Rechtsschutz lehnt Zahlung teilweise ab -Mietrecht
Also, ich habe seit Dez. 2008 ne Rechtsschutz, die ich nun schon zum 2. Mal in Anspruch nehme. Wobei die einen Beklagten bei mir mit 2x SB abgerechnet haben. Keine Ahnung, ob der Anwalt das damals in 2 Fälle aufgeteilt hat; eigentlich war der Beklagte nur dem Gericht nicht nachgekommen, wo wir dann eben nochmal "nachgehakt" haben.
Nun ist es so, dass ich meine Kaution zurück klagen wollte. Ehemaliger Vermieter reagiert nicht, hat auch in den 6 Monaten danach nichts bemängelt, somit sagt der Anwalt, steht mir meine Kaution wieder voll zu.
Hierzu erteilte mir die Versicherung auch Deckung.
Der Anwalt meinte dann, man könne parallel noch die Nebenkosten der letzten Jahre einklagen, was dann natürlich noch ein paar Tausender mehr ausmacht. Wenn der Vermieter wohl den Abrechnungen nicht nach kommt, muss er mir die Nebenkosten komplett zurück zahlen.
Dazu meinte ich, wenn das die Rechtsschutz zahlt, dann machen sie das. Mir wäre eben die Kaution erst mal wichtiger. Aber wenn Sie das klären, okay ... und ich dachte nicht mehr großartig drüber nach.
Also hat er es getan. Nun sind wir schon nach einigen Mahnschreiben kurz vor Gericht (bereits beantragt), da Vermieter nicht reagiert.
Die Versicherung schrieb nun den Anwalt an, dass sie nur nen mini Prozentsatz von der Nebenkosten-Sache zahlen (das andere wohl ganz bezgl. Kaution, ausgenommen SB). Jedoch beziehen die sich eigentlich in der Begründung darauf, dass Anfang 2008, wofür u.a. die Nebenkostenabrechnung eingeklagt wird, noch kein Versicherungsvertrag bestand, erst ab Dezember 08.
Somit schrieb er nun zurück, dass es das sehr wohl tat, da man hierzu erst das Datum von Anfang 2010 rechnen könne wegen Frist XY.
Nun warte ich auf den Weitergang... ob nun gezahlt wird oder ich die Leidtragende bin.
War es zu leichtsinnig, einem Anwalt zu "vertrauen" und "ihn machen zu lassen"?
Generell hab ich nun Angst, dass die mich als Versicherungsnehmer kündigen... Vielleicht hab ich ja nun schon in der kurzen Zeit zuviel geklagt.
von ya296742-6 am 13.05.2011 22:35
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>Rechtsschutz lehnt Zahlung teilweise ab -Mietrecht
Er ist von einer angesehenen Kanzlei hier, die aus mehreren Anwälten besteht. Wurde mir empfohlen, aber mehr kann ich dazu auch nicht sagen, außer das die schon lange Zeit bestehen sollen.
Er meinte, wenn die 6 Monate um sind und in der Zeit nichts bemängelt wird, krieg ich die komplette Kaution zurück.
Ich schätze, was diesen riesen Streitwert mit den
Nebenkosten angeht, da hat er mir eben nen Schups gegeben und selbst Dollarzeichen gesehen...
Ich hatte das auch tatsächlich schonmal wo gelesen, dass das möglich ist, aber in wie fern da nun ein Gericht WAS genau festsetzt, keine Ahnung.
Was wäre denn, wenn der Vermieter zu faul ist eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen?
Schließlich hat er mir in 5 Jahren keine erstellt, den Nachbarn auch nicht.
von ya296742-6 am 13.05.2011 23:31
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>Rechtsschutz lehnt Zahlung teilweise ab -Mietrecht
quote:
Wenn der Vermieter wohl den Abrechnungen nicht nach kommt, muss er mir die Nebenkosten komplett zurück zahlen.
Diese Aussage des Anwaltes ist völlig korrekt. Der Vermieter muss die kompletten Nebenkostenvorauszahlungen zurückzahlen, wenn er keine Nebenkostenabrechnung erstellt und das Mietverhältnis beendet ist (BGH-Urteil vom 09.03.2005, Az.:
VIII ZR 57/04).
Der Vermieter kann das dann zwar immer noch verhindern, indem er die Nebenkostenabrechnung nachreicht, jedoch wird er dann immer noch die gesamten Prozesskosten tragen müssen. Das Risiko, dass in dem Fall Anwalts- oder Prozesskosten bei Dir hängen bleiben, halte ich daher für gering.
Deine Versicherung hat übrigens Recht damit, dass sie die Kosten für die Nebenkostenabrechnung 2008 nicht übernehmen muss, wenn die Versicherung erst im Dezember 2008 abgeschlossen wurde.
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von hh am 15.05.2011 07:20
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