Hallo,
in unserem Gebäude ist ein Fenster als Fluchtfenster gekennzeichnet. Es fällt aber inzwischen fast schon aus dem Rahmen vor Altersschwäche.
Wir haben nun neue Isolierglasfenster geschenkt bekommen, die ein lichtes Innenmaß von 1x1 Meter haben.
Ich habe jetzt gelesen, dass ein Fluchtfenster mindestens 0,9 Meter mal 1,2 Meter haben muß bzw. sollte.
Weiß jemand, wo das steht ?
Demnach fehlt dem neuen Fenster 20 cm in der Höhe.
Kann ich es trotzedem einbauen, gibt es da eine Ausnahmevorschrift ?
Der Raum befindet sich in der 1. Etage, das Fenster ist 3,50 Meter über dem Boden. das gesamte Gebäude ist 6 Meter hoch als Flachbau mit EG und OG.
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Rechtsgrundlage für Fluchtfenster in NRW
10. April 2010
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Frage vom 10. April 2010 | 11:30
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 91x hilfreich)
Rechtsgrundlage für Fluchtfenster in NRW
Verbaut?
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#1
Antwort vom 11. April 2010 | 20:59
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
quote:
Rechtsgrundlage für Fluchtfenster in NRW
Bauordnung NRW
§ 40 Fenster, Türen, Kellerlichtschächte, Absatz (4)
"(4) Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt, horizontal gemessen, nicht mehr als 1,20 m von der Traufkante entfernt sein; von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für die Feuerwehr bemerkbar machen können."
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