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Regierung will Firmen vor Übernahmen schützen

AFP VOM 6.7.2001 | Nachrichten - Geplante Gesetze | 2035 Aufrufe
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Übernahmegesetz, Firmenübernahme

Nach dem Scheitern der EU-Richtlinie für feindliche Firmenübernahmen im Europäischen Parlament plant die Bundesregierung, einen eigenen Weg zu gehen. Der Entwurf der nationalen Lösung, das "Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen", soll bereits kommende Woche im Bundeskabinett beraten werden und Anfang 2002 in Kraft treten.

Im Gegensatz zur gescheiterten EU-Richtlinie sieht der Gesetzentwurf vor, Firmenvorständen mehr Möglichkeiten zur Abwehr einer feindlichen Übernahme durch andere Unternehmen einzuräumen. Durch sogenannte Vorratsbeschlüsse soll die Hauptversammlung der Aktionäre den Leitungsorganen von Unternehmen im Voraus Maßnahmen erlauben können, um im Falle eines feindlichen Übernahmeversuchs ohne Abwarten einer weiteren Hauptversammlung Vorkehrungen gegen eine Übernahme zu treffen.

Das von Deutschland bekämpfte EU-Übernahmegesetz war im Europaparlament überraschend gescheitert. Mit der Stimmengleichheit von jeweils 273 Ja- und Neinstimmen sowie 22 Enthaltungen lehnte das Parlament am 04.07.01 in Straßburg die EU-Richtlinie ab. Laut Geschäftsordnung des Parlaments bedeutet ein Stimmenpatt das Scheitern des Gesetzes.
Die Richtlinie war deshalb auf Kritik gestoßen, weil darin der Vorstand einer von Übernahme bedrohten Firma zur Neutralität verpflichtet wird. Das bedeutet: Der Vorstand muss die Aktionäre im Ernstfall von einer geplanten Übernahme durch Dritte informieren und eine außerordentliche Aktionärsversammlung einberufen, darf aber keine Vorkehrungen zur Abwehr - wie Kapitalerhöhung oder Teilverkäufe - treffen. Die ablehnende Haltung wurde vor allem damit begründet, dass vor dem Hintergrund von in anderen EU-Staaten weiterhin bestehenden Sonderregelungen wie Höchst- und Mehrfachstimmrechten und "Goldener Aktie" deutsche Unternehmen durch die Neutralitätsregelung in der EU-Richtlinie deutlich benachteiligt worden wären. Im Gegensatz zu anderen Staaten ist es seit 1998 nach deutschem Aktienrecht nämlich nicht mehr erlaubt, die Stimmrechte in einer Aktionärsversammlung zu beschränken und sich somit gegen die Einflussnahem fremder Firmen zu wehren.
Die Bundesregierung erklärte jedoch, sie werde weiter an dem Ziel festhalten, eine europaweit verbindliche Reglung für Unternehmensübernahmen zu finden und an deren Erarbeitung aktiv mitarbeiten.

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