Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde?
Hallo liebe "Kollegen".
Ich muss ein wenig weiter ausholen um zu verdeutlichen, worum es mir bei der angedachten Verfassungsbeschwerde geht.
Es gibt in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit, einschließlich aller, für SGB II Sachen zuständigen, Senate des LSG - anders als in allen anderen Bundesländern - eine Rechtsprechung zur Eilbedürftigkeit im Zusammenhang mit der Gewährung von Unterkunftskosten, die aus meiner Sicht eindeutig verfassungswidrig ist. Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung werden in einer Art und Weise überzogen, die m.E. in keinster Weise zu rechtfertigen ist.
Aktuell geht es um folgenden Sachverhalt:
Ein ALG II Empfänger lebt mit seiner Partnerin zusammen, ohne jedoch eine BG zu bilden. Irgendwann lehnt das Jobcenter den Folgeantrag ab mit der Begründung, beide bilden eine sogenannte Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und aufgrund der Höhe des Einkommens der Partnerin besteht kein Leistungsanspruch.
Im Rahmen eines Eilverfahrens entscheidet das Sozialgericht, dass keine Bedarfsgemeinschaft besteht und Leistungen inkl. Kosten der Unterkunft zu bewilligen sind. Dieser Beschluss wird - korrekterweise - vom Jobcenter umgesetzt.
Gleichzeitig legt das Jobcenter Beschwerde ein und das LSG entscheidet ebenfalls das keine BG vorliegt und Leistungen zu bewilligen sind, aber
keine Kosten der Unterkunft, weil hierfür keine Eilbedürftigkeit besteht.Und jetzt zur eigentlichen Frage:
Aktuell existiert noch ein Bewilligungsbescheid inkl. KdU. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Bewilligung hinsichtlich der KdU aufgrund der LSG-Entscheidung aufgehoben wird. Spätestens bei der nächsten Fortzahlungsbewilligung wird das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit geschehen.
Gegen den Beschluss des LSG ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr gegeben, sondern nur die Verfassungsbeschwerde, die innerhalb eines Monats ab Zustellung des Beschlusses eingereicht werden muss.
Die Frage die sich stellt ist die, ob eigentlich für eine Verfassungsbeschwerde ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, solange die Unterkunftskosten noch weiter bewilligt und bezahlt werden?
Ich möchte hier keine Diskussion über die Erfolgsaussichten insgesamt anstacheln, sondern es geht mir ausschließlich darum, ob wegen der - unterstelltermaßen gegebenen - Verfassungswidrigkeit des LSG-Beschlusses ein Rechtsschutzbedürfnis besteht und wie dieses zu begründen sein könnte.
Danke für alle hilfreichen Antworten und Denkanstösse.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website:
http://www.axelkrueger.info "
von AxelK am 15.08.2012 14:25
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>Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde?
@flawless:
Sorry, aber ich glaube, Du hast mich etwas missverstanden. Es geht nicht darum, dass die Verwaltung einer nächstinstanzlichen Entscheidung vorgreifen würde, sondern es gibt diese nächstinstanzliche Entscheidung im Eilverfahren bereits und damit wird die erstinstanzliche Entscheidung teilweise aufgehoben. Die Verwaltung kann also sehr wohl - in Umsetzung des Beschwerdebeschlusses - die KdU Bewilligung aufheben.
Von Berufung ist im Übrigen noch überhaupt nicht die Rede, weil wir uns nach wie vor im Eilverfahren bewegen.
Auch die zitierte Entscheidung des BVerfG greift hier in keinster Weise, weil eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren definitiv unzumutbar wäre und dem Antragsteller bei einem solchen Verweis ganz erhebliche, nicht wieder gutzumachende, Nachteile, nämlich der Verlust der Wohnung drohen.
Auch würden sich die mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemachten Grundrechtsverletzung eben gerade
nicht auf das Hauptsacheverfahren beziehen, sondern darauf, dass vom LSG die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes maßlos überzogen werden.
Gruß,
Axel
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von AxelK am 17.08.2012 22:19
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>Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde?
quote:
Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich.
Weil die Unsinnsquote so unglaublich hoch ist.
quote:
Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren
Wie auch? Wenn alles immer so eindeutig wäre, bräuchten wir keine Richter, sondern einen einfachen Algorithmus und dann entscheidet die BVerfG-App bequem an Ort und Stelle.
quote:
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz
Verschwörungstheorie, Querulantengebrabbel. Next!
quote:
den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen
Ach!? Dann dürfte es ja gar keine erfolgreichen VB geben, insbesondere nicht bei so relevanten Sachen wie der Vorratsdatenspeicherung, dem Wahlrecht etc.
quote:
Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter!
Nö, dafür gibt es ja den §339 StGB (und ein paar andere).
quote:
richterliche Fehlurteile
Fehlurteile sind keine Gesetzesverletzungen. *duh*
quote:
dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt
Ebenso ist aber klar, daß es keinen endlosen Rechtsweg geben kann, schon rein logisch nicht. Denn welche Instanz soll letztlich den Unfehlbarkeitsstempel bekommen, wenn gegen jedes Urteil wieder Rechtsmittel möglich sind?
quote:
Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht
Doch, den haben wir. (Die Verfasser des Grundgesetzes wären sogar mit weniger zufrieden gewesen nach den Gräueln der NS-Justiz.)
quote:
wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal
Und die Erde wird für dich auch immer mehr zu einer Scheibe?
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von Sheldon_Cooper am 16.11.2012 12:37
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