Rechtsschutzversicherung - Rechtsverstoß und Zeitpunkt beim Rechtschutzfall

11. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aspire001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - Rechtsverstoß und Zeitpunkt beim Rechtschutzfall

Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir jemand von euch helfen ??

Ist ein Rechtsschutzfall erst dann ein Rechtsschutzfall, wenn ich einen Rechtsverstoß behaupte und der Versicherung melde? oder ist der tatsächliche Zeitpunkt des Rechtsverstoß dann der eigentliche Rechtsschutzfall für die Versicherung?

Es kommt ja nicht selten vor das ein Rechtsverstoß erst später sichtbar wird obwohl er schon länger existiert. Wie sehen Versicherungen sowas?

LG Andreas

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Aspire001):
Ist ein Rechtsschutzfall erst dann ein Rechtsschutzfall, wenn ich einen Rechtsverstoß behaupte und der Versicherung melde?

Nein.
Für die Annahme eines den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes gem. § 4 Abs. 1 S. 1c ARB 94 genügt jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang, der den Keim eines Rechtskonflikts in sich trägt (BGH 28.9.05, IV ZR 106/04 ).



Zitat (von Aspire001):
Wie sehen Versicherungen sowas?

Die legen ihre Sichtweise regelmäßig in den vertraglichen Vereinbarungen dar.
Grundlage ist meist §4 ARB.
Allerdings kann die Versicherung auch davon abweichen, z.B. gegen Aufpreis Wartezeiten verkürzen oder rückwirkend versichern. Letzeres ist allerdings mit mehr als üppigen Beiträgen zu erlangen, wenn sich denn einer findet der das machen möchte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Aspire001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Harry van Sell,

meine Vermutung ging in diese Richtung..

Hab eine schönes Wochenende

0x Hilfreiche Antwort

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