Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Gesetzgebung » 
Regierung verschärft Regelungen für Steuersünder

Regierung verschärft Regelungen für Steuersünder

AFP VOM 8.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1261 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Geldwäsche, Steuersünder

Möglichkeiten für Selbstanzeigen werden eingeschränkt

Steuersünder sollen künftig nicht mehr so leicht wie bisher durch Selbstanzeige einer Strafe entgehen können. Dies sieht das vom Kabinett beschlossene Gesetz zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung vor. Bei einer Selbstanzeige tritt Straffreiheit demnach künftig nur noch dann ein, wenn der Betroffene über alle hinterzogenen Steuern Auskunft gibt. Es kann auch nicht mehr so lange gewartet werden, bis der Finanzbeamte zur Steuerprüfung erscheint. Künftig endet die Frist bereits mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung.

"Taktierereien mit der strafbefreienden Selbstanzeige wird es künftig nicht mehr geben", erklärten die beiden CDU-Abgeordneten Leo Dautzenberg und Manfred Kolbe. "Die strafbefreiende Selbstanzeige wird nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie genutzt werden können."

08.12.2010 - 13:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Marcus Alexander Glatzel
Hanau
Arbeitsrecht, Familienrecht, Handelsvertreterrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?