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Rechtsschutz lehnt Zahlung teilweise ab -Mietrecht

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Rechtsschutz lehnt Zahlung teilweise ab -Mietrecht

Also, ich habe seit Dez. 2008 ne Rechtsschutz, die ich nun schon zum 2. Mal in Anspruch nehme. Wobei die einen Beklagten bei mir mit 2x SB abgerechnet haben. Keine Ahnung, ob der Anwalt das damals in 2 Fälle aufgeteilt hat; eigentlich war der Beklagte nur dem Gericht nicht nachgekommen, wo wir dann eben nochmal "nachgehakt" haben.

Nun ist es so, dass ich meine Kaution zurück klagen wollte. Ehemaliger Vermieter reagiert nicht, hat auch in den 6 Monaten danach nichts bemängelt, somit sagt der Anwalt, steht mir meine Kaution wieder voll zu.
Hierzu erteilte mir die Versicherung auch Deckung.

Der Anwalt meinte dann, man könne parallel noch die Nebenkosten der letzten Jahre einklagen, was dann natürlich noch ein paar Tausender mehr ausmacht. Wenn der Vermieter wohl den Abrechnungen nicht nach kommt, muss er mir die Nebenkosten komplett zurück zahlen.

Dazu meinte ich, wenn das die Rechtsschutz zahlt, dann machen sie das. Mir wäre eben die Kaution erst mal wichtiger. Aber wenn Sie das klären, okay ... und ich dachte nicht mehr großartig drüber nach.

Also hat er es getan. Nun sind wir schon nach einigen Mahnschreiben kurz vor Gericht (bereits beantragt), da Vermieter nicht reagiert.

Die Versicherung schrieb nun den Anwalt an, dass sie nur nen mini Prozentsatz von der Nebenkosten-Sache zahlen (das andere wohl ganz bezgl. Kaution, ausgenommen SB). Jedoch beziehen die sich eigentlich in der Begründung darauf, dass Anfang 2008, wofür u.a. die Nebenkostenabrechnung eingeklagt wird, noch kein Versicherungsvertrag bestand, erst ab Dezember 08.
Somit schrieb er nun zurück, dass es das sehr wohl tat, da man hierzu erst das Datum von Anfang 2010 rechnen könne wegen Frist XY.

Nun warte ich auf den Weitergang... ob nun gezahlt wird oder ich die Leidtragende bin.

War es zu leichtsinnig, einem Anwalt zu "vertrauen" und "ihn machen zu lassen"?

Generell hab ich nun Angst, dass die mich als Versicherungsnehmer kündigen... Vielleicht hab ich ja nun schon in der kurzen Zeit zuviel geklagt.


von ya296742-6 am 13.05.2011 22:35
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>Rechtsschutz lehnt Zahlung teilweise ab -Mietrecht
Das ist eigentlich eher eine Versicherungs- und keine Mietrechtfrage, wobei das
quote:
die Nebenkosten der letzten Jahre einklagen, was dann natürlich noch ein paar Tausender mehr ausmacht. Wenn der Vermieter wohl den Abrechnungen nicht nach kommt, muss er mir die Nebenkosten komplett zurück zahlen.

ohnehin nicht klappen wird.



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von dem User always known as Mortinghale am 13.05.2011 22:51
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>Rechtsschutz lehnt Zahlung teilweise ab -Mietrecht
Er ist von einer angesehenen Kanzlei hier, die aus mehreren Anwälten besteht. Wurde mir empfohlen, aber mehr kann ich dazu auch nicht sagen, außer das die schon lange Zeit bestehen sollen.

Er meinte, wenn die 6 Monate um sind und in der Zeit nichts bemängelt wird, krieg ich die komplette Kaution zurück.

Ich schätze, was diesen riesen Streitwert mit den Nebenkosten angeht, da hat er mir eben nen Schups gegeben und selbst Dollarzeichen gesehen...
Ich hatte das auch tatsächlich schonmal wo gelesen, dass das möglich ist, aber in wie fern da nun ein Gericht WAS genau festsetzt, keine Ahnung.

Was wäre denn, wenn der Vermieter zu faul ist eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen?
Schließlich hat er mir in 5 Jahren keine erstellt, den Nachbarn auch nicht.




von ya296742-6 am 13.05.2011 23:31
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Rechtsschutz lehnt Zahlung teilweise ab -Mietrecht
Er hat ja schon 3 Anwaltsbriefe bekommen und nichts nachgereicht. Generell hat er noch nicht mal geantwortet. Die Einschreiben mit Rückschein hat er aber jeweils abgeholt.

Ich hab da Jahre gewohnt, er hat nie etwas gemacht. Ganze Winter ging das komplette Treppenhauslicht nachts nicht.
Das ging allen Mietern so, egal was anfiel.

Nur mal so aus Interesse. Neben mir war ein Frisörsalon, der ja wesentlich mehr Strom und Wasser verbraucht. Müßte der separat abgerechnet werden oder kann er den, sofern Wasser anteilsmässig nach Personenanzahl im Haus abrechnet wird, dem auch x Anteile zuordnen - und wenn ja, wieviel?


von ya296742-6 am 14.05.2011 13:13
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Rechtsschutz lehnt Zahlung teilweise ab -Mietrecht
quote:
Wenn der Vermieter wohl den Abrechnungen nicht nach kommt, muss er mir die Nebenkosten komplett zurück zahlen.


Diese Aussage des Anwaltes ist völlig korrekt. Der Vermieter muss die kompletten Nebenkostenvorauszahlungen zurückzahlen, wenn er keine Nebenkostenabrechnung erstellt und das Mietverhältnis beendet ist (BGH-Urteil vom 09.03.2005, Az.: VIII ZR 57/04).

Der Vermieter kann das dann zwar immer noch verhindern, indem er die Nebenkostenabrechnung nachreicht, jedoch wird er dann immer noch die gesamten Prozesskosten tragen müssen. Das Risiko, dass in dem Fall Anwalts- oder Prozesskosten bei Dir hängen bleiben, halte ich daher für gering.

Deine Versicherung hat übrigens Recht damit, dass sie die Kosten für die Nebenkostenabrechnung 2008 nicht übernehmen muss, wenn die Versicherung erst im Dezember 2008 abgeschlossen wurde.

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von hh am 15.05.2011 07:20
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Rechtsschutz lehnt Zahlung teilweise ab -Mietrecht
quote:
Deine Versicherung hat übrigens Recht damit, dass sie die Kosten für die Nebenkostenabrechnung 2008 nicht übernehmen muss, wenn die Versicherung erst im Dezember 2008 abgeschlossen wurde.

Hm okay. Wie reagiere ich denn da nun am besten gegenüber meinem Anwalt drauf? Als er dies zusätzlich als Klage vorschlug, habe ich ihm ja mitgeteilt, dass ich damit einverstanden bin, sofern die Rechtschutz zahlt und er sich drum kümmert.
Ob er mich überhaupt gefragt hat, seit wann ich die Rechtsschutz hab, weiß ich gar nicht.

Im weiteren Verlauf hat der Vermieter ja auf kein Schreiben reagiert. Beim Erstgespräch sagte der Anwalt mir, als nächstes wäre Gericht oder Mahnbescheid möglich. Ich dachte auch eigentlich, dann käme nochmal die Frage, für was ich mich davon entscheide oder wie wir weiter vorgehen. Stattdessen kam aber gleich eine Kopie von dem Antrag bei Gericht.

Ich kann mir die Klage unmöglich leisten, dass selbst zu zahlen - oder eher gesagt den Anwalt in Bezug auf die Nebenkosten. Die Streitsumme der Nebenkosten ist verdammt hoch. Wäre es sinnvoll, die eine Klage noch stoppen zu lassen, dass es bei weniger Kosten bleibt oder wird es so oder so einen bestimmten Betrag kosten?

Ich fühl mich irgendwie net ganz richtig aufgeklärt vom Anwalt. Es ist auch erst mein 2. im Leben (und leider in kurzer Zeit hintereinander). Geht das immer so seinen Lauf ohne mal Rückfragen an den Mandanten zu stellen??


von ya296742-6 am 15.05.2011 09:31
Status: Frischling (9 Beiträge)
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