Meine Regelinso läuft noch bis März 2012. meinem TH hatte ich mitgeteilt,das ich mich selbstständig machen möchte(Existenzgründung).Er hat mir mitgeteilt,das er mich diesbezüglich nicht beraten kann.Meine Fragen lauten: Muß ich etwas Beantragen um das das Fördergeld oder Darlehn von der Arge nicht in die Insomasse fliest?
Ich benötige das Fördergeld doch für meine Existenzgründung. Oder wird es sogar wie Einkommen gewertet? Ich würde mich über jeden Rat freuen.
MfG Zwiebel54
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Regelinsolvenz und Existenzgründung m. Fördergeld
8. Juni 2011
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Frage vom 8. Juni 2011 | 03:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelinsolvenz und Existenzgründung m. Fördergeld
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#1
Antwort vom 10. Juni 2011 | 08:47
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
in der Tat, dein Insoverwalter wird dich nicht beraten, dafür wird er nicht bezahlt!
Das Fördergeld ist als Einkommen in dein Unternehmen einzurechenen! Sprich - machst du soviel Gewinn, das sich hieraus ein pfändbarer Anspruch ergibt, wäre diese auch zu pfänden! Ein Darlehen gibt es nicht!
Und jetzt die schlechte Nachricht, du hast von Geschäften und Selbstständigkeit überhaupt keine Ahnung, so daß die wahrscheinlichkeit von Förderungen gleich Null sind...
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