwachten Hausarrest antreten.
Das Justizministerium hatte Ende Oktober ein Gesuch Polanskis auf Haftentlassung abgelehnt, weil ein hohes Fluchtrisiko bestehe. Das Bundesstrafgericht gab nun aber einer Beschwerde von Polanskis Anwälten gegen diese Entscheidung statt. Die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf akzeptierte anschließend das Urteil. Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sagte sie, es gebe keinen Grund für einen Einspruch beim Bundesgericht in Lausanne, der obersten Rechtssprechungsinstanz der Schweiz.
Polanski Anwalt Georges Kiejman zeigte sich "sehr glücklich" über die Entscheidung des Bundesstrafgerichts. "Das ist eine große Freude", sagte er. Den Hausarrest werde der 76-jährige Polanski, der die französische und die polnische Staatsbürgerschaft hat, voraussichtlich in seiner millionenteuren Villa im Schweizer Nobel-Skiort Gstaad antreten.
Die Schweizer Polizei hatte den Regisseur Ende September aufgrund eines US-Haftbefehls festgenommen, als er zu einem Filmfest nach Zürich reisen wollte. Die US-Justiz wirft Polanski vor, 1977 mit einem damals 13-jährigen Mädchen geschlafen zu haben, das er zuvor mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht hatte. Der Filmemacher saß dafür 42 Tage in US-Haft, setzte sich vor Verfahrensbeginn aber nach Europa ab und kehrte seitdem nie in die USA zurück. Im Fall einer Auslieferung an die USA droht ihm eine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen.
Nach Angaben aus US-Justizkreisen wollen Polanskis Anwälte am 10. Dezember bei einer Anhörung vor einem Berufungsgericht in Los Angeles eine Einstellung des Prozesses erwirken. Auch das heute 45 Jahre alte Polanski-Opfer Samantha Geimer hatte im Oktober die Einstellung beantragt. Ihre Anwälte begründeten dies mit der gesundheitlichen Belastung und beruflichen Problemen, die der Medienrummel für Geimer darstellten. Die heute auf Hawaii lebende Frau und ihre Familie würden von Journalisten geradezu "gejagt", heißt es in dem Antrag.
25. November 2009 - 19.46 Uhr
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