>Rechtzeitiger Widerruf aber verspätete Rücksendung
quote:
Ein Kunde widerruft per Mail einen Onlinekauf am 13. bzw. 14. Tag ... erst nach [ weiteren 3 Wochen ] sendet der Kunde den Artikel zurück.
Der
Widerruf war jedefalls fristgerecht=rechtzeitig.
Wenn die zurückgesandte Sache über das hinaus verschlechtert ist, was der Verkäufer dem Verbraucher bei/vor der Bestelllung als Möglichkeit für eine wertminderungsersatzfrei erlaubte Prüfung mitgeteilt hatte, käme in Betracht, daß der Verbraucher Wertersatz zu leisten haben könnte.
quote:
wenn man dem Kunden eine Nutzung über 5 Wochen nahweisen kann, dann ist das deutlich mehr als ein normales ausprobieren, wird man aber wohl kaum schaffen dies nachzuweisen...
Selbst wenn dies nachweisbar wäre - entscheidend ist, inwieweit dadurch die Sache verschlechtert wäre ÜBER eine Versachlechterung hinaus, die rein aus der Prüfung resultiert.
M.
von Mirk am 07.07.2011 00:50
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