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Regierung will das Sorgerecht lediger Väter stärken - 1/1
AFP vom 24.07.2010   |   1873 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Regierung will das Sorgerecht lediger Väter stärken

Justizministerin lässt Neuregelung erarbeiten

Die Koalition will die Rechte von ledigen Vätern stärken. "Unser gemeinsames Ziel ist ein modernes Sorgerecht, bei dem die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Ihr Ministerium lässt derzeit Eckpunkte für eine Neuregelung prüfen. Dabei spiele auch der Vorschlag eine Rolle, dass beide Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht erhalten, sofern die Mutter dem nicht widerspricht, sagte ein Ministeriumssprecher.

Der FDP-Familienexperte Stephan Thomae sagte der "Passauer Neuen Presse", das gemeinsame Sorgerecht solle es nur dann nicht geben, wenn die Mutter dagegen Widerspruch einlegt und vom Familiengericht Recht bekommt.

Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte den Vorschlag der FDP-Bundestagsfraktion. "Es geht jetzt darum, die Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten", sagte sie der "FAS". Notwendig sei ein Sorgerecht, bei dem die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt würden und auch die Väter die Chance bekämen, das Sorgerecht auszuüben. "Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist das Wohl der betroffenen Kinder."




Die zuständige Berichterstatterin der Union im Bundestag, Ute Granold (CDU), signalisierte Zustimmung für das Vorhaben. "Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". Allerdings müsse der Gesetzgeber ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt. Nach der Sommerpause soll eine Lösung im "Sinne des Kindeswohls" gefunden werden.

Nach Auffassung der Grünen sollte das gemeinsame Sorgerecht bei unverheirateten Paaren zur Selbstverständlichkeit werden. Hier müsse dringend eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden, erklärte die Grünen-Familienexpertin Katja Dörner. "Das derzeitige Veto-Recht der Mutter ist nicht haltbar." Es gebe keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Väter beim Sorgerecht grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln.

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009. Die Straßburger Richter hatten das deutsche Kindschaftsrecht gerügt, das ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

24. Juli 2010 - 17.35 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



Von ARTiger am 01.08.2010 11:13

Dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger nun ihr Herz für Väter entdeckt hat, darf bezweifelt sein. Vielmehr handelt es sich bei dem Vorhaben um eine notwendige Reaktion auf ein Urteil des EGMR, vom 03.12.2009, durch die Medien als Fall Zaunegger gegen Deutschland bekannt. Ersten Reaktionen, aus allen im Bundestag vertretenen Fraktionen zufolge, wurde eine sogenannte Antragslösung in Aussicht gestellt. Da auch diese die eigentliche Diskriminierung nichtehelicher Väter - und somit auch deren Kindern - nicht beseitigen würde, was zu erneuten Urteilen des EGMR gegen Deutschland zur Folge gehabt hätte, versucht man nun den Weg über die sogenannte Widerspruchslösung. Zwar ist somit die Latte zur Väterentsorgung höher gelegt worden, jedoch die Diskriminierung nicht vollends beseitigt, weil der Widerspruch - wenn auch zu begründen - lediglich der Mutter zugestanden werden soll. Im Grunde wäre eine antidiskriminierende Gesetzgebung allein mit der ersatzlosen Streichung des § 1626a BGB bereits erreicht. Jedoch - da man, außer der Fraktion der Grünen - hieran kein Interesse zeigt, wird die Diskriminierung voraussichtlich fortbestehen. Welche Partei nun welche Einzelinteressen vertreten mag sei dahingestellt, Fakt ist jedoch, dass über jede zusätzliche gesetzliche Regelung sich das elterliche Konfliktpotential erhöht. Ob dies nun langfristig Juristen/Juristinnen wirklich mehr Einkommen beschert oder die Gesellschaft insgesamt hiervon Schaden nimmt, weil dann noch weniger Kinder geboren werden, sich Paare erst garnicht finden und die Ehe ohnehin dann nicht mehr eingegangen wird (§§ 1353, 1570, 1578b), oder im Gegenteil, die Menschen in die Ehen getrieben werden, das bleibt abzuwarten. Mein Vorschlag: Verantwortungsvoller Umgang mit § 1666 BGB, § 1671 BGB und Abschaffung von § 1626a BGB, somit alleinige Gültigkeit von § 1626 BGB. Ich bin sehr gespannt, habe jedoch mäßig Hoffnung und kein Vertrauen, zu dem was aus dem BMJ letzlich kommen wird. MfG

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