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Rechtsstreit um Einnahmen durch Eisbär Knut vor Gericht - 1/1
AFP vom 19.05.2009   |   1593 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Rechtsstreit um Einnahmen durch Eisbär Knut vor Gericht

Zunächst keine gütliche Einigung zwischen Zoos

Der Streit zwischen dem Berliner Zoo und dem Tierpark Neumünster um die Einnahmen aus der Vermarktung des Eisbären Knut wird jetzt auch vor Gericht ausgetragen. Der Tierpark Neumünster will auf dem Klageweg erreichen, dass der Berliner Zoo ihm seine Lizenzeinnahmen durch die Vermarktung des berühmten Eisbären offenlegen muss. In einem zweiten Schritt könnte der Tierpark, dem Knut laut einem Zuchtvertrag gehört, dann eine Beteiligung fordern. Die Einnahmen gehen laut Medienberichten in die Millionen.

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Zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Berlin blieben Vergleichsgespräche zunächst ohne Ergebnis, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Allerdings meldete der Richter Zweifel an, ob der Tierpark Neumünster Anspruch auf eine Auskunft über die Knut-Einnahmen des Berliner Zoos hat. Er sehe keinen Zusammenhang zwischen dem Eigentum an dem Eisbären und der markenrechtlichen Verwertung, sagte der Richter.




Zum Prozessauftakt am Dienstag ging es auch um einen Verkauf von Knut an den Zoo Berlin, wo er zur Welt gekommen war und sich seit seiner öffentlichen Vorstellung im März 2007 zum Publikumsmagneten entwickelt hatte. Der Berliner Zoo machte das Angebot, Knut sowie dessen von Neumünster zu Zuchtzwecken ausgeliehenen Vater Lars für insgesamt 350.000 Euro zu erwerben. Der Tierpark Neumünster wolle allerdings mindestens eine halbe Million Euro haben, sagte die Gerichtssprecherin.

Beide Seiten wollten nun bis Mitte Juli weiter verhandeln. Bleibt dies bis Mitte August ohne Ergebnis, würde das Gericht am 1. September ein Urteil fällen.

19. Mai 2009 - 15.56 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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