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Regierung plant Verschärfung des Ausländerrechts

Von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
10.3.2011 | Ratgeber - Ausländerrecht | 918 Aufrufe
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Ausländerrecht, Aufenthalt

Zuwanderer sollen künftig nur bleiben dürfen, wenn sie einen Deutschtest bestehen, sie sollen bis zu diesem Zeitpunkt nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht erhalten – so wohl der Plan aufgrund einer Initiative der Regierungskoalition.

Die Aufenthaltserlaubnis solle "auf höchstens ein Jahr befristet werden", heißt es in dem Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums.

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Neuzuwanderer müssen bereits jetzt einen Integrationskurs besuchen, allerdings reicht eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Wer nicht erscheint, kann im Nachhinein sein Aufenthaltsrecht verlieren.

Außerdem ist die Aufenthaltserlaubnis sowieso ein von vornherein ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel.

Die meisten Aufenthaltszwecke (Studium, Ausbildung, Berufstätigkeit) erfordern überdies in der Regel über Grundkenntnisse der deutschen Sprache hinausgehende sprachliche Fähigkeiten, ist also von Natur aus gefordert.

Vor diesem Hintergrund bleibt der Nutzen der möglichen Gesetzesänderung zumindest fragwürdig.

Es gibt auch andere Änderungen, die geplant sind:

Der Antrag sieht zudem ein neues Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche vor. Diese sollen die Möglichkeit zum Aufenthalt erhalten, wenn sie seit mindestens sechs Jahren im Land leben, erfolgreich eine Schule besuchen oder einen Abschluss geschafft haben und als integrationsbereit gelten. Ob sie ein Aufenthaltsrecht bekommen, soll jedoch im Ermessen der Behörden bleiben.

Genaueres zur geplanten Reform bleibt jedoch abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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