Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat über die Internet-Adresse shell.de verhandelt. Diese ist auf einen Privatmann mit dem Familiennamen Shell registriert, die Deutsche Shell AG beansprucht den Namen aber für sich. Zudem will der Ölkonzern erreichen, dass der Privatmann seine früher unter shell.de erreichbare Homepage auch unter einem anderen Namen nicht mehr betreiben darf. Das Urteil soll am Freitag bekannt gegeben werden (Az: I ZR 138/99). In der Vorinstanz hatte die Shell AG beim Oberlandesgericht München Erfolg.
Unternehmen, die das Internet nutzen, um sich oder ihr Service-Angebot vorzustellen, haben in der Regel ein besonderes Interesse an einer möglichst griffigen Internet-Adresse, die in Verbindung mit dem Namen oder auch mit Produkten des Unternehmens steht. In den letzten Jahren gab es bereits häufiger Rechtsstreits um diese so genannten Domain-Namen.
Im Streit um den von Mercedes beanspruchten Begriff E-Klasse entschied der BGH vor einem Jahr, dass Markennahmen generell nicht missbräuchlich registriert werden dürfen. Nach einem weiteren Urteil vom vergangenen Mai müssen aber die Internet-Firmen, die Domain-Namen vergeben, die Rechte an diesem Namen nicht prüfen. Gegebenenfalls muss danach eine registrierte Internet-Adresse später aber abgegeben werden, wenn eine andere Person oder Firma "bessere Rechte" an dem Namen nachweisen kann.
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