Rechtspflege

4. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Maria
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtspflege

Liebe Freunde!

In dem § 203 BGB wird der Begriff "Rechtspflege" angewendet. Gerne möchte ich wissen, ob darunter auch der beauftragte Rechtsanwalt und die für den konkreten Fall zuständige Rechtsschutzversicherung zu verstehen ist.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
mfG
Maria

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Gemäß § 1 BRAO ist der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Ich denke aber nicht, daß ein RA unter den verjährungshemmenden Tatbestand des § 203 BGB fällt, höchstens die gesamte Anwaltschaft an sich. Gemeint ist damit der Begriff der höheren Gewalt, wie z.B. im Kriegsfall oder bei Naturkatastrophen. So schließt das geringste Verschulden des Gläubigers höhere Gewalt automatisch aus,

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

In dem neuen § 203 BGB wird die Begriff Rechtspflege nicht mehr verwendet.

Organe der Rechtspflege sind die Rechtsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft und die Richterschaft. Als "Quasi-Organe" der Rechtspflege gelten die Gerichtsvollzieher und die Inkasso-Unternehmer.

Joh. 19, 22

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen