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Reform der Sicherungsverwahrung sorgt für Koalitionszwist

AFP VOM 4.8.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 657 Aufrufe
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Sicherungsverwahrung

Leutheusser warnt Union vor Blockadehaltung

Die Reform der Sicherungsverwahrung sorgt in der Koalition weiter für Zwist: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnte die Union vor einer Blockadehaltung. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) schlug für gefährliche Täter nach der Haftzeit eine neue Form der "Sicherungsunterbringung" vor.

"Es wäre gut, wenn sich die Union endlich einmal konstruktiv an der Problemlösung beteiligen würde", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Passauer Neuen Presse". In der Auseinandersetzung um die Sicherungsverwahrung würden "bewusst unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt", kritisierte sie. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte habe der Gesetzgeber aber "keinerlei Spielraum mehr". Für Straftäter, die vom Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichts direkt betroffen seien, könne im Fall einer gerichtlich angeordneten Entlassung nicht erneut nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden, auch wenn die Union dies den Bürgern suggerieren wolle.

Leutheusser-Schnarrenberger hob hervor, sie habe bereits Vorschläge für einen besseren Schutz vor gefährlichen Straftätern auf den Weg gebracht. Eine rückwirkende Verschärfung der Vorschriften sei aber ausgeschlossen, eine Neuregelung könne immer nur künftige Fälle erfassen.

Das Europäische Menschenrechtsgericht hatte im Dezember 2009 entschieden, dass gegen bestimmte Straftäter in Deutschland zu Unrecht eine weitere Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Bis 1998 konnte die Maßnahme nur auf zehn Jahre befristet angeordnet werden, seither kann sie lebenslang bestehen bleiben. Nach der Reform von 1998 wurden jedoch zahlreiche Sicherungsverwahrungen rückwirkend verlängert, was nach Ansicht der Straßburger Richter nicht zulässig war.

Die vom Kabinett bereits gebilligten Eckpunkte der Ministerin sehen vor, dass sich die Sicherungsverwahrung künftig auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter beschränken soll. Die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung soll es demnach de facto nicht mehr geben.

De Maizière brachte in der "Bild"-Zeitung eine "neue Form der Unterbringung" gefährlicher Straftäter ins Gespräch, "nicht Gefängnis, aber auch keine Luxuseinrichtung". Sein Sprecher sagte in Berlin, die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene elektronische Fußfessel erleichtere zwar in manchen Fällen die Polizeiarbeit, reiche aber nicht immer aus.

4. August 2010 - 19.01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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