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Regelinsolvenz - Insolvenzantrag vorbereiten ohne Besprechung
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Regelinsolvenz - Insolvenzantrag vorbereiten ohne Besprechung
Rechtsanwalt M.B.A. Fachanwalt Hermann Kulzer
Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Tel: 0351 8110233, Fax: 0351 8110244
Fachanwalt Insolvenzrecht, Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediation, Maklerrecht
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€300,00
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Ein Insolvenzverfahren wird gemäß § 13 nur auf schriftlichen Antrag eröffnet.
Von dem Schuldner ist entsprechend § 253 Abs.2 Nr.2 ZPO in Verbindung mit § 4 InsO zu verlangen, dass er einen Eröffnungsgrund in substantiierter nachvollziehbarer Form darlegt.
Allgemeine Beratung über die Voraussetzungen eines Insolvenzantrages.
Von dem Schuldner ist entsprechend § 253 Abs.2 Nr.2 ZPO in Verbindung mit § 4 InsO zu verlangen, dass er einen Eröffnungsgrund in substantiierter nachvollziehbarer Form darlegt.
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