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Rechtsschutzversicherungen ändern kritisierte Klauseln

AFP VOM 2.7.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2015 Aufrufe
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Rechtsschutzversicherung

Branchenverband gibt Empfehlungen für Vertragsgestaltung ab

Vertragsklauseln von Rechtsschutzversicherungen, die zuletzt bei Verbraucherschützern auf scharfe Kritik stießen, sollen nach dem Willen der Versicherungsbranche künftig konkreter gefasst werden. "So verständlich wie möglich" soll in Zukunft den Versicherten erklärt werden, wie sie ihre Kosten bei Rechtsstreitigkeiten gering halten können, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Freitag in Berlin mitteilte. Diese Pflicht beruht demnach auf einer Vorgabe im Versicherungsvertragsgesetz. Verbraucherschützer hatten auf dieser Pflicht aufbauende Vertragsklauseln jüngst bei einer Reihe von Versicherern als nicht klar genug formuliert kritisiert.

Den Versicherten sollten künftig in ihren Verträgen konkrete Beispiele genannt werden, wie sie ihre Kosten in Rechtsstreitigkeiten niedrig halten können, erklärte der GDV. Hierfür habe der Verband neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) veröffentlicht. Diese seien zwar unverbindlich, würden aber von vielen Rechtsschutzversicherern bei der Gestaltung ihrer Verträge genutzt.

Konkret sollten Versicherte demnach bei Rechtsstreitigkeiten von mehreren möglichen Vorgehensweisen die kostengünstigste wählen. Es sollte etwa also nur ein Prozess vor Gericht in der gleichen Angelegenheit geführt werden und nicht mehrere gleichzeitig. Auch sollte sich der Versicherte bei seinem Versicherer zunächst erkundigen, welche Kosten im einem konkreten Fall erstattet werden - "um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden", wie der GDV erklärte.

Die Neufassung der ARB sei das Ergebnis mehrmonatiger Beratungen in der Branche, betonte der Verband. Sie berücksichtige sowohl rechtliche Neuerungen als auch die Interessen der Verbraucher.

2. Juli 2010 - 13.00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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