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Rechtsvernichtende Gestaltungsrechte

23.1.2001 | Ratgeber - Vertragsrecht | 61511 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Rücktritt, Widerruf, Kündigung, Vertragsende

Rechtsvernichtende Gestaltungsrechte - Worum es geht

Wie mache ich einen Vertrag rückgängig?

Nicht immer möchten wir an einer getroffenen Vereinbarung festhalten. Manchmal ist es aufgrund von verschiedenen Lebensumständen sogar unmöglich.

Es gibt für diese Situationen mehrere Wege, um Verträge rückgängig zu machen. Dies ist aber nicht immer einfach. Es kommt meist auf den Vertragspartner und dessen Verhalten und Interessen an. Wenn man eine getroffene Vereinbarung oder einen Vertrag vernichten möchte, dann muss man sich der so genannten rechtsvernichtenden Gestaltungsrechte bedienen. Diese werden vom Gesetzgeber immerhin in einigen Fällen uneingeschränkt gewährleistet.

Die Varianten solcher Gestaltungsrechte sind neben der Anfechtung :




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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Rechtsvernichtende Gestaltungsrechte - Worum es geht
Seite 2: Der Widerruf einer Willenserklärung
Seite 3: Der Rücktritt vom Vertrag
Seite 4: Der Widerruf nach Haustürwiderrufsgesetz
Seite 5: Die Kündigung

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