Hallo Leute,
unter Berücksichtigung der Annahme, dass Einschreiben (egal welcher Art) als unsicher gelten, soll eine schriftliche Willenserklärung durch einen Boten zugestellt werden.
Empfänger dieses Schreibens soll eine Konzernzentrale sein. Diese hat ihren Sitz 500km vom Absender entfernt. Überall im Bundesgebiet gibt es zwar Filialen, diese werden jedoch lediglich durch Franchise-Nehmer betrieben.
Gilt ein an die Konzernzentrale adressiertes Schreiben bei Übergabe an einen Franchise-Nehmer durch einen Boten als rechtssicher zugestellt? Oder kann der Franchise-Nehmer sich darauf berufen, nicht zuständig zu sein und die Entgegennahme verweigern? Gilt dann ersatzweise der Einwurf in den Hausbriefkasten des Franchise-Nehmers als rechtssichere Zustellung?
Gibt es diesbezüglich Lektüre aus Gesetzgebung oder Rechtsprechung?
Vielen Dank vorab ...
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Rechtssichere Zustellung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:Nein, natürlich nicht. Franchise-Nehmer und Franchise-Geber sind doch unterschiedliche Personen.
Gilt ein an die Konzernzentrale adressiertes Schreiben bei Übergabe an einen Franchise-Nehmer durch einen Boten als rechtssicher zugestellt?
quote:Ist ein Golf-Fahrer aus Flensburg zuständig für die Entgegennahme eines an die Volkswagen AG in Wolfsburg gerichteten Schriftstücks?
Oder kann der Franchise-Nehmer sich darauf berufen, nicht zuständig zu sein und die Entgegennahme verweigern?
Wer dem Einschreiben misstraut, kann den Gerichtsvollzieher beauftragen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_(Deutschland)#Einschreiben_mit_R.C3.BCckschein_.2F_Gerichtsurkunde
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Gerichtsvollzieher beauftragen, der garantiert auch gleich den Inhalt des Briefes mit.
wirdwerden
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"Gerichtsvollzieher beauftragen,"
Das ist bei Fristsachen denkbar ungünstig.
"Ist ein Golf-Fahrer aus Flensburg zuständig für die Entgegennahme eines an die Volkswagen AG"
Der Unterschied zwischen einem Kauf- und einem Franchisevertrag sind mir zumindest grob bekannt. Daher behaupte ich mal, der Vergleich hinkt bzw. ist schon gestolpert.
Anders gefragt, woher soll oder muss Ottonormalverbraucher eigentlich wissen, ob es sich um Franchising handelt. Sieht aus, wie eine Filiale und ist durch den Konzern bevollmächtigt (ganz im Gegensatz zum Autokäufer!).
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quote:<hr size=1 noshade>Anders gefragt, woher soll oder muss Ottonormalverbraucher eigentlich wissen, ob es sich um Franchising handelt. <hr size=1 noshade>
Nachfragen? Wenn sich der Ottonormalverbraucher nicht kundig macht, geht er halt das Risiko ein, an einen nicht berechtigten Empfänger zuzustellen.
quote:<hr size=1 noshade>Sieht aus, wie eine Filiale und ist durch den Konzern bevollmächtigt <hr size=1 noshade>
Ist bevollmächtig das Loge der Zentrale zu führen und Produkte der Zentrale zu verkaufen.
Ist aber im Regelfall nicht bevollmächtigt, Schriftstücke für die Zentrale in Empfang zu nehmen.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
quote:
woher soll oder muss Ottonormalverbraucher eigentlich wissen, ob es sich um Franchising handelt
Muß er nicht. Aber wenn es Franchising ist, dann kann er eben keine rechtssichere Zustellung an einen Franchisenehmer bewirken.
Mal dumm gesagt, die Tankstelle muß auch nicht darüber aufklären, daß sie nicht die Firma ARAL vertritt. (Und nein, auch der Vergleich hinkt nicht so stark wie du vielleicht meinst. )
quote:
und ist durch den Konzern bevollmächtigt
Nein, eine Bevollmächtigung (Erlaubnis, in deren Namen zu handeln) liegt gerade nicht vor. Es liegt nur eine Erlaubnis vor, einen Laden unter dem Namen des Franchisegebers zu betreiben.
Der McDoof-Franchisenehmer Hein Spack tritt gegenüber Dritten (also z.B. in Verträgen) als "Hein Spack" oder ggfs. "Spack Fast Food KG" auf und nicht als "McDoof GmbH", auch wenn er einen McDoof-Laden betreibt.
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Wieso ist das bei Fristsachen ungünstig? Man weist den Gerichtsvollzieher auf die Frist hin, und gut ist. Außerdem wird es sich ja wohl kaum um eine Notfrist handeln.
wirdwerden
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