Rechtsstreit mit *** Haus

21. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
kate_1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsstreit mit *** Haus

Hallo,
Da der Termin mit unserem Anwalt erst in einer Woche ist, moechte eich mal schauen, ob sich hier jemand auskennt.

Wir haben mit der Firma *** Haus schluesselfertig gebaut. Aufgund zahlreichender Versaeumnisse und Fehler durch Allkauf, ist uns ein finanzieller, zeitlicher, und emotionaler Schaden entstanden. Aus diesem Grunde behalten wir 2500 Euro des Restbetrages ein, was wir *** mehrmals begruendet haben. Unsere Anliegen werden strikt abgelehnt und jede Schuld wird abgewiesen. Da es nun zum Rechtsstreit kommt, benoetigen wir juristische Hilfe. Dies ist ein Auszug aus dem letzten Anschreiben, welches an *** ging. Es wurde alles abgewiesen; man ist lediglich bereit, die Materialkosten fuer die durch uns privat vergebenen Restarbeiten zu uebernehmen.

"Seit nunmehr einem Jahr haben wir Sie und Ihre Kollegen regelmaessig 11 mal, telefonisch und schriftlich, um die Fertigstellung der Restarbeiten gebeten, und wurden immer wieder vertroestet. Im April, nach 7 Monaten warten und 4 Monate ohne funktionierende Rolladen, wurden die Rolladen endlich ausgetauscht, wobei unsere Wohnzimmerwand aufgebrochen wurde. Es wurde selbstverstaendlich versichert, dies wuerde umgehend repariert und die Wand nochmal gestrichen werden. Wie erwartet, ist dies nicht erfolgt; nicht, wie versprochen innerhalb von 14 Tagen, und auch nicht bis heute. Wir leben seit fast 10 Monaten aufgrund der Pflichtverletzung Ihrerseits in einem nicht fertigen Haus, und Sie vesenden dreisterweise Zahlungserinnerung fuer nicht erbrachte Leistungen.
Ein weiteres Warten auf Pflichterfuellung Ihrerseits halten wir fuer unzumutbar und aussichtslos. Aus diesem Grunde haben wir die Restarbeiten in Eigenverantwortung durchfuehren lassen. Fuer die Anfahrtskosten, Material, und Arbeitsaufwand behalten wir gemaess § 437 Nr. 3 BGB und § 441 BGB in Verbindung mit §280 BGB eine Summe in Hoehe von 500 Euro vom Hauspreis ein.
Wie ich Ihnen bereits in mehreren Schreiben mitgeteilt habe, behalten wir zusaetzlich, kulanterweise, gemaess §280 BGB eine Summe in Hoehe von 2000 Euro fuer die Schaeden, die uns aufgrund Pflichtverletzung Ihrerseits entstanden sind, ein.
Die uns entstandenen Kosten und Schaeden sind im detail hoeher, und setzen sich wie folgt zusammen:

1. Nichtbeachtung des Bebauungsplans durch Architekten ************.
Am 09.09.2015 mussten wir den Haustyp aendern, da die der Bau des urspruenglich geplanten Hauses mit den Standartmaßen gegen den Bebauungsplan verstoßen wuerde. Bei der Durchsicht der Problematik mit ************ hat unser Anwalt festgestellt, dass uns diese Gebuehr zu Unrecht in Rechnung gestellt wurde. Es ist die Aufgabe des Architekten, sich bei der Planung an den Bebauungsplan zu halten. Haette Frau ************** den Bebauungsplan, welchen Sie zu diesem Zeitpunkt definitiv bereits vorliegen hatte, bei der Planung unseres urspruenglich geplanten Hauses beachtet, waere ihr sofort aufgefallen, dass dieser Haustyp nicht realisierbar ist. Wir wurden zu dem Zeitpunkt mit diesen Extrakosten ueberrumpelt und es wurde gesagt, man habe versucht, eine Loesung zu finden, aber wir muessten die Gebuehr ueber 1864 Euro nunmal bezahlen. Wir hatten nichteinmal die Gelegenheit, uns diesbezueglich rechtlich beraten zu lassen.

2. Wir haben mit Hilfe der Architektin von ************ eine Garage geplant und nach den von ihr festgelegten Angaben bestellt. Auch die Rohbauoeffnung als Verbindung zwischen Haus und Garage war uns wichtig und wurde auch von Frau *********** eingeplant. Frau *************** hat hier falsch geplant und wir mussten die Garage stornieren, was uns nicht nur 3 Monate Zeit, sondern auch Geld gekostet hat. Die genaue Fallschilderung entnehmen Sie bitte aus meinen vorherigen Schreiben. Dem gesamtem Schriftverkehr diesbezueglich zwischen mir und Frau ***************** habe ich aufbewahrt und kann alles nachweisen.
Kosten Stornierung Garage: 390 Euro
Kosten ploetzliche Baustellenraeumung und nun Wiedereinrichtung durch Erdbauer: 350 Euro
Eine Kopie der beiden Rechnungen kann ich Ihnen gerne zukommen lassen.

3. Nach Hausstellung am 16.09.2017 wurde das Verputzgeruest durch die Firma ************** aufgebaut und die Arbeiter kuendigten sich fuer den darauffolgenden Montag zum Verputzen an. Die Arbeiter sind allerdings nicht erschienen; auch nicht nach mehrmaliger Erinnerung und trotz Zusage. Ich habe ****************** mehrmals angerufen, und es wurde immer wieder versichert, unser Haus sei das naechste. Ab Dezember wurde dann gesagt, es sei zu kalt yum Verputzen, aber das Geruest blieb stehen. Das Geruest wurde fuer 6 Monate an unserem Haus geparkt, wodurch Tueren und Fenster blockiert wurden, und wir bei der Nutzung unseres Grundstuecks erheblich behindert wurden.

4. Durch die noch immer nicht behobenen Maengel konnte unser Darlehen noch nicht an die ************* ausgezahlt werden. Aus diesem Grund zahlen wir bereits seit November Bereitstellungszinsen, duerfen das Darlehen noch nicht zurueckzahlen, und haben somit zusaetzliche Gesamtkosten, da wir ja auch bereits ohne Abzahlung Zinsen zahlen muessen."


-- Editiert von Moderator am 21.09.2017 13:22

-- Thema wurde verschoben am 21.09.2017 13:22

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von kate_1984):
Da der Termin mit unserem Anwalt erst in einer Woche ist
Dann gedulde dich so lange

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von kate_1984):
ist uns ein finanzieller, zeitlicher, und emotionaler Schaden entstanden.

Finanzieller Schaden ist zu ersetzen, zeitlicher Schaden auch wenn dadurch finanzieller Schaden entstanden ist.
Einen emotionaler Schaden kann ich nicht erkennen, der ersatz dafür wäre im übrigen auch nicht wirklich durchsetzbar.



Zitat (von kate_1984):
Wir hatten nichteinmal die Gelegenheit, uns diesbezueglich rechtlich beraten zu lassen.

Reichlich unglaubwürdig.



Zitat (von kate_1984):
Durch die noch immer nicht behobenen Maengel konnte unser Darlehen noch nicht an die ************* ausgezahlt werden.

Nicht nachvollziehbar.



Ich hoffe man hat die Beteiligeten (Hausbauer, Verputzer) immer gerichtsfest in Verzug gesetzt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kate_1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von kate_1984):
ist uns ein finanzieller, zeitlicher, und emotionaler Schaden entstanden.

Zitat:
Finanzieller Schaden ist zu ersetzen, zeitlicher Schaden auch wenn dadurch finanzieller Schaden entstanden ist.
Einen emotionaler Schaden kann ich nicht erkennen, der ersatz dafür wäre im übrigen auch nicht wirklich durchsetzbar.


Das bedeutet, ich muss hinnehmen, dass ein Geruesst direkt vor meiner Nase grundlos aufgestellt wird und dort auch 6 Monate bleibt? Dass ich nicht aus der Tuer auf die Terasse komme und diese auch nicht nutzen kann?

Zitat (von kate_1984):
Wir hatten nichteinmal die Gelegenheit, uns diesbezueglich rechtlich beraten zu lassen.

Zitat:
Reichlich unglaubwürdig.

So war es aber. Der Berater kam zum vereinbarten Termin und stellte uns vor vollendete Tatsachen; brachte das Formular zur Haustypaenderung gleich mit und sagte, es gaebe keine andere Moeglichkeit und aus dem Vertrag kaemen wir jetzt nicht ohne Folgekosten wieder raus. Typische Allkauf Masche uebrigens; google mal.

Zitat (von kate_1984):
Durch die noch immer nicht behobenen Maengel konnte unser Darlehen noch nicht an die ************* ausgezahlt werden.

Zitat:
Nicht nachvollziehbar.

Wieso nicht? Ohne Vollauszahlung der Abtretungssumme erlaubt die Bank kein Auszahlung. Das habe ich mir schriftlich geben lassen.


Zitat:
Ich hoffe man hat die Beteiligeten (Hausbauer, Verputzer) immer gerichtsfest in Verzug gesetzt?


Selbstverstaendlich.

-- Editiert von kate_1984 am 21.09.2017 17:03

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nach Überfliegen sehe ich keinen Grund, warum ihr vollständig bezahlen solltet. Wenn auch die Mängelbeseitigung mehrfach angemahnt wurde und das so nachgewiesen werden kann.
Ich nehme auch mal an, dass ihr die Mängel selbst sehr gut mit viel Bildmaterial dokumentiert habt. Da die nun behoben sind, können die ja nicht nachträglich am Haus selbst begutachtet werden.

Punkt 4 halte ich für merkwürdig und kritisch. Denn das eine (Minderung der Kaufsumme) hat doch mit dem Anderen (Kredit) erst mal gar nichts zu tun?!?

Wie dem auch sei, das kann man sicherlich noch richtig stellen. Ich würde daher insgesamt relativ tiefen entspannt zum Anwalt gehen und den dann machen lassen.

Ob die 2500€ nun angemessen sind als Minderung oder nicht, kann dir hier womöglich sowieso niemand genau sagen.

Ihr habt den Gang zum Anwalt angekündigt, so dass dessen Kosten zusätzlich als Schadensersatz geltend gemacht werden könnte?

-- Editiert von mepeisen am 21.09.2017 17:36

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kate_1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von mepeisen):
Nach Überfliegen sehe ich keinen Grund, warum ihr vollständig bezahlen solltet. Wenn auch die Mängelbeseitigung mehrfach angemahnt wurde und das so nachgewiesen werden kann.
Ich nehme auch mal an, dass ihr die Mängel selbst sehr gut mit viel Bildmaterial dokumentiert habt. Da die nun behoben sind, können die ja nicht nachträglich am Haus selbst begutachtet werden.


Der Gutachter der Bank war da und hat alles dokumentiert.

Zitat:
Punkt 4 halte ich für merkwürdig und kritisch. Denn das eine (Minderung der Kaufsumme) hat doch mit dem Anderen (Kredit) erst mal gar nichts zu tun?!?


Was ist denn merkwuerdig? Aufgrung der offenen Maengel konnte die Rechnung nicht beglichen werden und somit der Abtretungsbetrag nicht durch die Bank ausgezahlt werden. Ohne Auszahlung des Kfw Darlehens kann man das Darlehen auch nicht anzahlen; aber es fallen Bereitstellungszinsen und Zinsen an.

Wie dem auch sei, das kann man sicherlich noch richtig stellen. Ich würde daher insgesamt relativ tiefen entspannt zum Anwalt gehen und den dann machen lassen.

Ob die 2500€ nun angemessen sind als Minderung oder nicht, kann dir hier womöglich sowieso niemand genau sagen.

Ihr habt den Gang zum Anwalt angekündigt, so dass dessen Kosten zusätzlich als Schadensersatz geltend gemacht werden könnte?

-- Editiert von mepeisen am 21.09.2017 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von kate_1984):
Der Berater kam zum vereinbarten Termin und stellte uns vor vollendete Tatsachen; brachte das Formular zur Haustypaenderung gleich mit und sagte, es gaebe keine andere Moeglichkeit und aus dem Vertrag kaemen wir jetzt nicht ohne Folgekosten wieder raus.

Es gab also die Möglichkeit, man hat sie nur nicht genutzt.
Von daher dürfte das Argument "wir hatten nicht die Möglichkeit" hinfällig sein.



Zitat (von mepeisen):
Ihr habt den Gang zum Anwalt angekündigt, so dass dessen Kosten zusätzlich als Schadensersatz geltend gemacht werden könnte?

Die Gegenseite wurde gerichtsfest in Verzug gesetzt, da braucht man die Ankündigung nicht.



Zitat (von kate_1984):
Ohne Auszahlung des Kfw Darlehens

OK, wenn da noch ein Kfw Darlehen mit im Spiel ist ...



Zitat (von kate_1984):
Der Gutachter der Bank war da und hat alles dokumentiert.

Nun der sollte wissen wie man das korrekt macht.



Zitat (von mepeisen):
Ich würde daher insgesamt relativ tiefen entspannt zum Anwalt gehen und den dann machen lassen.

Sehe ich ebenso.

Der Anwalt wird - sofern nötig - das entsprechend formulieren und berichtigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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