Regierung verschärft Regelungen für Steuersünder
AFP VOM 8.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1261 Aufrufe Mehr zum Thema:Geldwäsche, Steuersünder
Möglichkeiten für Selbstanzeigen werden eingeschränkt
Steuersünder sollen künftig nicht mehr so leicht wie bisher durch Selbstanzeige einer Strafe entgehen können. Dies sieht das vom Kabinett beschlossene Gesetz zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung vor. Bei einer Selbstanzeige tritt Straffreiheit demnach künftig nur noch dann ein, wenn der Betroffene über alle hinterzogenen Steuern Auskunft gibt. Es kann auch nicht mehr so lange gewartet werden, bis der Finanzbeamte zur Steuerprüfung erscheint. Künftig endet die Frist bereits mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung.
"Taktierereien mit der strafbefreienden Selbstanzeige wird es künftig nicht mehr geben", erklärten die beiden CDU-Abgeordneten Leo Dautzenberg und Manfred Kolbe. "Die strafbefreiende Selbstanzeige wird nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie genutzt werden können."
08.12.2010 - 13:31 Uhr


