Rechtsschutzversicherung Zuständigkeit bei Fahrer / Halter unklar.

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go323091-82
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 14x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung Zuständigkeit bei Fahrer / Halter unklar.

Hallo liebes Forum,
folgendes ist passiert:
Ich stehe auf einem Parkplatz abgeparkt im Auto meiner Freundin (Besitzerin + Halterin). Auf einmal gibt es einen Schlag und mir fährt ein KFZ in das Auto.
Ich schaue :???: und was sehe ich? Ein Fahrzeug mit Kennzeichen aus Lettland fährt in mich herein.
Polizei gerufen. Die haben es aufgenommen und der Schaden ist auch sehr eindeutig -> ganze Seite eingedellt. Unfallgegnerin gibt den Verstoß zu und wird mündlich verwarnt.
Jetzt habe ich über die Grüne Karte die in Deutschland zuständige Agentur ermitteln können welche für die Schadensabwicklung zuständig ist.

Nun frage ich mich: Sollte es hier Probleme geben, würde hier MEINE Rechtsschutzversicherung greifen? Fraglich aus meiner Sicht weil ich zu dem Zeitpunkt des Unfalls Fahrer war. Sollte die Agentur oder die Ausländische Haftpflicht sich weigern würde der Schaden ja offen bleiben und theoretisch könnte meine Freundin mich auf Schadensersatz verklagen.

Vergleichbar wie mit der Hausratversicherung die auf der einen Seite einen Schaden in einem Mietobjekt zahlen würde, aber auf der anderen Seite prüft ob dieser Schaden überhaupt rechtmäßig eingefordert werden kann.

Im weiterführenden Sinne würde meine RSV dann zwar nicht in dem Fall Haftpflicht Lettland eine Deckungszusage erteilen sondern evtl. genau weil sie es nicht gemacht haben in einem Rechtsstreit zwischen Fahrer und Halter (wozu es nicht kommen wird :) ) ich hoffe ihr konntet meinen Sachverhalt verstehen und ich bedanke mich für eure konstruktive Einschätzung.

Es ist auch oftmals so, dass solche Sachverhalte auch ohne dass bisher Unrecht geschehen von mir Interesse auslösen wie es denn weitergehen könnte.

Danke für eure Antworten.

Gruß :pc:

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go323091-82
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 14x hilfreich)

weitere Frage:

Wenn meine Freundin einen Anwalt vorsorglich nehmen möchte der sich um die Schadensabwicklung und die Durchsetzung unseren Rechts kümmert mit welchen Kosten müssen wir rechnen die wir vorerst in Vorleistung treten müssen bis wir die Kosten erstattet bekommen von der Fremdversicherung?

Und:
Kann jeder Verkehrsrechtsanwalt beauftragt werden oder ein für ausländische Fahrzeuge spezialisierten (mir fehlt die Vorstellung an wen er in welcher Sprache einen Brief schicken soll).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120340 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go323091-82):
Nun frage ich mich: Sollte es hier Probleme geben, würde hier MEINE Rechtsschutzversicherung greifen?

Wir kennen Deine Verträge nicht.
Vertragliche Vereinbarungen lesen oder Versicherung fragen.



Zitat (von go323091-82):
sondern evtl. genau weil sie es nicht gemacht haben in einem Rechtsstreit zwischen Fahrer und Halter (wozu es nicht kommen wird :) )

Das ist im Prinzip ganz einfach: ohne Rechtsstreit keine Deckung.

Allerdings gibt es Versicherungen die auch eine Mediation bezahlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Nach Deiner Schilderung oben bist Du Zeuge, mehr nicht, denn Deine Fahrereigenschaft steht in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Unfall.

Schädiger ist der Fahrer aus Lettland, Geschädigte die Halterin des Fahrzeuges.

Solange Dir nichts vorgeworfen wird, wird Deine Rechtsschutzvers. nicht aktiv.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Sollte es hier Probleme geben, würde hier MEINE Rechtsschutzversicherung greifen


um was zu tun? Welches Ihrer Rechtsgüter wurde denn verletzt?
genau keins, nur das Eigentum Ihrer Freundin

Wieso sollte Ihre Freundin Sie verklagen :???:
Halte ich für abwegig, weil 0 zielführend

Zur Kostenfrage kommt wieder die Glaskugel zum Einsatz, hängt davon ab wie hoch der Streitwert liegt.

Zitat:
ein für ausländische Fahrzeuge spezialisierten (mir fehlt die Vorstellung an wen er in welcher Sprache einen Brief schicken soll).


?????? Der Unfall ist doch in D passiert, also gilt auch hiesiges Recht. Dein Anwalt schreibt der Ihnen genannten deutschen
(jetzt folgt der Fachterminus) Korrespondenzversicherung

0x Hilfreiche Antwort

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