Rechtsschutz zieht Kostenzusage im Widerspruchsverfahren zurück / Schadensfall vor Vertragsbeginn

30. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)
Rechtsschutz zieht Kostenzusage im Widerspruchsverfahren zurück / Schadensfall vor Vertragsbeginn

Hallo zusammen,

mich interessiert Eure Meinung zu folgender Konstellation:

1991 Arbeitsunfall und daraus resultierende MdE
Oktober 2014 Vertragsbeginn der Rechtsschutz
Oktober 2015 Antrag auf Erhöhung der MdE
Juni 2016 MdE Erhöhung erhalten
Juli 2016 Antrag auf Nachzahlung der Unfallrente nicht erst ab Juni 2016, sondern ab Oktober 2015, evtl. sogar ab Januar 2014
August 2016 Antrag abgelehnt
September 2016 Deckungszusage für das Ein- und Widerspruchsverfahren der Rechtsschutz erhalten und Anwältin beauftragt
Nach mehreren Schreiben zwischen BG, Gutachter und Anwältin geht die Tendenz vom Gutachter nun in die Richtung, dass die Unfallrente auch vorher gezahlt werden könnte
Juli 2017 Rechtsschutz schreibt, dass die Kosten nicht übernommen werden, da der Schadensfall vor Vertragsbeginn eingetreten sei

Unabhängig davon, dass die Ereignistheorie-Klausel im Vertrag nicht gefunden wird; laut damaliger Aussage der Anwältin ist der Schadensfall hier nicht der Unfalltag, sondern der Antrag, der wiederum nach Vertragsbeginn gestellt wurde.

Oder ganz kompliziert gedacht. Dadurch, dass die Verschlimmerungen laut Gutachter schon vor Vertragsbeginn entstanden sein können, kann die RSV nun sagen, dass dadurch keine Deckungszusage mehr gegeben ist?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Unabhängig davon, dass die Ereignistheorie-Klausel im Vertrag nicht gefunden wird;


Das bedeutet doch aber nicht, dass es die nicht gibt.
Wenn die Verschlimmerung vor Vertragsbeginn eingetreten ist, besteht doch eindeutig kein Versicherungsschutz.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

- "Das bedeutet doch aber nicht, dass es die nicht gibt."

Ok, dann sollte das bei der RSV nachgefragt werden. Ich war der Meinung, es zählt was im Vertrag steht.

- "Wenn die Verschlimmerung vor Vertragsbeginn eingetreten ist, besteht doch eindeutig kein Versicherungsschutz."

Das leuchtet auch ein. Aber man stelle sich vor, es gibt eine Deckungszusage bei Beginn des Verfahrens. Im Laufe des Verfahrens kommt dann raus, dass die Verschlimmerung vor Vertragsbeginn bestand; kann dann die RSV ihre Deckungszusage zurückziehen?

Da ich bei meinem Thema nicht davon ausgehe, dass die Verschlimmerung vor Vertragsbeginn vorgelegen hat; kann die RSV die einmal zugesagte Deckungszusage für das Ein- und Widerspruchsverfahren mitten im Widerspruchsverfahren zurückziehen?

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