>Rechtsform
>Aus dem Inkassobereich kann ich nur sagen, würde immer zur GmbH tendieren, denn mit meinem Privatvermögen würde ich nie haften wollen.
Dem kann ich nach jahrelanger Betrachtung vieler Unternehmen grundsätzlich nur zustimmen. Das schöne daran ist, dass man seine Haftung mit dem Privatvermögen auch zusätzlich selbst bestimmen kann.
Es reicht alleine häufig in die Justizmühlen zu geraten.
Wegen Verstoßes gegen eine Verbrauchervorschrift oder sonstwas und einem Gerichtsverfahren über Vorschriften, die man noch nie gesehen hat können allein Gerichts- und Anwaltskosten über 20000 EUR entstehen.
Entsprechende Fälle habe ich schon zu hauf gesehen:
Reformbedürftiger Rechtsstaat:
"Wer bei uns in Deutschland etwas aufbauen will, muß die Gerichte meiden. ... Ich arbeite noch keine zehn Jahre als Rechtsanwalt, aber daß dieser Rechtsstaat dringend reformbedürftig ist, da bin ich mir sicher."
Rolf Schaefer, Fachanwalt für Anwaltsrecht, Hannover, in einem Leserbrief an die FAZ, März 1999
Prof. em. Dr. Otmar Wassermann, ehemals Ordinarius für Toxikologie an der Universität Kiel: "Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark."
Beweismittel geklaut, Polizei zahlt keinen Schadenersatz, Stern TV 17.06.2009
Robert Hackbarth ist Uhrenhändler und mit seinem Wagen auf dem Rückweg von einer Uhrenmesse, als er nachts von der Polizei angehalten wird. Die Beamten sind sich sicher, es mit einem Hehler zu tun zu haben -und beschlagnahmen kurzerhand wertvolle Uhren. 27 der beschlagnahmten Uhren allerdings hat Hackbarth bis heute nicht wiedergesehen. Denn: Die Polizei hatte die Rolex-Uhren per Post nach Köln geschickt, um sie beim Hersteller auf ihre Echtheit prüfen zu lassen. Doch dort kamen die Pakete, die an die "Rolex Deutschland GmbH" adressiert waren nie an. Sie wurden an diesem Tag in der Zustellbasis gestohlen.
http://www.beschwerdezentrum.org/fernsehen.htm Und da wo Kunden sind, die selbst Pleite gehen und nicht mehr zahlen können, kann man auch kein Geld bekommen, sondern muß für die Justiz zusätzliches investieren um in der Hoffnung leben zu können vielleicht doch noch etwas zu erhalten.
Es kommt also auch auf das Risiko an. Wenn alle Kunden im voraus zahlen ist das Risiko natürlich geringer. Wenn man besonders im Dienstleistungssektor tätig ist und von den Einnahmen vielleicht 50% Kosten hat, dann ist das wiederum ein anderes Risiko als im Einzelhandel mit Spannen von weniger als 10% bei gigantischen Umsätzen im preisaggressiven Massenmarkt mitzumischen. Wenn man dann aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung aufgrund Millionenumsätze eine Zuschlag von vielleicht 5% erhält hat man evtl. mehere Jahre kein Einkommen mehr oder man kann gleich zu machen.
"Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewußt falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung!". "Bei der Steuergesetzgebung handelt es sich nicht um eine Tätigkeit deren einziges Ziel die Verwirklichung des Rechts ist. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten ohne dass diese jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist." OLG Celle, Beschluß vom 17.04.1985 3Ws176/86
Justizskandal - Steuerrecht treibt Firmen in Konkurs
Seit 7 Jahren ist Rudolf Fessel zum nichtstun verdammt. Nach 7 Jahren hat er noch immer hat er keine konkrete Beschuldigung, die er klar stellen könnte. Aber seit 7 Jahren ist er finanziell ruiniert. ...20 Jahre sass er für die CDU im Landtag. Aber was im Fall Fessel geschieht hätte er früher für undenkbar in unserem Land gehalten. Weil sich über Jahre nichts bewegte haben die Anwälte der Familie Fessels eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht Niedersachsen eingereicht. Das war im Jahre 2005 aber auch seitdem tut sich nichts.
Allgemein über Steuern:
http://www.solarresearch.org/maerchenvomgerechtenstaat1.htm Viele Steuerberater setzen bei ihren Mandanten gerne Ansparabschreibungen an um die Steuerlast zu drücken und ist dann der Held, die dann 3 Jahre später wieder aufgelöst werden, weil das entsprechende Wirtschaftsgut doch nicht angesschafft wird. Das gesparte Geld wird dann gerne ausgegeben und verprasst und nach 3 Jahren ist der Steuerpflichtige in größter Not.
Wie schon erklärt wurde ist die Buchhaltung etc. bei der GmbH aufwendiger und es fallen mehr Kosten an zB. für die Veröffentlichung der Bilanz im bzw. die Gründung im Bundesanzeiger etc. und es muß bilanziert werden.
Als Einzelunternehmer bzw. GbR braucht bis zu einem bestimmten Umsatz nur E/A Rechnung getätigt werden. Ansparabschreibungen sind evtl. nur mit Bilanzierung möglich.
>Ja, das war mir klar. Aber ist es denn nicht so, dass eine OHG eine eher bessere Chance auf einen Kredit hätte als ein Einzelunternehmer oder eine GmbH???
Jein. Das kann man insoweit auch selbst mitbestimmen, dass man Privatvermögen als Einlage oder Sicherheit in die GmbH einbringt.
Ebenso kann man Privat einen Kredit nehmen und diesen in die GmbH als Einlage tätigen.
Besonders bei Existensgründern ist es jedoch so, dass wer nicht sein Privatvermögen einbringen will auch kaum eine Chance auf einen sehr zinsgünstigen Existenzgründerkredit (zB. von der KfW aber über die Hausbank) hat, weil man unterstellt, dass er dann nicht selbst an seine zukünftige Tätigkeit glaubt.
-- Editiert am 30.07.2010 01:32
von jurabine am 30.07.2010 01:27
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