Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir jemand von euch helfen ??
Ist ein Rechtsschutzfall erst dann ein Rechtsschutzfall, wenn ich einen Rechtsverstoß behaupte und der Versicherung melde? oder ist der tatsächliche Zeitpunkt des Rechtsverstoß dann der eigentliche Rechtsschutzfall für die Versicherung?
Es kommt ja nicht selten vor das ein Rechtsverstoß erst später sichtbar wird obwohl er schon länger existiert. Wie sehen Versicherungen sowas?
LG Andreas
Rechtsschutzversicherung - Rechtsverstoß und Zeitpunkt beim Rechtschutzfall
11. Februar 2017
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Frage vom 11. Februar 2017 | 15:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung - Rechtsverstoß und Zeitpunkt beim Rechtschutzfall
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 11. Februar 2017 | 17:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
ZitatIst ein Rechtsschutzfall erst dann ein Rechtsschutzfall, wenn ich einen Rechtsverstoß behaupte und der Versicherung melde? :
Nein.
Für die Annahme eines den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes gem. § 4 Abs. 1 S. 1c ARB 94 genügt jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang, der den Keim eines Rechtskonflikts in sich trägt (BGH 28.9.05, IV ZR 106/04 ).
ZitatWie sehen Versicherungen sowas? :
Die legen ihre Sichtweise regelmäßig in den vertraglichen Vereinbarungen dar.
Grundlage ist meist §4 ARB.
Allerdings kann die Versicherung auch davon abweichen, z.B. gegen Aufpreis Wartezeiten verkürzen oder rückwirkend versichern. Letzeres ist allerdings mit mehr als üppigen Beiträgen zu erlangen, wenn sich denn einer findet der das machen möchte.
#2
Antwort vom 11. Februar 2017 | 21:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank Harry van Sell,
meine Vermutung ging in diese Richtung..
Hab eine schönes Wochenende
Und jetzt?
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