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Regierung: "Stille SMS" für Fahndung unverzichtbar - 1/1
del vom 28.07.2003   |   6747 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Regierung: "Stille SMS" für Fahndung unverzichtbar

Die Fahndungsmethode sei rechtlich unbedenklich

Der Einsatz von so genannten "stillen SMS" im Mobilfunk zur Ermittlung des ungefähren Standorts einer Zielperson ist ein unverzichtbares Hilfsmittel der Strafverfolgungbehörden. Dies zumindest nach Ansicht der Bundesregierung, die den "stillen SMS" für Ermittlungs-, Fahndungs- und Observationszwecken einen hohen Stellenwert einräumt.

Die Regierung legte ihre Einstellung zu der umstrittenen Methode jetzt in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP im Bundestag offen. Gleichzeitig wurde erklärt, keine Zahlenangaben über den Umfang des Einsatzes der Technik von "stillen SMS" machen zu können.

Der Einsatz "stiller SMS" im Zusammenhang mit einer Telekommunikationsüberwachung nach der Strafprozessordnung (StPO) sei rechtlich unbedenklich, so die Regierung. Das Verschicken von den Textnachrichten im Zusammenhang mit einer Telekommunikationsüberwachung finde in den Paragrafen 100a, 100b StPO eine eindeutige Rechtsgrundlage.

Das Prinzip der "stillen SMS" ist denkbar einfach: Um Tatverdächtige aufzuspüren, werden von den Strafverfolgungsbehörden SMS an diese geschickt. So kann über die Telefongesellschaft der Aufenthaltsort der Zielperson festgestellt werden. Datenschützer und Kritiker dieser Fahndungsmethode sehen dies allerdings nicht mehr von den entsprechenden Paragrafen der Strafprozessordnung gedeckt. Ihrer Auffassung nach handelt es sich bei dem verschicken von SMS nicht mehr um eine "Überwachung der Telekommunikation", wie es die StPO voraussetze.


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