Rechtssichere Zustellung

27. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
klagl0s
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)
Rechtssichere Zustellung

Hallo Leute,

unter Berücksichtigung der Annahme, dass Einschreiben (egal welcher Art) als unsicher gelten, soll eine schriftliche Willenserklärung durch einen Boten zugestellt werden.

Empfänger dieses Schreibens soll eine Konzernzentrale sein. Diese hat ihren Sitz 500km vom Absender entfernt. Überall im Bundesgebiet gibt es zwar Filialen, diese werden jedoch lediglich durch Franchise-Nehmer betrieben.

Gilt ein an die Konzernzentrale adressiertes Schreiben bei Übergabe an einen Franchise-Nehmer durch einen Boten als rechtssicher zugestellt? Oder kann der Franchise-Nehmer sich darauf berufen, nicht zuständig zu sein und die Entgegennahme verweigern? Gilt dann ersatzweise der Einwurf in den Hausbriefkasten des Franchise-Nehmers als rechtssichere Zustellung?

Gibt es diesbezüglich Lektüre aus Gesetzgebung oder Rechtsprechung?

Vielen Dank vorab ...


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

quote:
Gilt ein an die Konzernzentrale adressiertes Schreiben bei Übergabe an einen Franchise-Nehmer durch einen Boten als rechtssicher zugestellt?
Nein, natürlich nicht. Franchise-Nehmer und Franchise-Geber sind doch unterschiedliche Personen.
quote:
Oder kann der Franchise-Nehmer sich darauf berufen, nicht zuständig zu sein und die Entgegennahme verweigern?
Ist ein Golf-Fahrer aus Flensburg zuständig für die Entgegennahme eines an die Volkswagen AG in Wolfsburg gerichteten Schriftstücks?
Wer dem Einschreiben misstraut, kann den Gerichtsvollzieher beauftragen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_(Deutschland)#Einschreiben_mit_R.C3.BCckschein_.2F_Gerichtsurkunde

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Gerichtsvollzieher beauftragen, der garantiert auch gleich den Inhalt des Briefes mit.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
klagl0s
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

"Gerichtsvollzieher beauftragen,"
Das ist bei Fristsachen denkbar ungünstig.

"Ist ein Golf-Fahrer aus Flensburg zuständig für die Entgegennahme eines an die Volkswagen AG"
Der Unterschied zwischen einem Kauf- und einem Franchisevertrag sind mir zumindest grob bekannt. Daher behaupte ich mal, der Vergleich hinkt bzw. ist schon gestolpert.

Anders gefragt, woher soll oder muss Ottonormalverbraucher eigentlich wissen, ob es sich um Franchising handelt. Sieht aus, wie eine Filiale und ist durch den Konzern bevollmächtigt (ganz im Gegensatz zum Autokäufer!).

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Anders gefragt, woher soll oder muss Ottonormalverbraucher eigentlich wissen, ob es sich um Franchising handelt. <hr size=1 noshade>

Nachfragen? Wenn sich der Ottonormalverbraucher nicht kundig macht, geht er halt das Risiko ein, an einen nicht berechtigten Empfänger zuzustellen.

quote:<hr size=1 noshade>Sieht aus, wie eine Filiale und ist durch den Konzern bevollmächtigt <hr size=1 noshade>

Ist bevollmächtig das Loge der Zentrale zu führen und Produkte der Zentrale zu verkaufen.
Ist aber im Regelfall nicht bevollmächtigt, Schriftstücke für die Zentrale in Empfang zu nehmen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
woher soll oder muss Ottonormalverbraucher eigentlich wissen, ob es sich um Franchising handelt


Muß er nicht. Aber wenn es Franchising ist, dann kann er eben keine rechtssichere Zustellung an einen Franchisenehmer bewirken.

Mal dumm gesagt, die Tankstelle muß auch nicht darüber aufklären, daß sie nicht die Firma ARAL vertritt. (Und nein, auch der Vergleich hinkt nicht so stark wie du vielleicht meinst. ;) )

quote:
und ist durch den Konzern bevollmächtigt


Nein, eine Bevollmächtigung (Erlaubnis, in deren Namen zu handeln) liegt gerade nicht vor. Es liegt nur eine Erlaubnis vor, einen Laden unter dem Namen des Franchisegebers zu betreiben.
Der McDoof-Franchisenehmer Hein Spack tritt gegenüber Dritten (also z.B. in Verträgen) als "Hein Spack" oder ggfs. "Spack Fast Food KG" auf und nicht als "McDoof GmbH", auch wenn er einen McDoof-Laden betreibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wieso ist das bei Fristsachen ungünstig? Man weist den Gerichtsvollzieher auf die Frist hin, und gut ist. Außerdem wird es sich ja wohl kaum um eine Notfrist handeln.

wirdwerden

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