Hallo zusammen,
mal angenommen, eine Person schließt eine Rechtsschutzversicherung am 01.01.2017 ab. Für den Arbeitsrechtsschutz gelten 3 Monate Wartezeit. Am 05.04.2017 wird der Person ordentlich eine betriebsbedingte Kündigung überreicht. Das Schreiben ist mit 25.03.2017 datiert.
Die Rechtsschutzversicherung lehnt die Deckung ab und verweist auf das Ausstellungsdatum, welches noch in der Wartezeit liegt. Ist dieses Datum aber überhaupt relevant, denn die Kündigung ist erst mit der Übergabe wirksam geworden und ein Versicherungsfall ist folglich erst am 05.04.2017 eingetreten?
Vielen Dank!
-- Editier von pendal am 10.07.2017 16:13
Rechtsschutzversicherung - Versicherungsfall, Wartezeit?
10. Juli 2017
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Frage vom 10. Juli 2017 | 16:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - Versicherungsfall, Wartezeit?
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#1
Antwort vom 12. Juli 2017 | 15:29
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Zitatdenn die Kündigung ist erst mit der Übergabe wirksam geworden :
Wurde denn irgendwo schriftlich von beiden Parteien vermerkt, dass die Kündigung erst am 05.04. übergeben wurde?
#2
Antwort vom 13. Juli 2017 | 11:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatdenn die Kündigung ist erst mit der Übergabe wirksam geworden :
Wurde denn irgendwo schriftlich von beiden Parteien vermerkt, dass die Kündigung erst am 05.04. übergeben wurde?
Ja, es liegt eine offizielle schriftliche Bestätigung vor.
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