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Rechtsstreit um liebesmüden Strauß Gustav durch Vergleich beigelegt

AFP VOM 4.6.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 3191 Aufrufe
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Strauß, Gustav

Kein Schadenersatz für Besitzer wegen fehlenden Nachwuchses

Ein skurriler Schadenersatzprozess um den zeitweise liebesmüden Strauß Gustav ist am Montag vor dem Landgericht Bautzen mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Danach müssen drei Jugendliche, die Gustav kurz vor Silvester 2005 mit Böllern oder Wurfgeschossen attackiert hatten, nach Angaben eines Gerichtssprechers lediglich die Tierzartkosten in Höhe von 140,44 Euro bezahlen. Der Eigentümer des Straußenhahns hatte zunächst gut 5000 Euro gefordert - als Ausgleich für nicht gezeugten Straußnachwuchs, da Gustav nach dem Angriff der Jugendlichen depressiv geworden sei und für rund vier Monate jegliches Interesse an den Hennen verloren habe.

Ausschlaggend für die Beilegung des skurrilen Streits war den Angaben zufolge die Aussage eines Sachverständigen, wonach die Attacke auf den Straußenhahn keine Auswirkungen auf dessen Zeugungsfähigkeit hatte. Vielmehr gebe es für das Ausbleiben von Nachwuchs auf der Straußenfarm vielerlei andere Ursachen, befand der Gutachter. So habe zwar der Angriff möglicherweise die Zeugungslust des Straußenmanns stressbedingt für ein oder zwei Wochen gedämpft.

Viel interessanter sei aber die Frage, warum die Hennen im fraglichen Zeitraum keine Eier mehr gelegt hätten. Eine Erklärung dafür könne in der Zusammensetzung des Futters liegen. Auch sei denkbar, dass die standorttreuen Vögel durch ihre erst kurz zuvor erfolgte Umsiedelung gestresst gewesen seien.

4. Juni 2007 - 16.38 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


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