Hallo,
A (GF) hat für seine Firma (eine UG (haftungsbeschränkt)) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren
beim zuständigen Amtsgericht gestellt.
Alle nötigen Dokumente wurden miteingereicht.
Nun bekam A vom Amtsgericht die Mitteilung, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Aber eine die Verfahrenskosten deckende freie MAsse nicht vorhanden ist. Und das Gericht beabsichtigt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abzulehnen.
Die Firma selbst ist verschuldet und hat eben kaum Vermögen um die Kosten zu decken.
Was wäre nun möglich?
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Regelinsolvenz Unternehmergesellschaft
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Hallo,
leider ist mir die Unternehmensform UG nicht bekannt! Insofern mir auch nicht bekannt ist, worin die Haftungsbeschränkung liegt bzw. in wie weit der GF haftbar gemacht werden kann.
Lehnt das Gericht, das Insolvenzverfahren ab, da die Masse nicht ausreicht gibt's schlicht auch kein Insolvenzverfahren. Die Gläubiger können dann noch versuchen gegen das Unternehmen zu vollstrecken. In der Regel werden diese Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht.
Der GF selbst könnte wegen Insolvenzverschleppung verklagt werden.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder eben Kurz UG (haftungsbeschränkt) wird ja wie eine normale GmbH behandelt.
Wie läuft es nach der Ablehnung des Insolvenzverfahren weiter?
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Das war es, ist ja nichts da ? Was soll denn passieren.
Als nächstes ermittelt der Staatsanwalt ob Konkursverschleppung oder Insolvenzbetrug vorliegt. Danach wird dann irgendwann die GmbH gelöscht.
K.
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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"
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