Rechtsverkehr mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach.

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
alexsimfi93
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsverkehr mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach.

Hallo zusammen!
Für meine dienstliche Tätigkeit soll ich alles über das Thema "Rechtsverkehr mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach" gut verstehen. Können Sie bitte sagen, ob ein Seminar (zum Beispiel - https://www.bea-seminar.de/page/bea-seminare-anwaltspostfach) dazu genug ist?
Danke für Ihre Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die beA-Seminare der Rubis & Hill GmbH sind ungeignet um zu dem Themenbereich entsprechen gut geschult zu werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
rubishill
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Lieber Herr van Sell,

ich habe gerade Ihren Kommentar auf die Frage, ob unsere Seminare geeignet sind für ein Schulung zum beA, gelesen und bin verwundert. Sie waren zumindest noch nicht in einem der Seminare, trotzdem halten Sie diese für ungeeignet. Wir hatten bisher durchweg positives Feedback, ich kenne einige der Konkurrenten und habe selbst an Seminaren teilgenommen. Wir führen die Seminare zum Teil im eigenen Namen, zum Teil für Anwaltsvereine durch und kooperieren z.B. mit Soldan. Auch Teilnehmer aus unseren Seminaren, die an Schulungen der Mitbewerber teilgenommen haben, waren durchweg zufrieden.

Ich schlage Ihnen @alexsimfi93 vor, dass Sie sich gerne zuerst die Literatur dazu anschauen. Wir haben eines der Fachbücher "Keine Angst vor dem beA" zum Thema veröffentlicht und bereiten gerade weitere inhaltliche Veröffentlichungen vor. Vieles von dem, was Sie zur Vorbereitung benötigen lernen Sie daraus schon. Wenn Sie nicht zufrieden sind, erstattet wir Ihnen den Kaufpreis für unser Buch zurück.

Unsere Seminare unterscheiden sich dadurch, dass Sie selbst ausprobieren können und von einem Anwalt und einem IT-Experten alles lernen, was Sie für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem beA benötigen.

Melden Sie sich aber gerne bei uns, wenn Sie Fragen haben. Natürlich auch, wenn Sie sich dann für einen anderen Anbieter für Seminare entscheiden.

Freundliche Grüße

Tobias Warken


Rubis & Hill GmbH
Mainzer Str. 31 / 66111 Saarbrücken
Tel: 06806 982 82 70
www.bea-seminar.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von rubishill):
Sie waren zumindest noch nicht in einem der Seminare,

Was sie gar nicht wissen können.



Zitat (von rubishill):
trotzdem halten Sie diese für ungeeignet.

Der User "alexsimfi93" hatte das Ansinnen das er für seine dienstliche Tätigkeit alles über das Thema "Rechtsverkehr mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach" gut verstehen wollte.
Da ausweislich der Website Ihre Seminare aber keineswegs alles abdecken, ist meine Meinung, das diese für sein Ansinnen ungeeignet sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rubishill
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was sie gar nicht wissen können.


Waren Sie?

Zitat (von Harry van Sell):
alles über das Thema "Rechtsverkehr mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach" gut verstehen wollte.


Und was schlagen Sie vor, um alles zu wissen? Kein Seminar besuchen, denn das bildet nicht alles ab?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von rubishill):
Und was schlagen Sie vor, um alles zu wissen?

Den Gesetzen der Logik zu folgen:
A) ein Seminar finden das alles abdeckt
B) von A) abrücken und sich einer anderen Stragtegie der Aneignung zu befleißigen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alexsimfi93
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antworten.
Ob dies noch eine Variante? http://www.rubis-hill.de/index.php/bea

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von alexsimfi93):
Ob dies noch eine Variante?

Ausweislich der Beschreibung erfüllt auch dieses Seminar nicht die gestellte Anforderung.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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