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Rechtsform

Hallo,

beim Stöbern ist mir aufgefallen, dass es hier sehr rauh zu geht, aber ich werde meine Frage trotzdem mal stellen und hoffe auf nette Antworten ;-).

Zwar habe ich schon einen Termin beim Steuerberater, aber wg Urlaubszeit erst in 2 Wochen und ich bin neugierig.

Also folgende Situation. Eine Selbstständige im Reinigungsservice hat von einem langjährigen Auftraggeber einen rießen Auftrag bekommen. Sie holt sich eine Partnerin ins Boot und möchte ihr Unternehmen mit Hilfe des Großauftrages weiter ausbauen. Die Partnerin soll hauptsächlich die Geschäftsführung übernehmen und einen geringeren Teil an aktiver Arbeitskraft im Reinigungsbereich in das Unternehmen einbringen als die bisher Selbstständige.
Beide sollen mit dem Geschäfts- und auch Privatvermögen zu gleichen teilen haften. Das notwendige Startkapital wurde von beiden erbracht.
Buchhaltung usw. kann auf Grund der Vorkenntnisse der einen Partnerin komplett im Unternehmen selbst gemacht werden.

Durch den Großauftrag kann das Unternehmen sich selbst und 2 Mitarbeiter finanzieren. Aber eine Vergrößerung ist erwünscht. Es sollen mehr Aufträge akquiriert werden usw.

Es soll für alle Fälle eine Kreditfähigkeit gegeben sein.

Welche Rechtsform käme in Frage???

Vielen Dank im Voraus....

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von Karina1783 am 15.07.2010 15:33
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Rechtsform
GbR - ist schnell zu machen und hat die wenigste Bürokratie und ist beim Stb nicht so teuer wie eine GmbH!

E.

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"Rike"


von Eugenie am 16.07.2010 14:10
Status: Unsterblich (1137 Beiträge)
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>Rechtsform
quote:
Es soll für alle Fälle eine Kreditfähigkeit gegeben sein.

Das hängt eher weniger von der Rechtsform ab als von den Sicherheiten, der Qualität der Bürgen etc.


Eine GMBH begrenzt das finazielle Risiko einigermaßen, hat jedoch recht hohe laufende Kosten.
Eine GBR begrenzt das finazielle Risiko gar nicht, hat jedoch auch niedirge laufende Kosten. Desweiteren ist sie schnell zu gründen.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 16.07.2010 21:48
Status: Tao (17463 Beiträge)
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>Rechtsform
Es soll für alle Fälle eine Kreditfähigkeit gegeben sein.

[center]Das hängt eher weniger von der Rechtsform ab als von den Sicherheiten, der Qualität der Bürgen etc.
[/center]

Ja, das war mir klar. Aber ist es denn nicht so, dass eine OHG eine eher bessere Chance auf einen Kredit hätte als ein Einzelunternehmer oder eine GmbH??? Also das war eher der Gedanke den ich dabei hatte.


Ich danke euch vielmals für die Antworten :-)
Käme denn auch eine OHG in Frage?? Also das Unternehmen wird ein Büro haben und macht die Buchhaltung und das ganze verwalterische usw. selbst..... Oder ist dies nicht das was eine kaufmännische Abteilung beschreibt???

Wie sieht es denn aus bei Krediten, Leasingwagen usw. wenn man eine GbR gründet???

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von Karina1783 am 17.07.2010 08:56
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Rechtsform
Kommt auch drauf an wie gut man sich mit der Partnerin versteht?

Aus dem Inkassobereich kann ich nur sagen, würde immer zur GmbH tendieren, denn mit meinem Privatvermögen würde ich nie haften wollen. ;-))

Mfg Steffen

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten";


von Inkassokontakt Steffen Osten am 19.07.2010 12:15
Status: Senior (112 Beiträge)
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>Rechtsform
@Steffen

verdienen wollen alle, haften will keiner - daher gehen auch so viele Neugründungen pleite!

E.

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"Rike"


von Eugenie am 20.07.2010 13:24
Status: Unsterblich (1137 Beiträge)
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>Rechtsform
:-)))

Da stimme ich zu, aber manchmal weiß man schon vorher das die eh Pleite machen?

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten";


von Inkassokontakt Steffen Osten am 28.07.2010 13:34
Status: Senior (112 Beiträge)
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>Rechtsform
>Aus dem Inkassobereich kann ich nur sagen, würde immer zur GmbH tendieren, denn mit meinem Privatvermögen würde ich nie haften wollen.

Dem kann ich nach jahrelanger Betrachtung vieler Unternehmen grundsätzlich nur zustimmen. Das schöne daran ist, dass man seine Haftung mit dem Privatvermögen auch zusätzlich selbst bestimmen kann.

Es reicht alleine häufig in die Justizmühlen zu geraten.
Wegen Verstoßes gegen eine Verbrauchervorschrift oder sonstwas und einem Gerichtsverfahren über Vorschriften, die man noch nie gesehen hat können allein Gerichts- und Anwaltskosten über 20000 EUR entstehen.

Entsprechende Fälle habe ich schon zu hauf gesehen:

Reformbedürftiger Rechtsstaat:
"Wer bei uns in Deutschland etwas aufbauen will, muß die Gerichte meiden. ... Ich arbeite noch keine zehn Jahre als Rechtsanwalt, aber daß dieser Rechtsstaat dringend reformbedürftig ist, da bin ich mir sicher."
Rolf Schaefer, Fachanwalt für Anwaltsrecht, Hannover, in einem Leserbrief an die FAZ, März 1999

Prof. em. Dr. Otmar Wassermann, ehemals Ordinarius für Toxikologie an der Universität Kiel: "Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark."

Beweismittel geklaut, Polizei zahlt keinen Schadenersatz, Stern TV 17.06.2009
Robert Hackbarth ist Uhrenhändler und mit seinem Wagen auf dem Rückweg von einer Uhrenmesse, als er nachts von der Polizei angehalten wird. Die Beamten sind sich sicher, es mit einem Hehler zu tun zu haben -und beschlagnahmen kurzerhand wertvolle Uhren. 27 der beschlagnahmten Uhren allerdings hat Hackbarth bis heute nicht wiedergesehen. Denn: Die Polizei hatte die Rolex-Uhren per Post nach Köln geschickt, um sie beim Hersteller auf ihre Echtheit prüfen zu lassen. Doch dort kamen die Pakete, die an die "Rolex Deutschland GmbH" adressiert waren nie an. Sie wurden an diesem Tag in der Zustellbasis gestohlen.

http://www.beschwerdezentrum.org/fernsehen.htm

Und da wo Kunden sind, die selbst Pleite gehen und nicht mehr zahlen können, kann man auch kein Geld bekommen, sondern muß für die Justiz zusätzliches investieren um in der Hoffnung leben zu können vielleicht doch noch etwas zu erhalten.

Es kommt also auch auf das Risiko an. Wenn alle Kunden im voraus zahlen ist das Risiko natürlich geringer. Wenn man besonders im Dienstleistungssektor tätig ist und von den Einnahmen vielleicht 50% Kosten hat, dann ist das wiederum ein anderes Risiko als im Einzelhandel mit Spannen von weniger als 10% bei gigantischen Umsätzen im preisaggressiven Massenmarkt mitzumischen. Wenn man dann aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung aufgrund Millionenumsätze eine Zuschlag von vielleicht 5% erhält hat man evtl. mehere Jahre kein Einkommen mehr oder man kann gleich zu machen.

"Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewußt falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung!". "Bei der Steuergesetzgebung handelt es sich nicht um eine Tätigkeit deren einziges Ziel die Verwirklichung des Rechts ist. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten ohne dass diese jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist." OLG Celle, Beschluß vom 17.04.1985 3Ws176/86

Justizskandal - Steuerrecht treibt Firmen in Konkurs
Seit 7 Jahren ist Rudolf Fessel zum nichtstun verdammt. Nach 7 Jahren hat er noch immer hat er keine konkrete Beschuldigung, die er klar stellen könnte. Aber seit 7 Jahren ist er finanziell ruiniert. ...20 Jahre sass er für die CDU im Landtag. Aber was im Fall Fessel geschieht hätte er früher für undenkbar in unserem Land gehalten. Weil sich über Jahre nichts bewegte haben die Anwälte der Familie Fessels eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht Niedersachsen eingereicht. Das war im Jahre 2005 aber auch seitdem tut sich nichts.

Allgemein über Steuern:
http://www.solarresearch.org/maerchenvomgerechtenstaat1.htm

Viele Steuerberater setzen bei ihren Mandanten gerne Ansparabschreibungen an um die Steuerlast zu drücken und ist dann der Held, die dann 3 Jahre später wieder aufgelöst werden, weil das entsprechende Wirtschaftsgut doch nicht angesschafft wird. Das gesparte Geld wird dann gerne ausgegeben und verprasst und nach 3 Jahren ist der Steuerpflichtige in größter Not.

Wie schon erklärt wurde ist die Buchhaltung etc. bei der GmbH aufwendiger und es fallen mehr Kosten an zB. für die Veröffentlichung der Bilanz im bzw. die Gründung im Bundesanzeiger etc. und es muß bilanziert werden.

Als Einzelunternehmer bzw. GbR braucht bis zu einem bestimmten Umsatz nur E/A Rechnung getätigt werden. Ansparabschreibungen sind evtl. nur mit Bilanzierung möglich.

>Ja, das war mir klar. Aber ist es denn nicht so, dass eine OHG eine eher bessere Chance auf einen Kredit hätte als ein Einzelunternehmer oder eine GmbH???

Jein. Das kann man insoweit auch selbst mitbestimmen, dass man Privatvermögen als Einlage oder Sicherheit in die GmbH einbringt.
Ebenso kann man Privat einen Kredit nehmen und diesen in die GmbH als Einlage tätigen.

Besonders bei Existensgründern ist es jedoch so, dass wer nicht sein Privatvermögen einbringen will auch kaum eine Chance auf einen sehr zinsgünstigen Existenzgründerkredit (zB. von der KfW aber über die Hausbank) hat, weil man unterstellt, dass er dann nicht selbst an seine zukünftige Tätigkeit glaubt.

-- Editiert am 30.07.2010 01:32


von jurabine am 30.07.2010 01:27
Status: Praktikant (29 Beiträge)
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