Hallo zusammen,
mich interessiert Eure Meinung zu folgender Konstellation:
1991 Arbeitsunfall und daraus resultierende MdE
Oktober 2014 Vertragsbeginn der Rechtsschutz
Oktober 2015 Antrag auf Erhöhung der MdE
Juni 2016 MdE Erhöhung erhalten
Juli 2016 Antrag auf Nachzahlung der Unfallrente nicht erst ab Juni 2016, sondern ab Oktober 2015, evtl. sogar ab Januar 2014
August 2016 Antrag abgelehnt
September 2016 Deckungszusage für das Ein- und Widerspruchsverfahren der Rechtsschutz erhalten und Anwältin beauftragt
Nach mehreren Schreiben zwischen BG, Gutachter und Anwältin geht die Tendenz vom Gutachter nun in die Richtung, dass die Unfallrente auch vorher gezahlt werden könnte
Juli 2017 Rechtsschutz schreibt, dass die Kosten nicht übernommen werden, da der Schadensfall vor Vertragsbeginn eingetreten sei
Unabhängig davon, dass die Ereignistheorie-Klausel im Vertrag nicht gefunden wird; laut damaliger Aussage der Anwältin ist der Schadensfall hier nicht der Unfalltag, sondern der Antrag, der wiederum nach Vertragsbeginn gestellt wurde.
Oder ganz kompliziert gedacht. Dadurch, dass die Verschlimmerungen laut Gutachter schon vor Vertragsbeginn entstanden sein können, kann die RSV nun sagen, dass dadurch keine Deckungszusage mehr gegeben ist?
Rechtsschutz zieht Kostenzusage im Widerspruchsverfahren zurück / Schadensfall vor Vertragsbeginn
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zitat:Unabhängig davon, dass die Ereignistheorie-Klausel im Vertrag nicht gefunden wird;
Das bedeutet doch aber nicht, dass es die nicht gibt.
Wenn die Verschlimmerung vor Vertragsbeginn eingetreten ist, besteht doch eindeutig kein Versicherungsschutz.
- "Das bedeutet doch aber nicht, dass es die nicht gibt."
Ok, dann sollte das bei der RSV nachgefragt werden. Ich war der Meinung, es zählt was im Vertrag steht.
- "Wenn die Verschlimmerung vor Vertragsbeginn eingetreten ist, besteht doch eindeutig kein Versicherungsschutz."
Das leuchtet auch ein. Aber man stelle sich vor, es gibt eine Deckungszusage bei Beginn des Verfahrens. Im Laufe des Verfahrens kommt dann raus, dass die Verschlimmerung vor Vertragsbeginn bestand; kann dann die RSV ihre Deckungszusage zurückziehen?
Da ich bei meinem Thema nicht davon ausgehe, dass die Verschlimmerung vor Vertragsbeginn vorgelegen hat; kann die RSV die einmal zugesagte Deckungszusage für das Ein- und Widerspruchsverfahren mitten im Widerspruchsverfahren zurückziehen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
11 Antworten