Rechtsstreit und Kostenübernahme

11. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ricrock
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsstreit und Kostenübernahme

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Mein Ex-Lebenspartner und ich haben eine gemeinsame Wohnung bewohnt. Nur ich stand im Mietvertrag, da er Insolvenz melden musste. Mein Ex wollte nach der Trennung ca 45km weit von unserem Sohn und mir wegziehen. Da wir einen Mietvertrag haben mit beidseitigem Kündigungsschutz und einer Mietdauer von mindestens 4 Jahren und wir gerade die Hälfte der Zeit um haben wollte mein Ex das per Anwalt klären lassen, dass wir aus dem Mietvertrag raus kommen um in seine Nähe zu ziehen, was ich allerdings gar nicht wollte. Ich wollte hier wohnen bleiben in unserer Wohnung. Er hat nun hinter meinem Rücken einen Anwalt beauftragt die Kündigung einzuleiten. Der Anwalt hat sich mit meinen Vermietern in Verbindung gesetzt und in meinem Namen gehandelt ohne ein Mandat oder sonstiges von mir zu haben. Es ging hinter meinem Rücken so weit, dass ich irgendwann ein Schreiben vom Gericht im Briefkasten hatte mit einem Termin beim Amtsgericht. Zu diesem Termin bin ich erschienen, nachdem ich mich mit meinem Vermieter bzw deren Anwalt in Verbindung gesetzt habe und die den Termin nun nicht mehr absagen wollten / konnten.
An diesem Termin haben wir alles geklärt, dass ich den Anwalt nie Beauftragt habe und dass das Mietverhältnis weiter bestehen soll. Zu den Verfahrenskosten, die mir hingelegt wurden habe ich eine Ratenzahlung vereinbart, aber ausdrücklich schriftlich niedergelegt, dass das kein Schuldeingeständnis sei. Diesen Gerichtstermin habe ich ohne Anwaltlichen Beistand besucht.
Frage ist nun von mir, ob ich dem Anwalt die Rechnung schicken soll, weil er letzten Endes ohne mein Einverständnis / Wissen gehandelt hat. Vielen Dank im voraus

-- Editiert von Moderator am 11.04.2015 21:43

-- Thema wurde verschoben am 11.04.2015 21:43

-- Editiert von Moderator am 12.04.2015 00:00

-- Thema wurde verschoben am 12.04.2015 00:00

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat:
Diesen Gerichtstermin habe ich ohne Anwaltlichen Beistand besucht.

Schlechte Idee gewesen, aber nun nicht mehr zu ändern.


Ich persönlich würde dem Anwalt ein Einschreiben mit der Kopie der Rechnung senden und ihn auffordern diese bis zum DD:MM:YYYY (First ncha Datum,mindesten 14 Tage) zu bezahlen, da er ohne Auftrag und Vollmacht tätig geworden ist.
Und das man sich bei fruchtlosem Fristablauf entsprechende rechtliche Weiterungen vorbehält.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6466x hilfreich)

Hallooo, das häuft sich jetzt aber, dass hier Probleme gepostet werden, die mit Arbeitsrecht jedenfalls nichts zu tun haben.
Also aufgemerkt! Es gibt mehr Foren als dieses hier.

:forum:

:forum:

:forum.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.863 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen