Wenn ein Freiberufler eine neue Firma (GmbH & Co. KG) gründet bei der er selbst Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und einziger Kommanditist ist, es jedoch keine formelle Umwandlung o.ä. gab, sondern die Tätigkeit als Freiberufler wurde "stillgelegt" (tätigt keine Umsätze mehr), gelten dann mit Kunden die alten Rahmenverträge (als Freiberufler abgeschlossen) weiter für die KG (d.h. wird die KG eine Art Rechtsnachfolger) ?
Hat insbesondere die KG / oder der Freiberufler ein Recht auf Vertragserfüllung, wenn die KG neue Einzelverträge mit dem Kunden abschließt, die Rahmenverträge aber noch weiter zwischen Freiberufler und Kunde bestehen?
Es geht hier nur um die Durchsetzbarkeit der zukunftigen Forderungen des Freiberuflers bzw. der KG! Bei der Haftung (Forderung des Kunden) ist m.E. der Kunde nicht an die beschränkte Haftung gebunden.
Danke für Eure Antworten!
LE
Rechtsformwechsel Haftung/Vertragspartner
11. März 2009
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Frage vom 11. März 2009 | 20:17
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 21x hilfreich)
Rechtsformwechsel Haftung/Vertragspartner
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