Rechtsvernichtende Gestaltungsrechte
23.1.2001 | Ratgeber - Vertragsrecht | 61511 Aufrufe Mehr zum Thema:Rücktritt, Widerruf, Kündigung, Vertragsende
Rechtsvernichtende Gestaltungsrechte - Worum es geht
Wie mache ich einen Vertrag rückgängig?
Nicht immer möchten wir an einer getroffenen Vereinbarung festhalten. Manchmal ist es aufgrund von verschiedenen Lebensumständen sogar unmöglich.
Es gibt für diese Situationen mehrere Wege, um Verträge rückgängig zu machen. Dies ist aber nicht immer einfach. Es kommt meist auf den Vertragspartner und dessen Verhalten und Interessen an. Wenn man eine getroffene Vereinbarung oder einen Vertrag vernichten möchte, dann muss man sich der so genannten rechtsvernichtenden Gestaltungsrechte bedienen. Diese werden vom Gesetzgeber immerhin in einigen Fällen uneingeschränkt gewährleistet.
Die Varianten solcher Gestaltungsrechte sind neben der Anfechtung :
- Der Widerruf einer Willenserklärung, § 130 I 2 BGB .
- Der Rücktritt vom Vertrag, §§ 346 ff. BGB.
- Der Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz.
- Die Kündigung.
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