Regierung will terroristische Vereinigungen besser bekämpfen können
10.10.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 3916 Aufrufe Mehr zum Thema:129b, WTC, Terror, Terroristische
Änderung des § 129 b Strafgesetzbuch
Terroristische Aktivitäten sollen auch im Ausland strafrechtlich verfolgt werden können.- Die Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung soll in Deutschland künftig auch dann strafbar sein, wenn dies im Ausland passiert. Die Bundesregierung setzt mit ihrem im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des § 129b StGB das im September beschlossene Anti-Terror-Paket in die Tat um.
Nach derzeit geltendem Recht ist die Bildung einer terroristischen Vereinigung nur dann strafbar, wenn sie zumindest in Form einer Teilorganisation im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht. Bereits 1998 verpflichtete die EU die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in ihrem Hoheitsgebiet strafrechtlich geahndet werden könne, und zwar "unabhängig von dem Ort im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, an dem die Vereinigung ihre Operationsbasis hat oder ihre strafbaren Tätigkeiten ausübt".
Die Regierung will diese Vorgaben der EU angesichts der Terroranschläge in den USA vom 11. September mit dem jetzigen Gesetzentwurf nicht nur umsetzen, sondern ergänzen: Die genannten Vorschriften sollen über die EU hinaus generell auf im Ausland tätige Vereinigungen ausgeweitet werden, um den internationalen Terrorismus wirkungsvoll bekämpfen zu können.
Das Anti-Terror-Paket und damit auch die Änderung des § 129 StGB waren vom Bundesrat in einer Stellungnahme bereits begrüßt worden. Der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, warnte vor einer überschnellen Gesetzgebung, da Deutschland sich nicht in einer Notstandssituation befinde. Auch der Deutsche Anwaltsverein sieht durch eine vorschnelle Verabschiedung des Anti-Terror-Pakets Bürgerrechte bedroht.
Das Anti-Terror-Paket war vom Kabinett im September beschlossen worden. Es erfolgte aufgrund der Anschläge in den USA und der Bedrohung durch internationalen Terrorismus. In dem Paket sind zusätzliche Leistungen für die Bundeswehr, für die Nachrichtendienste, für den Bundesgrenzschutz, für das Bundeskriminalamt, den Generalbundesanwalt und die Sicherheitskontrollen enthalten. Daneben wurde die Austrocknung der Terroristenfinanzierung durch ein kompromissloses Vorgehen gegen Geldwäsche und eine Lockerung des Bankgeheimnisses angedacht.


