Kann mir bitte jemand sagen, ob eine Rechtsschutzversicherung und wenn ja welche für alle Kosten (Gericht Gutachter usw.) aufkommt, oder ob wie bei meiner immer nur die Erstberatung abgedeckt ist und keine weiteren Kosten darüber abrechenbar sind. Aussage der ÖRAG
Danke im voraus
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Rechtsschutz Deckungsumfang bei Erbsache
15. September 2009
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Frage vom 15. September 2009 | 20:36
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutz Deckungsumfang bei Erbsache
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. September 2009 | 21:14
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
M.W. ist bei Rechtsschutzversicherungen Erb- und Familienrecht ausgenommen bzw. muss extra versichert werden.
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